Ausnahmen gelten

Vielen Kamin-Öfen droht das Aus: Für diese Baujahre sollten Sie eine Erneuerung prüfen

  • schließen
  • Kira Müller
    Kira Müller
    schließen

Alten Öfen im ganzen Land könnte bald das Aus drohen. Daher gilt: Erneuerungen für Kamine vor Baujahr 2010 überprüfen.

Landkreis Göttingen – Ofenbesitzer mit einem Ofen, der vor 2010 eingebaut wurde, müssen diesen in den nächsten zwei Jahren nachrüsten oder erneuern lassen, ansonsten droht die Stilllegung.

Bis zum 31.12.2024 haben sie Zeit, ihre Kamine so fit zu machen, dass sie die Feinstaubrichtlinie 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. Das bedeutet, dass bestimmte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid eingehalten werden müssen. Es gilt: für Staub 0,15 Gramm je Kubikmeter und für Kohlenmonoxid vier Gramm je Kubikmeter.

Feinstaubrichtlinie ab 31.12.2024
Grenzwert für Staub 0,15 Gramm je Kubikmeter
Grenzwert für Kohlenmonoxid 4 Gramm je Kubikmeter

Kamin-Öfen die vor 2010 eingebaut wurden müssen überprüft werden

Wenn Eigentümer jedoch einen Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte für ihren Ofen vorlegen können, sind weder Nachrüstung noch Erneuerung notwendig.

2020 waren bereits alle Ofenbesitzer mit Modellen, die vor 1995 gebaut wurden, dazu verpflichtet, ihre Öfen umzurüsten. Der nächste Schritt betrifft laut Schornsteinfegerinnung nun weitere neun Millionen Kamine in ganz Deutschland.

Für verschiedene Kamine und Öfen gelten zahlreiche Ausnahmen. (Symbolfoto)

Zahlreiche Ausnahmen gelten für verschiedene Kamine und Öfen

Für offene Kamine, Küchenherde, Grundöfen, Öfen, die vor 1950 gebaut wurden oder Öfen, die für die alleinige Wärmeversorgung des Hauses zuständig sind, gelten Ausnahmen. Das erklärt Bernd Hoffmann, Schornsteinfegermeister aus Dankelshausen. „Da werden ein bisschen die Pferde scheu gemacht“, sagt er.

Eine Nachrüstung, damit die Grenzwerte künftig eingehalten werden können, werde wohl einige Öfen betreffen, aber das sei auch schon einige Zeit im Voraus absehbar gewesen. Bei der Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren durch einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gemacht werden muss, bekommt jeder Eigentümer eine Bescheinigung, in der genau solche Informationen auch drin ständen, so Hoffmann.

Falls nötig, könne eine Umrüstung beispielsweise mithilfe eines Feinstaubfilters stattfinden. Auf der Internetseite des Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik können Eigentümer selbst nachschauen, ob ihr Ofen betroffen ist. Auch können sich Betroffene an ihren zuständigen Schornsteinfeger wenden. (Fabian Diekmann/Kira Müller)

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

Kommentare