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Wie können Hausarztpraxen entlastet werden? Ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach soll die Arbeitsbedingungen von Hausärzten verbessern. Für sie soll es zum Beispiel keine Obergrenzen mehr bei der Vergütung geben.
Hersfeld-Rotenburg – Wer in Waldhessen auf dem Land lebt, kennt das möglicherweise: Bis zur nächsten Hausarztpraxis ist es ein Stück, die Wartezeiten sind lang. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung am Mittwoch Erleichterungen für Hausärzte beschlossen. Die Minister billigten einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
„Also ich glaube erst an Verbesserung, wenn sie wirklich in unseren Praxen ankommt“, sagt Dr. Martin Ebel, Allgemeinmediziner aus Bad Hersfeld und Vorsitzender des Hausärzteverbandes im Landkreis. Denn Lauterbach verstehe laut Ebel nicht den Wert eines Hausarztes, der mit Einsatzfreude und Kompetenz auch mal Überstunden und Nachtdienste erbringen würde. „Und der das Vertrauen seiner Patienten genießt, da er unabhängig und absolut der Verschwiegenheit verpflichtet ist“, ergänzt Dr. Martin Ebel und hebt hervor, dass circa 80 Prozent aller Gesundheitsprobleme abschließend in Hausarztpraxen gelöst werden könnten. Das sei eine bemerkenswerte Quote.
Für Hausärzte sollen nun – wie schon bei Kinderärzten – sonst übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit bezahlt bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. Lauterbach hofft darauf, dass es sich dadurch für die Hausärzte lohnt, künftig mehr Patienten aufzunehmen.
„Die Reform geht in die richtige Richtung, da sie die hausärztliche Versorgung für Hausärzte und Medizinische Versorgungszentren finanziell attraktiver macht“, sagt Volkmar Hanf, kaufmännischer Leiter des MVZ in Bebra. „Allerdings sieht die Reform keinen Unterschied in der Vergütung von Land-Hausärzten zu Stadt-Hausärzten vor. Insofern stärkt die Reform nur die Attraktivität des Berufes an sich, unabhängig davon, wo sich die Ärzte niederlassen“, sagt Hanf.
Eingeführt werden soll auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Medikamente nehmen. Auch die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren soll stärker gefördert werden (siehe Hintergrundkasten) und der Zugang zu Arztterminen leichter werden. Denn Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen jedes Quartal zum Arzt. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei.
„Lauterbach ist ein kluger Taktiker, daher muss man jetzt das Kleingedruckte genau prüfen, ob sich nicht Fallstricke in diesen Angeboten befinden“, so Ebel.
Hintergrund: Neugründung eines MVZ wird attraktiver
„Der potenzielle Zuschussbedarf zu den Personalkosten, der zurzeit bei uns durch den Eigentümer des MVZ, die Stadt Bebra, notwendig ist, sofern die Ärzte Mehrleistungen erbringen, wird sinken“, sagt Hanf. Die Neugründung eines MVZ würde nun auch in der Rechtsform einer GmbH attraktiver werden, da begrenzte Sicherheitsleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ermöglicht werden sollen.
Von Carolin Eberth
