- VonMartina Biedenbachschließen
Die Region Kellerwald-Edersee ist zum 1. Januar 2023 erneut ins Leader-Programm der Europäischen Union und des Landes Hessen aufgenommen worden. Damit stehen wieder Fördermittel für öffentliche und private Projekte zur Verfügung.
Kellerwald – „Sobald die Förderrichtlinie, die im Entwurf vorliegt, in Kraft getreten ist, kann bewilligt werden. Das wird voraussichtlich im April sein“, teilt die Region mit.
Da die Vorbereitung von Projekten einige Zeit in Anspruch nehme, rät das Regionalmanagement Projektträgern, sich rechtzeitig mit der Materie zu beschäftigen, und verweist auf Informationen zur Projektförderung auf der Web-Seite kellerwaldverein.de. Projekte, die gefördert werden sollen, müssen der Richtlinie entsprechen und sich zudem aus der lokalen Entwicklungsstrategie 2023 bis 2027 ableiten. Auch diese steht auf der Seite des Vereins zum Download bereit.
Vorstand wählt Projekte aus
„Die Region hat ein Planungskontingent von 4,5 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 erhalten“, erläutert Regionalmanagerin Lisa Küpper. Der Vorstand des Vereins, das Leader-Entscheidungsgremium, wählt unten den eingebrachten Projekten die Vorhaben aus, die gefördert werden sollen. Erst wenn ein Vorhaben priorisiert wurde, kann der formale Förderantrag gestellt werden. Auch hierbei gibt es Neuerungen: Das Antragsverfahren wird auf ein Online-Verfahren umgestellt.
Folgende Bereiche können künftig gefördert werden:
- Ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse: Hierzu zählen die Entwicklung von bedarfsorientierten regionalen Wohnkonzepten sowie Dienstleistungen und Investitionen in klimafreundliche Mobilität.
- Lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge: Hierzu zählen Investitionen in die Bereiche Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur.
- Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (bis zehn Mitarbeiter): Hierzu zählen Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität.
- Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen (bis 49 Mitarbeiter) des Gastgewerbes: Hierzu zählen Kleinunternehmen aus dem gastronomischen Bereich, die Speisen und Getränke ausgeben.
- Landtouristische Entwicklung und Naherholung: Hierzu gehören Investitionen in die tourismusnahe Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verbesserung der Servicequalität.
- Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens: Hierzu zählen nichtinvestive Maßnahmen, die zur Stärkung eines nachhaltigen zukunftsfähigen Wirtschaftssystems beitragen (Information, Vernetzung).
- Regionalbudget: Damit werden Kleinstmaßnahmen in Trägerschaft von eingetragenen Vereinen, Verbänden, Kommunen und nichtkommunalen öffentlichen Trägern angesprochen.
In der ersten Vorstandssitzung 2023 wurde über zwei Startprojekte beraten, die gefördert werden sollen:
Bad Wildungen plant Skatepark
Die Stadt Bad Wildungen möchte einen Skatepark mit Calisthenics-Bereich (Geräte für Eigengewichtsübungen) an der Odershäuser Straße realisieren. Die Anlage wurde von einem Fachbüro entwickelt. Ausgangspunkt waren jedoch die Ideen von Jugendlichen der Stadt.
Machbarkeitsstudie zum Car-Sharing
Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee plant eine Machbarkeitsuntersuchung mit Praxisbezug zum Thema Car-Sharing in der Region Kellerwald-Edersee. Neben Analysen der Pendlerströme und Workshops ist ein dreimonatiges „Reallabor“ geplant, bei dem zwei bis drei Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen. So können Interessierte das Car-Sharing selbst ausprobieren.