Dieselskandal

Jahrelange Haft nach VW-Affäre? Verteidiger üben scharfe Kritik

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In einem weiteren Prozess zur VW-Dieselaffäre streben die Verteidiger eines Angeklagten einen Freispruch an. Die Staatsanwaltschaft fordert jedoch eine vierjährige Haftstrafe.

Braunschweig – Im Strafprozess zur VW-Dieselaffäre gegen vier ehemalige Manager und Ingenieure streben die Verteidiger eines Angeklagten einen Freispruch an. Diese Absicht äußerte das Anwaltsteam des früheren Leiters der Aggregate-Entwicklung bei VW vor dem Landgericht in Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59-Jährigen eine vierjährige Haftstrafe gefordert.

Zweifel an Vorwürfen gegen VW-Manager aus Niedersachsen

Am Montag (5. Mai) kritisierten die Verteidiger des Angeklagten die Arbeit der Ankläger scharf. Eine Anwältin beschrieb die Argumente der Staatsanwaltschaft als zynisch und sprach von teilweise unsinnigen Behauptungen. Ein Kollege erklärte, die Vorwürfe seien nicht zu verifizieren. Die Anwälte kündigten an, dass ihre Vorträge für den Mandanten noch mehrere Stunden in Anspruch nehmen würden. Es war zunächst unklar, ob das erste Plädoyer am Montag abgeschlossen wird.

Der Dieselskandal bei VW wird aktuell vor Gericht in Niedersachsen aufgearbeitet. (Symbolbild)

Seit September 2021 stehen die vier ehemaligen Manager und Ingenieure vor einer Wirtschaftsstrafkammer in der niedersächsischen Stadt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien sie des Betrugs überführt. Die Strafverfolger forderten daher Haftstrafen zwischen vier Jahren und zwei Jahren auf Bewährung.

VW-Dieselskandal beschäftigt Gericht in Niedersachsen

Im September 2015 wurde in den USA bekannt, dass VW in großem Umfang ein Täuschungsprogramm eingesetzt hatte, das Abgastests erkannte und nur dann die vollständige Reinigung der Emissionen aktivierte. Ursprünglich war geplant, dass der frühere Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn ebenfalls auf der Anklagebank sitzt. Sein Verfahrensteil wurde jedoch bereits vor dem Beginn im September 2021 aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.

Rubriklistenbild: © Fotostand/Imago

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