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Die Frankfurter Rundschau beantwortet wichtige Fragen zur Landtagswahl am 8. Oktober.
Nur noch vier Tage – dann wählt Hessen einen neuen Landtag. Doch nicht alle hier lebenden Leute dürfen an die Wahlurne. Und bei den Wahlkreisen gibt es einige Neuerungen. Die Frankfurter Rundschau beantwortet wichtige Fragen zur Wahl.
Wer darf wählen?
Nach Angaben des Landes etwa 4,3 Millionen Menschen, die volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und deren Erstwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen liegt, wo insgesamt fast 6,4 Millionen Leute leben. Bei Wohnsitzlosen ist ein dauernder Aufenthalt in Hessen Voraussetzung. Bei der vergangenen Wahl im Jahr 2018 lag die Beteiligung bei 67,3 Prozent, das waren 5,9 Prozentpunkte weniger als 2013.
Wer steht zur Wahl?
21 Parteien und Wählergruppen treten mit einer Landesliste an, darunter die aktuell im Hessischen Landtag vertretenen CDU, Grüne, SPD, FDP, AfD und Linke. Auf den Listen kandidieren 745 Bewerber:innen, mehr als ein Drittel von ihnen (261) sind Frauen. Für die Wahlkreise gibt es 472 direkte Bewerberinnen und Bewerber, davon sind 153 Frauen.
Wie groß wird der neue Landtag?
Das Gremium, das für fünf Jahre gewählt wird und dem derzeit 137 Abgeordnete angehören, wird mindestens 110 Parlamentarier:innen haben. Es könnte aber erneut deutlich größer werden: Erhält eine Liste über die Erststimme für die Direktkandidierenden mehr Mandate, als ihr über die Zweitstimme zustehen, bekommt sie zusätzliche Sitze, sogenannte Überhangmandate. Um daraus resultierende Nachteile für andere Parteien beim über die Zweitstimme ermittelten Kräfteverhältnis zu kompensieren, erhalten diese ebenfalls zusätzliche Sitze: die Ausgleichsmandate.
Wann beginnt das Gremium mit der Arbeit?
Am 18. Januar 2024, einen Tag nach dem Ende der Legislaturperiode des derzeitigen Landtags. So schreibt es die Hessische Verfassung vor.
Was hat sich bei den Wahlkreisen verändert?
Der Zuschnitt, bei 32 von 55 Kreisen. Weil die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises sich nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Kreise unterscheiden darf und das Rhein-Main-Gebiet wächst, während Nordhessen schrumpft, wurden die Grenzen neu gesetzt. So gehört zum Beispiel Fritzlar nun zum Wahlkreis Waldeck-Frankenberg II und nicht mehr zu Schwalm-Eder I.
Ist noch Briefwahl möglich?
Ja, bis spätestens 6. Oktober, 13 Uhr. Möglich ist dies online, mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Bürgerbüro. Allerdings wird empfohlen, es früher zu machen, weil die ausgefüllten Wahlunterlagen bis Sonntag bei den Wahlvorständen ankommen müssen.
Was kostet die Wahl?
Das Land Hessen gibt dafür 5,5 Millionen Euro aus, etwa für Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen und -unterlagen sowie für Erstattungen an Mitglieder der Wahlvorstände.
Zusammengestellt von Gregor Haschnik
