VonJutta Rippegatherschließen
Versicherte müssen in Vorlage treten, weil es Streit um die Vergütung gibt. Manche Arztpraxen impfen erstmal nicht, andere gratis.
Wer sich gegen Corona impfen lassen will, muss in Hessen selbst dafür zahlen. Die knapp 35 Euro können sich gesetzlich Versicherte dann bei ihren Krankenkassen zurückholen. Das ist bundesweit einmalig. Grund ist der Streit um die Vergütung. Manchen Arztpraxen ist der bürokratische Aufwand zu groß. „Viele Kollegen warten ab und impfen erst mal nicht“, sagt Ulrike Kretschmann, Hausärztin in Marburg. Sie selbst werde wohl erst mal gratis impfen. Sie habe Besseres zu tun, als Rechnungen zu schreiben und das Ganze in der Buchführung zu vermerken. Auch aus ethischen Gründen sieht sie keine Alternative. „Altenheimbewohner oder Menschen aus sozialen Brennpunkten erst mal abkassieren? Das kann ich mir nicht vorstellen.“
Impfempfehlung
Vom 18. September an können Arztpraxen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Impfung erhalten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Auffrischungsimpfung mit dem an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff „für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-Verlauf“. Dazu gehören etwa Personen ab 60 Jahre und in Pflegeeinrichtungen. Die letzte Impfung oder Infektion sollte mindestens zwölf Monate zurückliegen.
Laut Kassenärztlicher Vereinigung Hessen (KV) liegt seitens der Krankenkassen derzeit kein ausreichendes Angebot vor. „Die Gespräche laufen aber weiter, mit hoffentlich positivem Ausgang“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Daniela Sommer, forderte den hessischen Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf zu vermitteln. „Gesundheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“
Info-Flyer
Für Hausärztin Kretschmann ist der Zustand mehr als ärgerlich. Die Zahl der Corona-Fälle in ihrer Praxis steige wieder, dass zum Herbst ein Booster notwendig sei, sei alles andere als eine Überraschung. Für Dienstag erwartet sie die erste Impfstofflieferung. Die KV habe einen Flyer angekündigt, der darüber aufkläre, warum sie in Vorlage treten sollten. „Der Patient“, hat man der Ärztin gesagt, „soll nicht böse auf seinen Doktor sein.“
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