Energiewende

Heizungstausch: Eigentümer warten auf die Wärmeplanung der Stadt Kassel

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Ihnen soll die Zukunft gehören: Wärmepumpen sind derzeit stark gefragt.
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Bevor Eigentümer eine vernünftige Entscheidung zu einer neuen Heizung treffen können, muss die Stadt Kassel eine Wärmeplanung vorlegen.

Kassel - Hauseigentümer, Städtische Werke und Stadt Kassel müssen sich in den nächsten Monaten viele Gedanken zur künftigen Wärmeversorgung machen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Bundesverfassungsgericht die für Freitag von der Bundesregierung geplante Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz – kurz Heizungsgesetz – wegen des Antrages eines CDU-Abgeordneten vorerst gestoppt hat.

Die Richter hatten Bedenken, weil das Gesetz zu rasch durchgewunken werden sollte. Dennoch scheint es wahrscheinlich, dass das Gesetz mit einigen Wochen Verzögerung beschlossen wird. Damit sind Eigentümer, Versorger und Kommunen in der Pflicht, sich zu überlegen, wie klimafreundliches Heizen gelingen kann. Zwar dürfen intakte Gas- und Ölheizungen – schon jetzt gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren – weitergenutzt werden. Aber neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ursprünglich sollte diese Regelung bereits ab 2024 gelten. Nach einer Überarbeitung soll dies nun erst dann gelten, wenn die Kommune eine Wärmeleitplanung vorgelegt hat. Dieser kommt also eine große Bedeutung zu. Aus der Wärmeplanung soll etwa hervorgehen, wann in welchen Stadtteilen mit einem Fernwärmeanschluss zu rechnen ist.

Kassel muss Wärmeplan bis Mitte 2026 vorlegen

Solche Informationen sorgen für Planungssicherheit und sind für die Entscheidung der Hauseigentümer beim Heizungskauf relevant. Kleine Kommunen sollen bis 2028 Zeit haben, die Wärmeplanung vorzulegen. Für große Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern gilt eine Frist bis Mitte 2026.

Die Städtischen Werke teilen auf HNA-Anfrage mit, dass man sich schon lange mit der Frage der künftigen Wärmeversorgung in Kassel beschäftige. Ausgehend von den Vorschlägen des Klimaschutzrates hätten sich die Uni Kassel und die Städtischen Werke in einem gemeinsamen Projekt dazu bereits abgestimmt. „Dabei ging es zum Beispiel um die Ermittlung und Erfassung des energetischen Zustands der Gebäude und der Infrastruktur, der aktuellen und zukünftigen Energiebedarfe im Wärmesektor sowie der aktuell und potenziell verfügbaren Energiequellen“, so die Sprecherin.

Der nächste Schritt sei die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Dies sei eine hoheitliche Aufgabe der Stadt. Nähere Details könne man dazu noch nicht nennen, so die Sprecherin. (Bastian Ludwig)

Kasseler Betriebe über den vom Bund geforderten Heizungsaustausch: Es fehlt an Zeit, Material, Personal und Geld

Das sagt der Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels

Als SPD-Verhandler für das Heizungsgesetz sagt Gremmels aus Niestetal: „Wir wollten Bürgern, Handwerk und Industrie schnell Planungssicherheit geben. Das Verfassungsgericht ist hingegen dem Wunsch der Opposition gefolgt, mehr als 72 Stunden Beratungszeit für die zugegebenermaßen umfangreichen Änderungen der Koalition einzuräumen. Die Entscheidung ist zu respektieren. Das Gesetz soll nun Anfang September beschlossen werden und zum 1. Januar in Kraft treten.

Mit dem überarbeiteten Gesetz haben wir viele Befürchtungen aus der Bevölkerung abwenden können. Wir haben die technologische Vielfalt gestärkt. Sogar neue Gasheizungen, die auf Wasserstoffbetrieb umrüstbar sind, sind möglich. Mieterinnen und Mieter werden geschützt, indem wir die Modernisierungsumlage für Heizungen auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzen. Eine Förderung von bis zu 70 Prozent sowie ein zinsverbilligtes KfW-Kreditprogramm sorgen dafür, dass niemand alleingelassen wird.“

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