- VonIngo Berghöferschließen
Um die Lage für Wohnungssuchende in Gießen zu verbessern, hat der heimische Mieterverein einige Vorschläge gemacht. Gefordert wird etwa ein Leerstandsmelder. Die Stadt widerspricht.
Gießen . Auch in Gießen wird die Suche nach einer - bezahlbaren - Wohnung immer schwieriger. Die Mieten steigen, die Zahl der Angebote eher nicht. Um die Lage für Wohnungssuchende zu verbessern, hat der heimische Mieterverein einige Vorschläge gemacht. Im Rathaus stößt er damit allerdings auf wenig Zustimmung. Weil eben auch in Gießen »nicht wenige« Wohnungen leer stünden, hatte der Mieterverein einen Leerstandsmelder für die Stadt gefordert. Obendrein solle entschiedener gegen Hauseigentümer vorgegangen werden, die Wohnungen länger leerstehen lassen.
»Leerstand trotz Wohnungsnot - das Phänomen gibt es in Gießen und vielen anderen Landkreisgemeinden. Es zu beziffern, ist nicht ganz leicht, da leerstehender Wohnraum leider nicht systematisch erfasst wird«, sagt der Sprecher des Mietervereins, Stefan Kaisers, in einer Pressemitteilung. Das Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica schätze aber, dass 2022 in deutschen Städten durchschnittlich 2,8 Prozent der - bewohnbaren - Geschosswohnungen leer gestanden hätten. »Bezieht man die Schätzung auf Gießen mit seinem Wohnungsbestand von circa 45 000 Wohnungen, so stehen hier 1260 Wohnungen leer - und das ist keine Bagatelle«, meint Kaisers.
»Städte-Vergleich nicht zulässig«
Leider fehle ein bundesweites Gebäude- und Wohnungsregister, beklagt man beim Mieterverein. Dass es eine ganze Menge Leerstand gab, habe sich zu Beginn des Ukrainekrieges gezeigt, als viel mehr Wohnungen angeboten werden konnten als man zuvor vermutet hatte. Sinnvoll sei daher ein Leerstandsmelder für Gießen, wie er bereits in Frankfurt zum Einsatz komme. Dort könnten Bürger einen Wohnungsleerstand melden. Die Stadtverwaltung müsse dem dann nachgehen und sich mit dem Wohnungseigentümer in Verbindung setzen. So hätten viele Städte mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt schon seit mehreren Jahren eigene kommunale Leerstandssatzungen erlassen, darunter Mainz, Hamburg, München oder Landau.
In München etwa sei es den Wohnraum-Ermittlern 2022 gelungen, 450 Wohnungen ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen - nachdem sie Strafen in Höhe von insgesamt einer Million Euro verhängt und weitere 1,4 Millionen Euro angedroht hatten. Kaisers regt zudem eine »Zweckentfremdungsverbotssatzung« an, wie sie etwa die Stadt Landau beschlossen habe. Sie verpflichte Eigentümer, Leerstand zu melden. Wer das nicht tue, werde mit einem Bußgeld bestraft.
Ein Vergleich zwischen der Stadt Gießen und Hamburg oder anderen vom Mieterverein genannten Städten sei hier aber nicht zulässig, da es sich um Städte aus anderen Bundesländern handele, antwortete Stadtsprecherin Claudia Boje auf Anfrage des Anzeigers. »In Hessen gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, leerstehende Wohnungen zu erfassen oder gar eine entsprechende Meldepflicht zu erlassen«, so Boje weiter. »Ebenso ist es nicht möglich, seitens der Verwaltung rechtliche Maßnahmen einzuleiten, die eine Vermietung nach sich ziehen.«
Ein Instrument, dass theoretisch genutzt werden könnte, wäre ein Leerstandsmelder auf freiwilliger Basis. Ein Beispiel dafür finde man im Internet unter der Adresse www.leerstandsmelder.de/giessen. Derzeit seien auf dieser Seite für das Stadtgebiet Gießen rund 60 Einträge verzeichnet. Bei genauerer Betrachtung zeige sich aber, dass es sich dabei fast ausschließlich um Gewerbeimmobilien handele. Auch hier findet sich also kein Hinweis auf in größerem Umfang leerstehende Wohngebäude oder Wohnungen. Auch seien diesbezüglich keine Meldungen an die Verwaltung herangetragen worden.
Im Ermessen der Hauseigentümer
»Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass seitens der Stadtverwaltung das Phänomen des Wohnungsleerstands derzeit als nicht problematisch eingeschätzt wird«, bilanziert Boje. Es werde sicherlich einzelne Fälle längeren Leerstands geben. In der aktuellen Marktsituation sei es aber problemlos möglich, eine Wohnung an einen passenden Haushalt zu vermieten, wenn dies gewünscht sei. Dies liege jedoch im Ermessen des Hauseigentümers. Auf freiwilliger Basis Maßnahmen zu ergreifen, für die personelle Kapazitäten von anderen Aufgaben freigestellt oder neu geschaffen werden müssten, würde lediglich auf dem Ziel beruhen können, positive Anreize zu schaffen, die dann wiederum von der Stadt finanziert werden müssten. Aktuell gebe es in diese Richtung keine Planungen.