VonSebastian Schaffnerschließen
Seit der Wohngeldreform vor gut einem Jahr hat der Landkreis Kassel fast dreimal so viel ausgezahlt wie vorher: 9,6 Millionen Euro.
Kreis Kassel – 2022 belief sich die Summe auf 3,5 Millionen Euro. Die Zahl der Antragssteller hat sich dabei nahezu verdoppelt. Nach Angaben von Lars Hofmann, Leiter der Wohngeldbehörde, sind im vergangenen Jahr 4200 Anträge gestellt worden. Zum Vergleich: Im Vorjahr, also vor der Reform, waren es noch knapp 2900. Insgesamt haben nach Schätzungen des Landkreises rund 12 000 Menschen zwischen Bad Karlshafen und Söhrewald Anspruch auf den Zuschuss.
Die Zahlen würden einerseits unterstreichen, dass es viele Menschen gibt, die auf Wohngeld angewiesen seien, sagt Vizelandrätin Silke Engler (SPD). „Sie zeigen uns aber auch, dass es immer noch ganz viele Menschen gibt, die den Weg zum Amt scheuen, obwohl ihnen diese finanzielle Unterstützung zusteht.“
Vor allem Rentner, Familien, Alleinerziehende, Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sowie Studenten können Wohngeld beantragen – aber nicht nur: „Wer ein Eigenheim hat und Grundsicherung bekommt, sollte auch durchrechnen lassen, ob ein Anspruch auf Lastenzuschuss besteht“, empfiehlt Jochen Kilian, Leiter des Fachbereichs Soziales. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt, wenn das Haushaltseinkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Im Kreishaus kümmern sich 15 Mitarbeiter, verteilt auf neun Stellen, um die Wohngeldanträge. Die Mitarbeiter sind auch für Berechnungen zuständig, die sich seit der Umstellung verdoppelt hätten. Laut Behördenleiter Lars Hofmann berechnet jede Vollzeitkraft 524 Anträge pro Jahr. „Die Bearbeitung eines Antrags dauert im Schnitt vier Wochen – wenn alle Unterlagen da sind“, sagt er. Da das Antragsverfahren jedoch komplex sei, könne es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Durchschnittlich ausgezahlt werde im Landkreis 280 Euro Wohngeld pro Monat. Der Betrag hängt von diversen Faktoren wie der Höhe der Miete und der Personenzahl im Haushalt ab.
Im Dezember sei die Antragszahl erstmals zurückgegangen, sagt Hofmann: „Ich erkläre mir das zum einen damit, dass die Abgelehnten keinen neuen Antrag mehr stellen und wir zum anderen begonnen haben, einen Großteil der Anträge länger als zwölf Monate zu bewilligen, damit nicht alle gleichzeitig ab Januar wieder neue Anträge stellen müssen.“
Mit der Reform ist Silke Engler 13 Monate nach Inkrafttreten grundsätzlich zufrieden. „Sie ist nicht nur gut gemeint, sondern wird auch gut angenommen.“ Von der Bundesregierung erhofft sie sich, dass sie sich dafür einsetzt, „Schamgrenzen und Desinformation entgegenzuwirken“. Ziel müsse sein, dass alle Menschen, die Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, diese auch in Anspruch nehmen. „Dafür sind wir ja da“, sagt sie.
Nachholbedarf gebe es bei der Digitalisierung, heißt es aus dem Kreishaus. Die Anträge könnten zwar digital eingereicht werden. Es gebe aber vor allem bei der Bearbeitung noch technische Schwierigkeiten. Die genaue Höhe des Wohngeldes berechnet das Amt. Für eine erste Orientierung bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Internetseite einen Online-Rechner: zu.hna.de/wohngeld
