Entscheidung im Landeplatz-Streit

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Seit Ende April 2021 landen Hubschrauber an der Licher Asklepios-Klinik auf dem dafür neu gebauten Platz. Wer die Kosten für diesen zu tragen hat, wurde in einem Rechtsstreit geklärt. Das Oberlandesgericht wies gestern die Berufung zurück.
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Eine weitere Schlappe für die Stadt Lich im juristischen Streit um den Landeplatz an der Asklepios-Klinik: Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat gestern die Berufung der Kommune zurückgewiesen. Das Krankenhaus muss die geforderten 580 000 Euro nicht zahlen.

Im Rechtsstreit um den Hubschrauberlandeplatz an der Asklepios-Klinik in Lich ist in zweiter Instanz eine Entscheidung gefallen: Die Stadt bleibt auf den rund 580 000 Euro Mehrkosten sitzen, die im Zusammenhang mit dem Bau der Kita Asklepios entstanden sind und im Wesentlichen aus der Verlegung des Landesplatzes resultieren. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt entschied gestern gegen die Kommune und wies die Berufung zurück.

»Verpflichtet sich die Stadt zur Übernahme der Finanzierungskosten für den Bau einer Kindertagesstätte inklusive der Mehrkosten des Bauvorhabens, die sich unter anderem aus behördlichen Anforderungen ergeben, gehören Kosten zur Verlegung eines mit dem Bauvorhaben aus Sicherheitsgründen nicht kompatiblen Hubschrauberlandeplatzes zu derartigen Mehrkosten und damit zu den Gesamtfinanzierungskosten«, heißt es in der Presseerklärung des OLG, das mit seinem gestern verkündeten Urteil bestätigte, dass der Kommune kein Rückzahlungsanspruch bereits übernommener Finanzierungskosten gegen das Krankenhaus zusteht.

Rückblende: Die Kita Asklepios ist ein Gemeinschaftsprojekt von Stadt und Klinik, das ursprünglich direkt neben dem früheren Landeplatz verwirklicht werden sollte. Die Bauaufsicht des Landkreises Gießen hatte das Vorhaben auf Grundlage eines vorgelegten Sicherheitskonzepts zunächst genehmigt.

Doch als Anwohner das Luftfahrt-Bundesamt einschalteten, machte die Behörde im Januar 2019 einen Rückzieher, drohte mit dem Entzug der Baugenehmigung. Öffentlich wurde das Problem ein gutes Jahr später, seither stritten Kommune und Krankenhaus über die Frage, wer die Mehrkosten zu tragen hat.

Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Im Januar 2022 trafen sich die Parteien vor dem Gießener Landgericht, das die Klage der Stadt gegen ihren größten Arbeitgeber zwei Monate später abwies. Begründung: Im seinerzeit ausgehandelten Erstellungs- und Erschließungsvertrag war festgehalten worden, dass die Klinik maximal 300 000 Euro zur Finanzierung der Kindertagesstätte beitragen muss, was auch mögliche Mehrkosten umfasste. Dieser Betrag war gezahlt worden.

Gegen das erstinstanzliche Urteil legte die Kommune Rechtsmittel ein. Die Stadtverordnetenversammlung sprach sich im April 2022 mehrheitlich für eine Berufung aus, die nun zurückgewiesen wurde. Der Stadt stehen laut OLG keine Rückzahlungsansprüche zu, die Verlegungskosten für den Hubschrauberlandeplatz gehören nach Auffassung des Gerichtes zu den Gesamtfinanzierungskosten. Ebenso Kosten, die sich aus behördlichen Anforderungen ergeben. Eine solche habe bezüglich der Landeplatz-Lage im Zusammenhang mit dem Kita-Bau vorgelegen. »Die seitens der Bauaufsichtsbehörde aufgestellte Anforderung zur Lage des Hubschrauberlandeplatzes im Verhältnis zum streitgegenständlichen Bauvorhaben sei mit einer unmittelbaren Rechtsfolge für den Bestand der Baugenehmigung verbunden gewesen«, heißt es in der Presserklärung.

Die Asklepios-Klinik sieht in dem Urteil ihre Rechtsauffassung bestätigt. »Das Vorliegen eines Vertrags mit einer konkreten Darstellung der Finanzierung sowie ein entsprechendes Gutachten waren und sind aus unserer Sicht eindeutig«, erklärte Geschäftsführer Martin Pfeiffer in einer schriftlichen Stellungnahme. Dass sich die Stadt nach dem erstinstanzlichen Urteil und »der klaren Formulierung des Gerichts« für eine Berufung entschieden habe, bezeichnet Pfeiffer als einen »nicht nachvollziehbaren Schritt«. Die verantwortlichen politischen Akteure, allen voran Bürgermeister Dr. Julien Neubert, müssten sich die Frage stellen, ob Haushaltsmittel nicht an anderer Stelle dringender benötigt würden.

Im Licher Rathaus löste die Nachricht aus Frankfurt alles andere als Begeisterung aus. »Das Urteil ist für uns ein harter Schlag«, sagte der Rathauschef, der die Entscheidung des Oberlandesgerichts akzeptiert, inhaltlich aber nicht nachvollziehen kann. Auch in zweiter Instanz habe man verkannt, dass die erteilte Baugenehmigung rechtmäßig gewesen sei, da die dargelegten gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seien nach wie vor unbegründet.

Mit Blick auf die Frage, ob die Landeplatz-Verlegung Teil des Vertrages ist oder nicht, hätte sich Neubert eine andere Betrachtung seitens des OLG gewünscht. Konkret die Berücksichtigung des Aspektes, dass man seitens des Krankenhauses vor den politischen Beschlüssen immer wieder betont habe, dass die Verlegung kein Thema für die vertragliche Vereinbarung sei. »Selbst nachdem klar war, dass der Hubschrauberlandeplatz verlegt werden muss, wurde seitens der Asklepios-Klinik eine Kostenbeteiligung der Stadt Lich aufgrund der vorzunehmenden Verlegung nie deutlich kommuniziert.«

Den eingeschlagenen Rechtsweg hält der Bürgermeister nach wie vor für richtig, »selbst wenn das nicht so ausgegangen ist, wie wir es uns gewünscht haben«. Zum einen, weil es das OLG in seiner Begründung als nachvollziehbar erachtet habe, dass nach der Beweisführung des Landgerichts das Urteil als Überraschungsentscheidung wahrgenommen werde. Zum anderen, weil Kommunen laut Hessischer Gemeindeordnung zur sparsamen Gemeindehaushaltswirtschaft verpflichtet seien. »Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit mussten wir das prüfen lassen«, so der Verwaltungschef.

Wie mit der OLG-Entscheidung umzugehen ist, werden die nächsten Tage zeigen. »Wir müssen das erst mal verdauen und dann beraten«, sagte der Bürgermeister gestern. Da eine Revision gegen das Urteil abgelehnt wurde, bleibt den Lichern nur die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Die Frist dafür läuft am 7. Juni ab.

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