Umsturzpläne

Frankfurt steht eines der größten Terrorismusverfahren Deutschlands bevor

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Die „Reichsbürger“-Gruppierung um Heinrich Reuß soll sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten.

Frankfurt - In Frankfurt steht voraussichtlich eines der größten Terrorismusverfahren bevor, die es in Deutschland jemals gegeben hat. Angeklagt ist der engste Kreis der „Reichsbürger“-Gruppe um den 72-jährigen Frankfurter Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß. Weitere Teile der Gruppierung sollen in Stuttgart und München vor Gericht kommen.

Am Dienstag veröffentlichte die Bundesanwaltschaft die Anklagen gegen insgesamt 27 Personen, die sie am Montag verfügt hatte. Zehn der Angeklagten soll in Frankfurt der Prozess gemacht werden.

Anklage in Frankfurt wegen Umsturzplänen

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sie hätten Ende Juli 2021 eine terroristische Vereinigung gegründet, „die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen“. Bei einer Verdächtigen, der Lebensgefährtin von Reuß, lautet der Vorwurf nicht Mitgliedschaft, sondern Unterstützung der Gruppierung.

Einen Verhandlungstermin gibt es bisher nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies darauf hin, dass zunächst in einem Zwischenverfahren geprüft werde, ob das Hauptverfahren eröffnet werde. Dies geschehe nur, „wenn die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung die des Freispruchs überwiegt“. In der Regel beanspruche das Zwischenverfahren einige Monate. Vor gut einem Jahr, am 7. Dezember 2022, waren bei einer Razzia in mehreren Bundesländern sowie in Österreich und Italien 25 Frauen und Männer festgenommen worden. Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte damals, der hessische Verfassungsschutz und das hessische Landeskriminalamt hätten entscheidend dazu beigetragen, das Netzwerk aufzudecken.

Abgeführt: Heinrich Prinz Reuß in Frankfurt am 7. Dezember 2022.

Reuß wurde aus einer seiner Immobilien im Frankfurter Westend abgeführt. Neben ihm sollen in Frankfurt unter anderem die ehemalige Richterin Birgit Malsack-Winkemann sowie zwei frühere Bundeswehrsoldaten angeklagt werden. Malsack-Winkemann hatte von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen. Sie hatte den Ermittlungen zufolge zwei andere Mitglieder der Gruppe im September 2022 durch das Reichstagsgebäude geführt.

Die Angehörigen der terroristischen Vereinigung verbinde „eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, schreibt die Bundesanwaltschaft. „Vor diesem Hintergrund plante die Vereinigung ab August 2021, mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete des Deutschen Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen.“ Die Gruppe habe dafür bereits „konkrete Vorbereitungen“ getroffen „wie die Rekrutierung von militärischem Personal, die Beschaffung von Ausrüstung und die Durchführung eines Schießtrainings“. Den Mitgliedern der Gruppe sei bewusst gewesen, „dass die geplante Machtübernahme mit der Tötung von Menschen verbunden wäre“.

Linken-Bundestagsabgeordnete Renner: Gruppe „klar rechtsterroristisch“

Die mutmaßliche Terrorgruppe hatte sich nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde in einem „Rat“ organisiert, einer Art Regierung, sowie in einen militärischen Arm, der die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt habe durchsetzen wollen. „Bewerkstelligt werden sollte dies über ein bereits im Aufbau befindliches deutschlandweites System von insgesamt 286 militärisch organisierten Verbänden, den so genannten ,Heimatschutzkompanien’“.

Zur Motivation der Beschuldigten führte die Bundesanwaltschaft aus: „Sie folgten einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, bestehend aus Narrativen der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie. So waren sie fest davon überzeugt, dass Deutschland derzeit von Angehörigen eines sogenannten ,Deep State‘“ regiert werde.“

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner warnte davor, die Gruppe und ihre geplanten Taten als „politisch diffus oder verrückt“ einzuordnen. Aus ihrer Sicht muss die Gruppe „als klar rechtsterroristisch“ benannt werden. (Pitt von Bebenburg)

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