Gesundheit

Hessen: Cannabisgesetz kommt den Städten zu früh

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Es gibt noch viele offene Fragen, sagen die Städte.
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Hessens Kommunen fehlt es an Sicherheit bei Recht, Planung und Finanzierung. Sie fordern, den Start zu verschieben.

Geht es nach den Kommunen, so wird der Bund den Start des Cannabisgesetzes auf den 1. Januar verschieben. Weil das dringend erforderliche hessische Ausführungsgesetz fehlt, könne es nicht zum 1. April losgehen. Der Hessische Städtetag empfiehlt die Verschiebung, „damit Land und Kommunen zur Vorbereitung genügend Zeit bleibt“, sagt dessen Präsident, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD). Bund und Land müssten die Personal- und Sachkosten ausgleichen für sämtliche kommunal bereitgestellte Leistungen, die die gesetzlichen Regelungen zum kontrollierten Umgang mit Cannabis erfordern.

Bundesrat berät

Für 22. März steht das vom Bund beschlossene Cannabisgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats. Es ist nicht zustimmungspflichtig, das Einschalten des Vermittlungsausschusses könnte aber den Start verzögern. Zum 1. April soll für Volljährige der Besitz kleinerer Mengen zum Eigenkonsum gestattet sein. Am 1. September soll der Erwerb von Genusscannabis auch in Nonprofit-Anbauvereinen möglich sein. Zum Jugendschutz gibt es strenge Regeln - etwa was die Distanzen zu Schulgebäuden betrifft.

Land soll Anbauvereine kontrollieren

Von einem Ausführungsgesetz verspricht sich der Städtetag Rechts-, Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Kommunen. Betroffen seien deren Fachbereiche Gesundheit, Jugend und Ordnung. Der Bund sehe jedoch bislang keinerlei Kostenausgleich vor. „Die Städte können sich auch vorstellen, dass das Land Zulassung und Überwachung von Anbauvereinigungen und ihrer Tätigkeit ausschließlich in eigener Verantwortung durchführt und nicht auf die Kommunen delegiert“, so Mende. „Damit blieben noch die Aufgaben der Jugendämter, die vollständig zu finanzieren sind.“

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