Der Mieterverein äußert sich zur Wohnungslage im Landkreis Gießen und sieht Handlungsbedarf bei Leerständen.
Kreis Gießen (red). Zum Wohnungsleerstand im Landkreis Gießen meldet sich Stefan Kaisers, Sprecher des Mietervereins Gießen, zu Wort.
Auf der zweiten Armutskonferenz im Bürgerhaus in Buseck im April habe Landrätin Anita Schneider gesagt, dass es nach ihrer Information keinen bemerkenswerten Wohnungsleerstand im Landkreis gebe. Das sei »kein Problem«.
Der Mieterverein habe dieser Fehleinschätzung sogleich widersprochen und verweist jetzt auf die Ergebnisse des Zensus2022 zu den einzelnen Kreiskommunen und empfiehlt die Einrichtung eines Leerstandsmelders. Der Zensus 2022 ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Die Daten zur Wohnungssituation in Gießen zeigten, dass es sehr wohl einen unterschiedlich hohen Wohnungsleerstand in der Kreisgemeinden gebe.
»Wenn etwa in Buseck, Heuchelheim oder Lich circa fünf Prozent der Wohnungen leer stehen, ein beachtlicher Teil davon schon länger als ein Jahr, dann muss man da von ›systematischem‹ Leerstand sprechen. Eigentümer entziehen sich ihrer Pflicht zur Vermietung. Schließlich fordert das Grundgesetz in Artikel 14: ›Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen‹. Wer eine Wohnung nicht vermietet, verstößt gegen das Wohl des Allgemeinheit«, sagt Kaisers.
Eine gewisse geringe Leerstandsquote auf dem Wohnungsmarkt sei hinnehmbar, räumt er ein, weil es bei den Wohnungswechseln nicht immer gelinge, eine frei werdende Wohnung nahtlos weiterzuvermieten.
Manchmal müssten nach dem Auszug eines Mieters auch Schönheitsreparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dafür seien aber bei guter Planung keine längeren Zeitspannen erforderlich. »Die Landrätin kennt die Situation in vielen Kreisgemeinden gut und weiß um das Problem, dass vor allem in den alten Ortskernen vielfach alte Wohngebäude ungenutzt leer stehen und teilweise auch verfallen. Mieter wollen dort nicht einziehen, weil die Wohnungen zu klein sind, ihr Grundriss unzweckmäßig oder man in zu enger Nachbarschaft zu anderen lebt. Um Abhilfe zu schaffen, hat der Kreis die SWS GmbH (Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen) geschaffen, ein interkommunaler Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und dem Landkreis Gießen«, heißt es in der Presseerklärung des Mietervereins. »Hilfreich wäre zur Problemlösung die Einrichtung eines Leerstandsmelders, bei dem Bürger Wohnungen melden können, die längere Zeit leer stehen. Die Kommunen müssen dann der Meldung nachgehen und an den Eigentümer herantreten, ihn zur Wiedervermietung auffordern. Das Land Hessen ist gerade dabei, den Gemeinden ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, um den Missbrauch zu ahnden, wenn Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen. Das ist auch angesichts des Wohnungsmangels bitter notwendig«, stellt Stefan Kaisers abschließend fest.