VonAnna-Laura Weyhschließen
Fragen und Antworten über die Preiserhöhung der Krankenversicherungen. Nicht alle Kasselerinnen und Kasseler, die gesetzlich versichert sind, sind davon betroffen.
Kassel – Viele Krankenkassen haben zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht. Der Richtwert dafür, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt, ist 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass deshalb alle Versicherten aus Stadt und Landkreis Kassel mehr zahlen müssen. Fragen und Antworten dazu.
Was ist neu?
Die Zusatzbeiträge werden voraussichtlich im Durchschnitt für jede Person um drei Euro steigen, heißt es vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums. Nicht jede Krankenversicherung passt aber den Zusatzbeitrag in diesem Maße an oder erhöht ihn überhaupt. Alle Kassen können individuell die Höhe des Zusatzbeitrags festlegen. Abhängig ist das von der finanziellen Situation.
Welche Krankenkassen halten den Zusatzbeitrag stabil?
Der Zusatzbeitrag der Techniker-Krankenkasse als größte Krankenkassen Deutschlands liegt 2024 noch, wie im Vorjahr, bei 1,2 Prozent – und damit deutlich unter dem Durchschnitt von 1,7. Stabil in den Beitragssätzen bleiben auch die Krankenkasse AOK Hessen (1,6) und die DAK-Gesundheit (1,7).
„Damit bieten wir unseren über 41 000 Versicherten in der Region Kassel in diesen schwierigen Zeiten Sicherheit und Stabilität“, sagt Andreas Kohlrautz, Leiter des DAK-Servicezentrums. AOK-Vorstandsvorsitzender Detlef Lamm teilt auf Anfrage mit: „Aufgrund unserer Geschäftspolitik war es uns möglich, in angespannten Zeiten unseren Preis für das Jahr 2024 für unsere Versicherten zu halten.“
Welche Krankenkassen erhöhen den Beitrag?
Mit der Barmer-Krankenkasse erhöht zum Beispiel die zweitgrößte Krankenkasse Deutschlands den Zusatzbeitrag. Dieser ist von 1,5 Prozent auf 2,19 Prozent gestiegen. Bei einem Monatsbrutto von 3000 Euro beträgt der Zusatzbeitrag nun 32,85 Euro. 2023 haben Versicherte noch 22,50 Euro bei gleichem Einkommen gezahlt.
„Die Barmer steht wie alle gesetzlichen Krankenkassen vor großen Herausforderungen. Es gibt massive Kostensteigerungen, die wir nicht beeinflussen können, insbesondere im Krankenhausbereich“, begründet Unternehmenssprecher der Barmer, Athanasios Drougias, die Erhöhung.
Und weiter: „Aufgrund der speziellen Demografie unserer Versicherten sind wir von den Fall- und Kostensteigerungen besonders betroffen. 2023 haben wir allein für Leistungen des stationären Sektors rund 1,1 Milliarden Euro mehr aufwenden müssen als im Jahr davor.“
Ich bin bei einer anderen Kasse versichert. Wo finde ich, wie sich dort der Zusatzbeitrag verändert hat?
Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenversicherungen sowie die Höhe der Zusatzbeiträge sind online beim Bundesgesundheitsministerium zu finden unter bundesgesundheitsministerium.de/finanzierung-gkv
Was kann ich gegen die Beitragserhöhung tun?
Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag gilt.
Warum steigen die Kosten immer weiter?
Die Finanzsituation sei seit Jahren angespannt, sagen die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). „Die politisch angekündigten Reformen und Weichenstellungen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen lassen nach wie vor auf sich warten“, sagt Detlef Lamm von der AOK.
Auch der Barmer-Sprecher sagt: „Eine tief greifende Krankenhausreform ist erforderlicher denn je, um die Versorgung besser und wirtschaftlicher zu machen.“ Es sei enttäuschend, dass die Politik keine Fortschritte bei der notwendigen Krankenhausreform erziele, sagt Drougias.
Wie wird es weitergehen?
Seriöse Prognosen seien kaum möglich: „Vor allem dann, wenn große Ausgabenblöcke von Krankenkassen kaum zu beeinflussen sind. Niemand kann heute voraussagen, wie sich Einnahmen und Ausgaben zukünftig entwickeln werden. Und keiner kann heute schon sagen, was die geplante große Krankenhausreform für Auswirkungen haben wird“, sagt Drougias von der Barmer.
Die AOK rechnet mit weiteren deutlichen Sprüngen bei den Beitragssätzen der Kassen.
Was ist also die Lösung?
Langfristig wird dem Krankenkassen-System nur eine umfassende Reform helfen, sagen Experten. Oft stehen die Kosten im Fokus. Für Versicherte ist hingegen die Versorgung entscheidend – und dort gibt es bereits Lücken.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich nun gegen weitere Leistungskürzungen, aber dafür für die Erhöhung des Zusatzbeitrags entschieden. Eine langfristige Lösung ist das jedoch nicht.
Wie finanzieren sich die Krankenkassen?
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge und einen jährlichen Bundeszuschuss. Hinzu kommen weitere Einnahmen. Grundsätzlich werden die Beiträge von den Mitgliedern der Krankenkasse und den Arbeitgebenden, Rentenversicherungsträgern oder sonstigen Stellen einkommensabhängig getragen und fließen dem Gesundheitsfonds zu.
Der Bundeszuschuss werde aus Steuergeld ebenfalls an den Gesundheitsfonds gezahlt, heißt es vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums. 2024 beträgt der GKV-Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro (seit 2017 regulärer Staatszuschuss). Zur Pandemie wurde der Zuschuss vom Bund noch einmal aufgestockt, 2022 sogar auf insgesamt 28,5 Milliarden Euro.
Auch 2023 gab es noch einmal zwei Milliarden Euro zu den 14,5 zusätzlich. Im vergangenen Jahr waren in der Bundesrepublik 74,3 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, heißt es.
Warum gibt es eigentlich so viele Krankenkassen?
In Deutschland gibt es nahezu 100 Krankenkassen. Braucht es das? Nein, findet der Sozialverband VdK. Denn mit weniger Krankenkassen spare man zum Beispiel Verwaltungsaufwand und damit eine Menge Geld.
Vor einigen Jahren gab es jedoch sogar noch viel mehr Krankenkassen, teilt der GKV-Spitzenverband mit. 1970 seien es noch 1815 Krankenkassen gewesen, 1990 hatte sich die Anzahl auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420 Krankenkassen.
Wie setzt sich der Krankenkassen-Beitrag zusammen?
Für alle Versicherten gleich ist der allgemeine Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen. Aktuell liegt dieser bei 14,6 Prozent des Brutto-Einkommens. Noch hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen können.
Wer zahlt was?
Die Hälfte des allgemeinen Beitrags zahlt Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitnehmende. Der Zusatzbeitrag wird diesen vom Lohn abgezogen.
Auch hier teilen sich den Betrag Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Berentete Personen teilen sich den Kassen-Beitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillig Versicherte zahlen allerdings den kompletten Beitrag selbst.
