Politik-Skandal

Oberbürgermeister akzeptiert seine Abwahl nicht

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OB Peter Feldmann.
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Peter Feldmann ließ Erklärungsfrist für seinen Rücktritt verstreichen - und setzt auf den Bürgerentscheid am 6. November.

Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hat die Abwahl durch die Stadtverordneten nicht angenommen. Die Frist dafür war in der Nacht zum Freitag verstrichen. "Es ist keine Nachricht des Oberbürgermeisters an die Stadtverordnetenvorsteherin eingegangen", sagte die Leiterin des Büros der Stadtverordnetenversammlung, Brigitte Palmowsky, gestern gegenüber dieser Zeitung.

Nun müssen die Frankfurter Wähler über die Zukunft des Oberbürgermeisters entscheiden. Der Bürgerentscheid soll am 6. November stattfinden. Feldmann steht im Oktober wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme vor Gericht, im Volksmund Korruption genannt. Fast alle Parteien im Römer fordern seinen Rücktritt, auch seine eigene Partei, die SPD. Ausgerechnet die Linke hält ihm die Treue.

Feldmann hatte angeboten, eine Abwahl Ende Januar 2023 zu akzeptieren. So lange wollten die Stadtverordneten nicht warten und leiteten Donnerstag vergangener Woche ein Abwahlverfahren ein. Feldmann hatte danach eine Woche Zeit, das Votum zu akzeptieren. Die Frist verstrich um Mitternacht ungenutzt.

Nach der Auszählung der Stimmen vor einer Woche hatte Feldmann bereits angekündigt, die Abwahl nicht zu akzeptieren: "Eine Abwahl ist nicht nur teuer, sondern auch unnötig", hieß es in einer schriftlichen Erklärung. Er habe seinen Rücktritt für Ende Januar angeboten, die Koalition habe sich aber "für den Weg der Konfrontation" entschieden.

Bei dem Bürgerentscheid müssen sich 30 Prozent der Wahlberechtigten gegen Feldmann entscheiden. Angesichts niedriger Wahlbeteiligungen bei kommunalen Entscheidungen könnte die Abwahl an dieser Vorgabe scheitern. Bei der Stichwahl anlässlich Feldmanns Wiederwahl 2018 hatten insgesamt nur 30,2 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. FDP und AfD im hessischen Landtag haben vorgeschlagen, die Hürde zu senken und ein gestaffeltes Quorum einzuführen. Dass in dieser Frage der Gesetzgeber handeln muss, zeigt auch folgender Vorgang: In einer Bestechungsaffäre um die Reinigung von Schulen sind 16 Hausmeister suspendiert worden. Der Oberbürgermeister als ihr oberster Dienstherr dagegen kann trotz gleicher Vorwürfe im Amt bleiben.

Korruption: OB von Regensburg suspendiert

Anders ist dagegen die Rechtslage im Nachbarland Bayern: Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) wurde nach dem Vorwurf der Vorteilsannahme am 27. Januar 2017 vorläufig bis zum Ende seiner Amtszeit vom Dienst suspendiert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung beruhte auf dem Bayerischen Disziplinargesetz, welches auch für kommunale Wahlbeamte Anwendung findet. Robert Kirchmaier, Sprecher der bayerischen Landesanwaltschaft sagte: "Die Disziplinarbehörde kann einen Beamten gleichzeitig mit oder nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes entheben, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird." Die Suspendierung Wolbergs wurde nach den Entscheidungen der Strafgerichte mehrfach durch die Disziplinarbehörde wie auch durch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg und den Bayer. Verwaltungsgerichtshof überprüft und aufrechterhalten.

Das wäre auch in Hessen möglich: "Die disziplinar- und beamtenrechtlichen Möglichkeiten einer Suspendierung stehen auch gegenüber einem Oberbürgermeister zur Verfügung", erklärte Benjamin Crisolli, Sprecher des Innenministeriums. Beide Maßnahmen seien jedoch an hohe rechtliche Hürden geknüpft und unterlägen der gerichtlichen Überprüfbarkeit.

Zu den Hausmeistern teilte Crisolli mit: "Diese dürften keine Beamten sein, weshalb sich die vorübergehenden Maßnahmen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen richten und daher nicht vergleichbar sind." In Bayern sei die Rechtslage in der Tat anders: "Eine Abwahl von direkt gewählten (Ober-)Bürgermeistern ist dort nicht vorgesehen - weder durch den Gemeinderat noch durch die Bürger." tre

Kommentar: Der Regelsprenger

Es gibt geschriebene Gesetze und ungeschriebene. Zu den geschriebenen im Strafgesetzbuch gehört die Vorteilsannahme, im Volksmund Korruption genannt. Ob sich Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) diesen Tatbestand hat zu schulden kommen lassen, prüft ab 18. Oktober das Frankfurter Landgericht.

Zu den ungeschriebenen gehört, dass Politiker, wenn sie in die Nähe strafrechtlicher oder anderer Verfehlungen geraten, von sich aus den Rücktritt einreichen, ohne den Ausgang langwieriger Prozesse abzuwarten. Das nennt (oder besser nannte) man politischen Anstand.

Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hat sich entschieden, es auf den 1,6 Millionen Euro teueren Bürgerentscheid ankommen zu lassen. Diese Variante bietet ihm den maximalen persönlichen und finanziellen Vorteil. Seine Erzählung, auch für ihn gelte bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung, hat zu lange in der Stadtöffentlichkeit verfangen.

Dadurch ist verkehrte Welt entstanden: Während der Bestechlichkeit beschuldigte Frankfurter Schulhausmeister ohne Unschuldsvermutung im Einklang mit dem Arbeitsrecht von ihren Posten suspendiert wurden, kann ihr oberster Dienstherr Feldmann die Amtskette weiter tragen. Das verletzt das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen. Dass der Gesetzgeber im Lande Hessen für solche Extrem-Fälle eine Regelung finden muss, ist offensichtlich. Das beim Bürgerentscheid geforderte Quorum von 30 Prozent der Wählerstimmen ist in einer Großstadt wie Frankfurt zu hoch. Nun wird der Populist und Regelsprenger Feldmann im Abwahlkampf die Mär vom zu Unrecht verfolgten Volksfreund erzählen. Thomas Remlein

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