VonErik Scharfschließen
Zwei Drohnen werden nahe dem Frankfurter Flughafen gesichtet. Der Flugverkehr ist eingeschränkt, die Polizei im Einsatz.
Offenbach – Zwei Drohnensichtungen zwischen Offenbach und dem Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch lösten am Montag (1. Juli) Polizeieinsätze aus und beeinträchtigten den Betrieb am Flughafen Frankfurt. Das teilte die Polizei am Dienstag (2. Juli) mit.
Die erste Meldung kam gegen 11.20 Uhr, als Piloten einer Passagiermaschine eine orangefarbene Drohne im Bereich über dem Offenbacher Waldzoo bemerkten. Trotz sofortiger Fahndungsmaßnahmen konnte der Drohnenpilot nicht ausfindig gemacht werden. Am Nachmittag wurde erneut eine Drohne gesichtet, diesmal eine gelbe, nördlich von Gravenbruch. Auch hier blieb die Suche nach dem Steuernden erfolglos.
Drohnen nahe Flughafen unterwegs: „Strafgesetzbuch sieht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor“
Obwohl die Flugzeuge in beiden Fällen nicht beeinträchtigt wurden, war der Flugverkehr am Frankfurter Flughafen kurzzeitig eingeschränkt. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet und bittet Zeugen, die Hinweise auf die Drohnenführer geben können, sich an die Polizei in Offenbach zu wenden.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. „Für die Sicherheit im Luftraum gibt es klare Regeln - auch für Drohnen“, sagt Thomas Leipold von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Südosthessen. „Beispielsweise dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden und man muss mindestens 16 Jahre alt sein. In bestimmten Gebieten besteht sogar ein generelles Flugverbot, etwa rund um Flughäfen oder über Krankenhäusern, Wohngrundstücken, Militäranlagen, Menschenansammlungen oder Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften“, fügt Leipold hinzu.
Er betont auch die ernsten Konsequenzen von Verstößen gegen diese Vorschriften: „Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind keine Kavaliersdelikte. Das Strafgesetzbuch sieht hier bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Neben den rechtlichen Konsequenzen kann das Ganze aber auch schnell gefährlich werden, etwa wenn die Fluggeräte Flugzeugen zu nahe kommen.“ (esa)
Die Stadtwerke Offenbach nutzen Drohnen für Inspektionen.
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