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Hessen: Landesregierung sorgt für Transparenz bei der Grundsteuer

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Ab nächstem Jahr muss die Steuer auf Grundeigentum völlig neu berechnet werden.
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Das Land Hessen veröffentlicht Tipps für alle Kommunen, wie sie ihre Grundsteuer-Hebesätze anpassen könnten. Die Steuer muss neu berechnet werden.

Wiesbaden – Im Rahmen der bundesweiten Reform der Grundsteuer hat das Land Hessen für alle seine 421 Städte und Gemeinden eine Empfehlung für die Anpassung der lokalen Hebesätze veröffentlicht. Damit die Einnahmen durch diese Steuer in etwa gleich bleiben, empfehle man 344 Kommunen, den Hebesatz zu senken, sagte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden. Zu einer Erhöhung rate man 72 Kommunen, fünf könnten ihren aktuellen Hebesatz beibehalten.

Weil die alte Berechnungsgrundlage laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig war, muss die Grundsteuer vom nächsten Jahr an auf ganz neuer Basis erhoben werden. Bund und Länder haben bekundet, das Steueraufkommen solle insgesamt gleich bleiben.

Hessen: Das Geld geht an die Kommunen

Die Grundsteuer wird auf Eigentum an bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie auf land- und forstwirtschaftliche Flächen fällig, die Einnahmen gehen komplett an die Kommunen. Im vergangenen Jahr nahmen die Städte und Gemeinden in Hessen dadurch 1,36 Milliarden Euro ein.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in zwei Schritten. Die Finanzämter legen für alle Grundstücke einen sogenannten Grundsteuermessbetrag fest. Dessen Berechnung musste nach dem Urteil aus Karlsruhe neu geregelt werden, Eigentümer:innen von Grundstücken mussten deshalb von Juli 2022 an Angaben zu ihrem Eigentum machen. Nach Angaben des Landes haben 95 Prozent der Steuerpflichtigen ihren neu berechneten Messbetrag bereits mitgeteilt bekommen.

Hessen: Die Hebesätze legen die Kommunen fest

Hessen folgt bei der Neuberechnung nicht einem vom Bund entwickelten Modell, sondern hat ein eigenes erfunden, das neben der Größe eines Grundstücks insbesondere dessen Lage berücksichtigt. Die Kommunen multiplizieren den Messbetrag mit einem von ihnen selbst festzulegenden Hebesatz und verschicken dann den jeweiligen Steuerbescheid.

Finanzminister Lorz erläuterte, bei den Empfehlungen für die Hebesätze gehe es um reine Mathematik, man habe sich wissenschaftlich beraten lassen. „Da fließen keine politischen Faktoren ein“, sagte der CDU-Politiker. Den Hebesatz für die Grundsteuer legten die Kommunen immer bis zum 30. Juni eines Jahres selbst fest. Bis Mitte kommenden Jahres könnten die Hebesätze jetzt also Teil der kommunalpolitischen Debatte sein.

Hessen: Warnung vor Steuererhöhungen

Städte und Gemeinden müssten der Empfehlung des Landes nicht folgen, betonte Lorz. Man veröffentliche aber alle Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze, damit die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen ihrer jeweiligen Kommune bewerten könnten. „Wir schaffen hier nur Transparenz“, sagte Lorz.

Der Bund der Steuerzahler Hessen begrüßte die Veröffentlichung der Empfehlungen. So könnten alle Steuerpflichtigen verfolgen, „ob die eigene Stadt oder Gemeinde die Umstellung für eine versteckte Steuererhöhung nutzt“, teilte die Organisation mit. Der Eigentümerverband „Haus und Grund Hessen“ appellierte an die Verantwortlichen in den Städte- und Gemeindeparlamenten, die Grundsteuerreform nicht für eine Steuererhöhung zu nutzen. Weil die Grundsteuer umgelegt werden könne, schade die nämlich auch Mieterinnen und Mietern. (Hanning Voigts)

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