Pflege

Lohn für pflegende Angehörige gefordert

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Angehörigen, die pflegen, fehlt es unter anderem an Entlastung.
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Der Sozialverband VdK macht auf die Not pflegender Angehöriger aufmerksam und mahnt mehr Unterstützung an, auch durch das Land Hessen.

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig: Nach jüngsten Zahlen haben Ende 2023 423 400 Personen in Hessen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten – 14,9 Prozent mehr als Ende 2021, so das Statistische Landesamt. Und mehr als 86 Prozent der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, was einen Anstieg um 17,1 Prozent gegenüber 2021 bedeutet.

Viele der pflegenden Angehörigen geraten nicht nur mental, sondern auch finanziell unter Druck. Ein wesentlicher Grund: Jede vierte teilzeitbeschäftigte Person arbeitet reduziert, weil sie sich um jemanden kümmert. Wobei hauptsächlich Frauen betroffen sind: 29 Prozent der Teilzeitkräfte.

Vor wenigen Tagen hat der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen während seines Jahresempfangs in Frankfurt auf die Probleme der Angehörigen hingewiesen und deutlich mehr Unterstützung für Pflegende gefordert, zum Beispiel durch eine „aufsuchenden Beratung und konstante Begleitung“, sagte VdK-Landeschef Paul Weimann.

Es brauche aber auch eine zusätzliche finanzielle Hilfe: Weimann plädierte im Hinblick auf die Bundestagswahl für die gesetzliche Einführung eines Pflegelohns. Diesen sollen Erwerbstätige bekommen, wenn sie im Beruf pausieren, um ein Familienmitglied zu pflegen. So lasse sich verhindern, dass „die häusliche Pflege zur Armutsfalle wird“. Darüber hinaus kritisierte der VdK-Präsident, dass in vielen Landesteilen Hessens „erhebliche Defizite“ bei Hilfs- und Entlastungsangeboten bestünden, wie auch aus dem Pflegebericht 2023 hervorgehe. Oft kämen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bei den Leuten an, weil sie nicht ausreichend informiert würden und der Zugang durch bürokratische Hürden erschwert werde. Die medizinische Versorgung wiederum sei gerade in den ländlichen Regionen mangelhaft.

HilfeN

Wird häusliche Pflege von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen übernommen, zahlt die Pflegeversicherung Pflegegeld, das auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden kann. Eine Voraussetzung für die Zahlung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Geld reicht oft nicht. 347 Euro pro Monat fließen bei Grad 2, 599 Euro bei Grad 3, 800 Euro bei Grad 4.

Einen Überblick über Hilfsangebote und Sozialleistungen gibt etwa die Seite www.pflege-in-hessen.de.

Unterstützung bietet auch der Verein „Wir pflegen“: www.wir-pflegen.net/ landesvereine/hessen gha

Auf FR-Anfrage teilt das auch für Pflege zuständige Hessische Familienministerium mit: „Die Hessische Landesregierung befürwortet die Einführung eines Pflegelohns analog zum Elterngeld.“ Da ein solcher eine neue Sozialleistung wäre, müsste der Bund darüber entscheiden.

In Hessen spiele die Unterstützung pflegender Angehöriger für die Regierung eine „zentrale Rolle“. Um sie zu entlasten, fördere das Land unter anderem Modellprojekte in Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. Die Projekte widmeten sich beispielsweise der zunehmend nachgefragten kultursensiblen Pflege oder der Erleichterung von Alltagsprozessen durch Digitalisierung. Zudem gebe es mittlerweile in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Pflegestützpunkte. Betroffene erhielten in den Zentren wohnortnah eine „passgenaue Beratung“ und Hilfe etwa bei Anträgen.

Die Anlaufstellen würden zu „Pflegekompetenzzentren“ weiterentwickelt: Einzelfälle sollen künftig „sehr individuell und bedarfsorientiert“ betreut und die Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort vorangetrieben werden.

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