Warnung von Europol

Kult-Gruppen: Steigende Gefahr für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt

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Die digitale Welt birgt für Kinder und Jugendliche Gefahren. Eine davon geht von sogenannten Kult-Gruppen aus, die im Internet Minderjährige zu sexuellen Handlungen oder Gewaltakten überreden. dpa

Eine Warnung von Europol ließ Eltern dieser Tage aufhorchen. Von sogenannten Kult-Gruppen geht eine steigende Gefahr für Kinder und Jugendliche in deren digitaler Welt aus. Im Wetteraukreis sind noch keine Fälle bekannt geworden. Dennoch rät die Polizei zur Prävention.

Das Zocken von Games auf Spielekonsolen, Smart-phones oder Computern gehört heute ebenso zum Leben von Kindern und Jugendlichen wie das Agieren in sozialen Medien. Doch diese digitale Welt birgt Gefahren, wie jüngst eine Warnung der europäischen Polizeibehörde Europol zeigte, die über Schulen auch im elektronischen Postfach zahlreicher Eltern im Wetteraukreis landete. Im Fokus: sogenannte Kult-Gruppen, die online Minderjährige zu sexuellen Handlungen oder Gewaltakten überreden.

Die gute Nachricht: »Im Wetteraukreis sind Taten durch Kult-Gruppen in dieser Form bisher nicht bekannt geworden«, sagt Pierre Gath, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen, auf Anfrage dieser Zeitung. Doch laut Europol besteht für Kinder und Jugendliche eine zunehmende Gefahr, Opfer besagter Kult-Gruppen zu werden, die wie Sekten rund um einen charismatischen Führer organisiert sind und mit dem Cybergrooming auch Terrorakte, Chaos und Gewalt schürten.

Diese kriminellen Netzwerke seien meist in leicht zugänglichen Online-Umgebungen wie Social-Media-Plattformen, Apps oder Spielen aktiv, sagt Gath und nennt als Beispiele Tiktok, Snapchat, Roblox, Minecraft oder Steam. Dort sprächen die Täter ihre Opfer an, versuchten ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, sie auf andere, private Chats zu locken und dazu zu bringen, Texte mit sexuellen Themen (Sexting), Fotos oder Videos mit sexuellem Inhalt auszutauschen. »Oft ködern die Täter die Kinder und Jugendlichen mit Gutscheinen, Geschenken oder Geld«, sagt Gath. Ist das erste Bild oder Video ausgetauscht, drohen die Kriminellen mit dessen Veröffentlichung, sollte seitens der Betroffenen kein weiteres Material geliefert oder anderen davon erzählt werden.

Strafbar machen sich der oder die Täter, wenn sie sexuelle Handlungen vor einem Kind an sich selbst vornehmen, durch eine dritte Person vornehmen lassen oder das Kind zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmen. Je nach Tatbegehungsweise können neben sexuellem Missbrauch weitere Straftatbestände gegeben sein, beispielsweise Erpressung oder Nötigung.

UNTERSTÜTZUNG FÜR ELTERN

Wenn Eltern oder Kinder Hilfe benötigen, gibt es verschiedene Angebote und Beratungsstellen, etwa die »Nummer gegen Kummer«, das »Kinder- und Jugendtelefon«, »JUUUPORT« oder das »Hilfe-Portal sexueller Missbrauch«.

Bei Auffälligkeiten und Verstößen sollten Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet gesichert und gemeldet werden - den Betreibern der Internetseite, der Polizei oder den Meldestellen hotline@jugendschutznet. de oder internet-beschwer destelle.de.

Die Polizei bietet Präventionsprogramme an, etwa zum Thema sexuelle Gewalt (ppsh.polizei.hessen.de/ Ueber-uns/Regionales/Kam pagne-Brich-Dein-Schwei gen/unddigitalnative- hessen.de/).

Das Netzwerk gegen Gewalt hat mit »MeKoKi« ein Programm geschaffen, das sich mit Medienkompetenz in Kitas befasst (https://netzwerk-gegen-gewalt.hessen.de/mekoki). ti

Auch wenn Kult-Gruppen hier bisher offenbar nicht aktiv geworden sind, Einzeltäter sind das sehr wohl, sagt Gath. Eltern rät die Polizei deshalb zu Aufmerksamkeit und einem offenen Umgang mit dem Thema. »Sie sollten Ansprechpartner für die Kinder sein und diese durch die Medienlandschaft begleiten«, so der Pressesprecher der Polizei, Änderungen im Nutzungs- oder im grundsätzlichen Verhalten des Nachwuchses gelte es zu hinterfragen. Zudem sei es wichtig, dass Mütter und Väter in solchen Situationen nicht urteilten, sondern verständnisvoll und unterstützend damit umgingen.

Und wie können Eltern ihren Nachwuchs schützen? Auch da nennt Gath die Begleitung der Kinder zu Beginn ihrer Aktivitäten mit und an digitalen Endgeräten. Dazu gehöre etwa das gemeinsame Aussuchen von geeigneten, altersgemäßen Internetangeboten, die Einrichtung technischer Schutzvorkehrungen, die Vereinbarung von Sicherheits- und Nutzungsregeln oder das Besprechen von möglichen Schwierigkeiten. Gath: »Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können für Kinder und Jugendliche belastend sein und sie überfordern. Aus diesem Grund sollten Eltern immer ein offenes Ohr für die Online-Probleme haben und jederzeit Ansprechpartner sein.«

Als weitere Schutzvorkehrungen, um die Kinder und Jugendliche wissen sollten, nennt Gath das Geizen mit persönlichen Daten, das grundsätzliche Ausschalten der Web-Cam am Rechner, das Ignorieren unbekannter Links und den sofortigen Kontaktabbruch, wenn unangenehme Nachrichten, Beiträge oder Bilder auftauchen sowie das Informieren eines vertrauten Erwachsenen darüber. »Immer wenn das Bauchgefühl sagt, da ist etwas komisch, ist es Zeit, eine Vertrauensperson einzubeziehen«, sagt Gath.

Dem Nachwuchs den Zugang zur digitalen Welt aus Sorge zu verwehren, davon hält Gath wenig. »Eltern und Kinder müssen den richtigen Umgang damit lernen.«

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