VonGregor Haschnikschließen
Die Landesregierung arbeitet an einer Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes.
Um Missständen in der Baubranche, wie etwa Ausbeutung und Schwarzarbeit, entgegenzuwirken, will die Landesregierung das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz novellieren. Ein entsprechender Entwurf werde derzeit erarbeitet, teilt das Wirtschaftsministerium auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mit. Wenn das Papier im Kabinett abgestimmt ist, soll es in den Landtag eingebracht werden, „voraussichtlich im Frühjahr des kommenden Jahres“.
Ziel der Novelle sei es, Beschäftigte vor Lohndumping und weiteren schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen. Gleichzeitig sollen insbesondere der Mittelstand und das Handwerk vor unnötiger Bürokratie sowie einem unfairen, verzerrten Wettbewerb geschützt werden.
Die öffentliche Hand vergibt einen großen Teil der Aufträge, auch im Bauwesen, und hat somit einen entscheidenden Einfluss. Mit Hilfe des überarbeiteten Gesetzes sollen den Angaben zufolge bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nur Firmen und Subunternehmen den Zuschlag bekommen, die ihre Beschäftigten mindestens nach einem repräsentativen Tarifvertrag entlohnen. Das stärke „die lokalen Unternehmen, die fair zahlen und gut arbeiten“.
Bei Aufträgen, die keiner Verordnung unterliegen, sollen der bundesgesetzliche Mindestlohn beziehungsweise die Branchenmindestlöhne gelten. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD, die darin bereits ein novelliertes Tariftreue- und Vergabegesetz angekündigt hatten. In dem Vertrag wird zudem eingeräumt, dass das geltende Vergaberecht vor allem für kleinere und mittlere Firmen mit einem hohen Aufwand verbunden sei.
Sanktionen bei Verstößen
Die Vergabefreigrenze wolle die Koalition daher auf 20 000 Euro anheben und Bürokratie abbauen. Kommunen sollen bei „vereinfachten Vergabeverfahren“ unterstützt und Subunternehmerketten möglichst auf drei begrenzt werden. Ob das Gesetz eingehalten wird, sollen die Regierungspräsidien stichprobenartig kontrollieren. Bei Verstößen sind laut Koalitionsvertrag finanzielle Sanktionen geplant, wobei der Hauptauftragnehmer haftet. Wie sich die Kontrollen optimieren lassen, sei Thema in den laufenden Gesprächen, schreibt das Ministerium. Zur Frage, weshalb die Novelle – anders als in Aussicht gestellt – nicht schon vorliegt, äußert es sich nicht.
Zu den Interessengruppen, die im vergangenen Sommer bei einem runden Tisch Vorschläge für das Gesetz eingebracht haben, zählt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). IG-BAU-Regionalleiter Hans-Joachim Rosenbaum sagte der FR, am wichtigsten seien das Einhalten der Tariftreue, die Beschränkung der Nachunternehmerkette, spürbare Strafen bei Verstößen und wirksame Kontrollen. Weil der Zoll keine Tariftreue prüfe, müssten das Land oder die Kommunen dies tun.
Am besten wäre es, so Rosenbaum, Aufträge gar nicht weiter zu vergeben, eine Beschränkung auf drei Firmen hielte er aber für eine deutliche Verbesserung. „Das würde auch den Kettenbetrug erschweren, der dem Zoll die meiste Arbeit macht.“ Außerdem führe die Weitervergabe dazu, dass die Kosten für den Auftraggeber stiegen, weil jede Firma möglichst viel verdienen wolle. Die Leidtragenden seien die Beschäftigten, die deswegen unter prekären Bedingungen und kaum noch legal arbeiten könnten.
