Rechtsgutachten

Zoff um umstrittene Immobilie in Eichenzell: Gemeinde fährt schwerere Geschütze auf

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Die Immobilie im Eichenzeller Ortskern ist seit mehr als einem Jahr fast fertiggestellt. Aber der Landkreis hat einen Baustopp verfügt.
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Die Gemeinde Eichenzell erhöht den Druck auf den Investor, der ein Wohnhaus gegen die Bestimmungen des Bebauungsplans errichtet hat. Die Gemeindevertreter hoffen auf Rückenwind durch ein Rechtsgutachten, das sie jetzt einstimmig in Auftrag gaben.

Eichenzell - „Es kann nicht sein, dass ein Investor in Eichenzell macht, was er will, und baut, wie er will“, schimpfte Bürgerliste-Fraktionsvorsitzender Joachim Weber in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertreter. „Wir dürfen uns nicht von einem Unternehmer an der Nase herumführen lassen“, sagte FDP-Fraktionschef Claus-Dieter Schad. Einen „glatten Rechtsbruch“ kritisierte SPD-Gemeindevertreter Dirk Fischer.

Fulda: Umstrittene Immobilie in Eichenzell - Gemeinde erhöht Druck

„Ich habe das Gefühl, dass der Investor auf Zeit spielt und überhaupt kein Interesse an einem Konsens mit der Gemeinde hat“, ärgerte sich CDU-Fraktionsvorsitzender Julian Rudolf und berichtete: „Es gibt keine Veranstaltung in Eichenzell, bei der ich nicht auf dieses leidige Thema und seine Entwicklung angesprochen werde.“ In der Sitzung waren sich die Vertreter aller Fraktionen einig: In dem seit einem Jahr anhaltenden Streit mit einem Bauunternehmer müsse die Gemeinde sehen, dass sie nicht unter die Räder kommt.

Das Thema hatte Bürgerliste-Chef Joachim Weber mit einem Eilantrag auf die Tagesordnung gesetzt. „Selten hat ein Bauprojekt in Eichenzell so viel Interesse geweckt wie dieses Haus in Eichenzells Mitte. Die Gemeinde muss in diesem Streit handlungsfähig bleiben. Dafür brauchen wir ein juristisches Gutachten“, erklärte Weber. Er drohte, seine Fraktion werde eine Sondersitzung in den Sommerferien beantragen, falls das Thema in der aktuellen Sitzung nicht behandelt werde. Aber die Drohung war unnötig: Alle Fraktionen wollten, dass Bewegung in die Sache kommt.

Die Lage scheint eindeutig. Aber juristisch ist sie verzwickt. Der Bauherr, ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Fulda, hatte sich im August 2020 mit der Gemeinde auf das genaue Ausmaß für ein Wohngebäude an der Ecke Wilhelmstraße/Turmstraße, einen Steinwurf vom Schlösschen entfernt, geeinigt. Das wurde in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und in einem Vertrag zwischen Investor und Gemeinde festgelegt.

Es kann nicht sein, dass ein Investor in Eichenzell macht, was er will, und baut, wie er will.

Joachim Weber, Bürgerliste-Chef

Doch in der Ausführung wich der Unternehmer davon ab: Genehmigt wurden 15 Wohnungen auf drei Etagen unter einem Satteldach, gebaut wurden 14 Wohnungen auf zwei Etagen mit Flachdach. Die Bodenplatte liegt einen Meter höher als erlaubt.

Der Bauherr räumt die Abweichungen ein. Er verweist aber darauf, dass das Haus weniger hoch geworden sei als genehmigt. Seit einem Jahr stehen Gemeinde und Investor immer wieder einmal im Gespräch, ohne dass bislang eine Lösung in Sicht wäre. Am Rande der Sitzung beklagte Bürgerliste-Chef Weber, dass der Investor mit allen Fraktionsvorsitzenden reden wolle – aber nicht mit ihm.

Joachim Weber hat eine klare Position, wie er in der Sitzung sagte: „Der Investor darf ohne Einvernehmen der Gemeinde niemals nachträglich Baurecht erhalten. Wir wollen die Immobilien nicht abreißen, aber es kann nicht sein, dass wir als Gemeinde es irgendwann nicht mehr in der Hand haben, ob der Haus Baurecht erhält oder nicht.“

Ein mögliches Szenario hatte in einer früheren Sitzung bereits SPD-Fraktionschef Lutz Köhler skizziert. Er erläuterte, dass der Vertrag zwischen Bauherr und Gemeinde nur den Zeitraum bis 2024 abdecke. Es sei klar, dass das Haus nicht mehr in der vereinbarten Weise errichtet werde. Nach Köhlers Einschätzung gelten danach die Festlegungen der Gemeinde für das Bauwerk nicht mehr. Das Haus würde dann schlicht durch Zeitablauf legalisiert, denn in der Straße gilt derzeit kein Bebauungsplan. Für diesen Fall müsse sich die Gemeinde wappnen.

Streit um unrechtmäßig gebaute Immobilie: Gemeinde Eichenzell hofft auf Rückenwind

Das wollen die Gemeindevertreter jetzt tun. Sie beauftragten Bürgermeister Johannes Rothmund (CDU), ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten solle zeigen, wie es die Gemeinde Eichenzell und andere Behörden verhindern können, dass das nicht rechtmäßig entstandene Bauwerk im Nachhinein ohne Zustimmung der Gemeinde genehmigt wird. „Mit dem Gutachten, das uns unsere Möglichkeiten aufzeigt, wird die Gemeinde wieder handlungsfähig“, sagte Weber. FDP-Chef Schad hofft: „Mit dem Papier könnten wir die Debatte versachlichen – gegenüber dem Investor, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit.“

Auf die Beauftragung eines solchen Gutachten hatten sich zuvor bereits die Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister in einer nichtöffentlichen Sitzung geeinigt, wie Rudolf berichtete. Weber bestätigte das. Dennoch habe die Bürgerliste auf einen förmlichen Beschluss der Gemeindevertretung gedrängt, erklärte Weber: „Wir hatten den Eindruck, dass solche mündlichen Absprache eine geringe Halbwertzeit haben.“ Das Gutachten soll durch einen Fachanwalt für Baurecht eingeholt werden. Wann mit der Erstellung zu rechnen ist, sei noch offen.

Der Landkreis hatte einen Baustopp verhängt. Die Fronten sind verhärtet. Im Mai präsentierte der Investor einen neuen Vorschlag.

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