Landgericht Wiesbaden

Mehr als acht Jahre Haft für Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger - Revision eingelegt

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Hanno Berger - hier ein Archivbild - ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

Update vom 2. Juni 12.09 Uhr: Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung zu mehr als acht Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Man habe nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch am selben Tag Revision eingelegt, teilte sein Anwalt Jürgen Graf der Deutschen Presse-Agentur mit. Graf, der früher selbst BGH-Richter und dort zuletzt stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats war, vertritt Berger auch bei der Revision gegen das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn vom Dezember beim BGH in Karlsruhe. Graf gilt als Spezialist für Revisionen.

Zweites Urteil gegen „Mr. Cum-Ex“ Hanno Berger

Berger war in Wiesbaden im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt worden. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.

Erstmeldung vom 30. Mai, 15.02 Uhr: Wiesbaden/Schlüchtern - Zweiter Schuldspruch gegen „Mr. Cum-Ex“ Hanno Berger: Das Landgericht Wiesbaden verurteilte Berger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der 72-Jährige sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag (AZ: 6 KLs - 1111 Js 18753/21). Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen „Cum-Ex“-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert.

Berger, der aus Schlüchtern-Elm im Main-Kinzig-Kreis stammt, ist die bekannteste Figur des Geschäftsmodells, das der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden ein. Dafür kassierte er Millionen. Einst war er Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, später wechselte er die Seiten und machte sich als Steueranwalt selbstständig. Berger hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals gesehen.

Erstes Urteil gegen Berger Ende 2022

Berger hat zwar das Geschäftsmodell, bei dem Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben wurden und gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden, nicht erfunden. Er gilt aber als Wegbereiter dafür, dass Cum-Ex in Deutschland im großen Stil betrieben werden konnte. Wegen der Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und bei Banken weit verbreitet waren, büßte der deutsche Staat geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Berger hatte sich durch eine Flucht in die Schweiz jahrelang der deutschen Justiz entzogen. Er wurde im Februar 2022 ausgeliefert und im vergangenen Dezember am Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (dpa, zen)

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