VonFlorian Leclercschließen
Wer sein Auto verkehrswidrig auf dem Bürgersteig abstellt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kündigt die Stadt Frankfurt an, Gehwegparken weiter konsequent zu ahnden. „Wo das Parken auf dem Gehweg nicht explizit angeordnet ist, ist es verboten“, sagte Heiko Nickel, der Leiter für strategische Verkehrsplanung im Mobilitätsdezernat, der Frankfurter Rundschau auf Anfrage.
Falls kein Schild oder eine Markierung das Gehwegparken erlaube, müssten Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden, wobei 3,05 Meter Fahrbahn frei bleiben müssten, führte Nickel aus. „Die Stadt Frankfurt handelt konform mit dem Urteil.“
Rechtstreit seit 2019
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch einem seit 2019 anhaltendem Rechtsstreit ein Ende gesetzt (AZ 3 C 5.23). Geklagt hatten fünf Bürgerinnen und Bürger aus Bremen, drei davon Mitglieder vom Fußgängerverband „Fuss e.v“, weil die Gehwege in Wohnstraßen zugeparkt seien. Das Verfahren ging durch sämtliche Instanzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt abschließend fest: „Das Verbot des Gehwegparkens schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch Anwohner, die in der Nutzung des an ihr Grundstück grenzenden Gehwegs erheblich beeinträchtigt werden.“
VCD: Jahrzehntelang wurde weggeschaut
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderte die Kommunen auf, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. „Es kann nicht sein, dass jahrzehntelanges Wegschauen die Autofahrer:innen begünstigt“, teilten die Sprecher:innen mit. Städte müssten im Rahmen eines städtischen Mobilitätskonzepts ein aktives Parkraummanagement einführen.
„Um die personell knapp ausgestatteten Kommunen beim Vorgehen gegen illegales Gehwegparken zu entlasten, braucht es endlich eine Gesetzesgrundlage für den längst geplanten Einsatz von Scan-Fahrzeugen“, schlug Jürgen Resch vor, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Er rief Bürgerinnen und Bürger dazu auf, „illegales Gehwegparken zu dokumentieren und zu melden, solange die Behörden nicht aktiv würden.
Fuss e.V.: Kein Recht, überall zu parken
Der Fußgängerverband „Fuss e.V.“ hob hervor: „Es gibt zwar das Recht, überall dort am Fahrbahnrand zu parken, wo es nicht verboten ist. Aber es gibt kein Recht, überall einen freien Parkplatz zu finden. Das ist in vielen Stadtteilen auch schlicht unmöglich“.
Wo es legalen Raum für 100 Autos gebe, aber Anwohnerinnern und Anwohner 150 Autos hinstellen wollten, müssten 50 Autos eben woanders stehen. „Wer hier ein Auto parken will, darf sein Platzproblem nicht zu Lasten der Menschen zu Fuß lösen.“
Bußgeld beginnt bei 55 Euro
In Frankfurt waren zuletzt etwa 430 000 Pkw zugelassen. Viele Stadtteile leiden unter hohem Parkdruck. Heiko Nickel aus dem Mobilitätsdezernat führt diese Situation auch darauf zurück, dass die Autos in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer breiter geworden seien. Wo früher ein Golf 1 zum legalen Parken an den Fahrbahnrand gepasst hätte, ohne den Verkehr zu behindern, sei das bei breiten Fahrzeugen heute nicht mehr der Fall. Die Folge sei illegales Gehwegparken.
Wie Fuss e.V. mitteilte, liegt das Bußgeld für Gehwegparken bei 55 Euro, mit Behinderung bei 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Beispiele für Gehwegparken in Frankfurt sind Legion.
Auf einem Rundgang im Nordend von der Berger Straße über den Baumweg zum Sandweg und über die Schellingstraße zurück stellten Mathias Biemann und Anja Zeller vom VCD Hessen Dutzende Parkverstöße fest: Teilweise waren nur 70 Zentimeter Platz auf dem Gehweg. Für Begegnungsverkehr wären allerdings 2,50 Meter nötig, hielt Biemann fest.
