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Männer nach Banküberfall in Neu-Isenburg festgenommen: Darum sind sie schon wieder frei

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Nach einem Banküberfall in Neu-Isenburg schnappt die Polizei zwei Männer, die auffällig viel Bargeld bei sich hatten. Dauerhaft festsetzen konnten die Beamten sie aber noch nicht.

Neu-Isenburg – Nach einem Banküberfall in Neu-Isenburg im Kreis Offenbach am Montagnachmittag (22. April) sind zwei Männer im Alter von 36 und 37 Jahren kurz nach der Tat von der Polizei vorläufig festgenommen worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen (23. April) mitteilten, ereignete sich der Überfall gegen 16.20 Uhr in einer Bankfiliale in der Frankfurter Straße.

Einer der Männer, bekleidet mit einer schwarzen Jacke, einer grauen Hose und schwarz-weißen Schuhen, betrat den Schalterraum und forderte von einem Angestellten die Herausgabe von Bargeld. Nachdem er einen vierstelligen Betrag erbeutet hatte, flüchtete er durch den Hinterausgang in Richtung Ludwigstraße.

Ein Polizist hält ein Paar Handschellen. (Symbolbild)

Festnahmen nach Banküberfall in Neu-Isenburg im Kreis Offenbach

Sofort alarmierte Polizeistreifen trafen nach Angaben der Behörden wenig später die beiden Tatverdächtigen an, auf die die Personenbeschreibung zutraf und die jeweils eine größere Summe Bargeld bei sich hatten. Nach ihrer vorläufigen Festnahme übernahm die Kriminalpolizei in Offenbach die Ermittlungen, sicherte Spuren und wertet diese nun weiter aus. Die genaue Tatbeteiligung der festgenommenen Männer ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Die Polizei setzte die Männer nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen bis auf Weiteres wieder auf freien Fuß und bittet Zeugen, die weitere Hinweise zu der Tat geben können, sich unter der Telefonnummer 069 8098-1234 zu melden. Haftgründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr lägen nicht vor, erklärte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Zudem könne den Tatverdächtigen die Tat noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

„Legen Sie einfach auf!“: Polizei warnt vor betrügerischen Anrufen – besonders ältere Menschen betroffen.

Der Aufenthaltsort der Tatverdächtigen ist der Polizei bekannt, da sie amtlich gemeldet sind. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung. (cas)

Rubriklistenbild: © Soeren Stache/dpa

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