- VonAndreas Hermannschließen
Die Stadt Kassel will ab April eine Übernachtungssteuer von drei Euro pro Gast und Nacht einführen. Hotels, Pensionen und private Vermieter sind betroffen.
Kassel - Stadtverordnete sollen im März über den Entwurf zur Übernachtungssteuer beschließen. Überlegungen dazu gibt es in Kassel seit Jahren, nun soll sie eilig beschlossen und bereits ab April erhoben werden: die Übernachtungssteuer.
Der Entwurf dazu werde der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 24. März zur Entscheidung vorgelegt, kündigten am Montag Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP) und Tourismusdezernent Norbert Wett (CDU) an. Am morgigen Mittwoch sollen Übernachtungsbetriebe über Details zu den Konditionen und Abrechnungsmodalitäten informiert werden.
Regeln und Umsetzung der Übernachtungssteuer in Kassel
Geplant ist in Kassel eine Übernachtungssteuer in Höhe von drei Euro pro Gast und Übernachtung. Sie soll auf Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und auch für private Vermieter, die ihre Zimmer über Plattformen wie Airbnb anbieten, erhoben werden. 2024 zählte Kassel fast eine Million Übernachtungen, teilte die Stadt mit.
Die Steuer gilt nach ihren Angaben sowohl für Geschäftsreisen als auch für private Aufenthalte. Ausgenommen seien Übernachtungen in Jugendherbergen sowie Teilnahmen von Klassenfahrten und Schulausflügen. Steuerpflichtig sind laut Satzung der jeweilige Beherbergungsbetrieb sowie private Vermieter von Ferienwohnungen oder Gästezimmern. Die Erhebung der Daten und die Abrechnung solle einfach und schnell über den elektronischen Weg möglich gemacht werden.
Kontroverse um Übernachtungssteuer in Kassel
Im Mai 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von Hoteliers gegen die Steuer zurückgewiesen. Sie sei mit dem Grundgesetz vereinbar, Städte und Gemeinden dürften sie daher verlangen. Zur Grundidee für die Steuer in Kassel erklärte Kämmerer Nölke, über den städtischen Haushalt müssten auch „gepflegte Grünflächen, gut ausgebauter Nahverkehr, Sicherheit und Sauberkeit sowie ein vielfältiges Kulturangebot“ finanziert werden.
Tourismusdezernent Wett ergänzte: „Vieles, was die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger Kassels fördert, hat direkten Einfluss auf den touristischen Stellenwert der Stadt. Zur Finanzierung der touristischen Angebote soll künftig die Übernachtungssteuer beitragen.“ Der bislang im Kurbezirk Bad Wilhelmshöhe – auch von Hotels – erhobene Kurbeitrag von 50 Cent pro Nacht solle durch die stadtweit geltende Übernachtungssteuer abgelöst werden.
Eine erste Reaktion gibt es bereits: Dehoga Hessen und Industrie- und Handelskammer appellieren in einem offenen Brief an die Stadt, von dieser zusätzlichen Steuer abzusehen. „Angesichts des derzeitigen Zusammenfallens von konjunktureller Krise, strukturellem Wandel und schwindendem Vertrauen in die Politik sind Entlastungen für Unternehmen und nicht weitere Belastungen das Gebot der Stunde.“
(Andreas Hermann)
Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen
Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) erheben aktuell rund 50 Kommunen eine Übernachtungs- oder Bettensteuer. Berechnet wird diese ganz unterschiedlich. Während etwa in Berlin 7,5 Prozent des Nettoübernachtungspreises pro Person/Nacht anfallen, sind es in Leipzig pauschal fünf Euro pro Person/Aufenthaltstag, ähnlich wie in Kassel. In Hamburg wird der Nettoübernachtungspreis gestaffelt, je nach Stufe fällt eine andere Pauschale an.
Zurzeit machen gefälschte E-Mails vom Finanzamt die Runde. Die Kriminellen nutzen einen simplen Trick, um an persönliche Daten zu gelangen.
Rubriklistenbild: © Swen Pförtner/dpa
