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Im Wetteraukreis waren in Verkaufsautomaten Gummibärchen mit dem Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol enthalten. Ein Mann musste nach dem Verzehr in ein Krankenhaus.
Friedberg - In Mittelhessen wurden Gummibärchen, die den halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol enthalten, in Verkaufsautomaten zum Kauf angeboten. Diese gefährlichen Süßwaren wurden in acht Automaten im Wetteraukreis vertrieben, wie die Behörde in Friedberg berichtete. Nach dem Kauf und Verzehr einer Packung dieser Fruchtgummis wurde ein junger Mann mit Symptomen einer Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.
Gummibärchen mit halluzinogenem Giftstoff in Mittelhessen in Automaten verkauft
Das Gesundheitsamt wurde gemäß dem Infektionsschutzgesetz von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Eine daraufhin von der Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises durchgeführte Untersuchung bestätigte den Verdacht, dass die Gummibärchen Muscimol enthielten.
Muscimol, der Giftstoff des Fliegenpilzes, ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein psychoaktiver Stoff, der die Psyche stark beeinflussen und zu Vergiftungserscheinungen führen kann. Die Behörde hatte bereits Mitte August vor dem Verzehr dieser Gummibärchen gewarnt, da sie gesundheitsschädlich sind und insbesondere für Kinder eine Gefahr darstellen, da sie leicht mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden sie ausschließlich online vertrieben.
Mann in Mittelhessen kommt mit Vergiftungssymptomen in Krankenhaus
Im Wetteraukreis wurden sie jedoch nun auch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. „Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich“, warnte der Kreis. Um weitere Vergiftungsfälle zu verhindern, wurde die Lebensmittelüberwachung umgehend aktiv. Der Betreiber der Automaten wurde aufgefordert, das Produkt sofort aus dem Verkauf zu nehmen.
„Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – auch wenn der Betreiber zunächst behauptete, sie seien ‚gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln‘!, wurde mitgeteilt. Gleichzeitig wurde eine Warnmeldung auf Landes-, Bundes- und schließlich europäischer Ebene in Bezug auf dieses Lebensmittel ausgegeben.
Der Kreis erklärte, dass für den Betrieb eines Verkaufsautomaten lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Automaten dürfen jederzeit und ohne behördliche Genehmigung auf privaten oder Unternehmensgrundstücken aufgestellt werden. Das Jugendschutzgesetz greift nur, wenn alkoholische Getränke wie Wein oder Bier in den Automaten angeboten werden. „Dennoch raten der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden.“ (nok/dpa)
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