Debatte ums Gendern

Germanistin kritisiert CDU und SPD: „Gender-Verbot wäre antidemokratisch“

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Eine große Mehrheit der Deutschen ist ist gegen das Gendern mit Sonderzeichen. Die neue hessische Landesregierung plant daher ein Gender-Verbot etwa für Schulen und Universitäten.
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Die neue hessische Landesregierung plant ein Genderverbot etwa für Schulen und Universitäten. Die Sprachwissenschaftlerin Sina Lautenschläger kritisiert das Vorhaben als antidemokratisch.

Kassel – Geht es nach CDU und SPD, soll an Hessens Schulen, Universitäten, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie in der öffentlichen Verwaltung künftig nicht mehr mit Sonderzeichen gegendert werden. Für Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) ist das geplante Gender-Verbot der neuen Landesregierung kein Kulturkampf um Identitätspolitik. Vielmehr gehe es „darum, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung Regeln vorgegeben hat, die es leichter und einfacher machen, Texte zu lesen“. Laut Umfragen ist eine Mehrheit der Deutschen gegen das Gendern. Trotzdem gibt es deutliche Kritik an dem Vorhaben von Schwarz-Rot. So haben sich die germanistischen Institute der Universitäten Kassel, Gießen, Darmstadt und Marburg gegen das Gender-Verbot ausgesprochen. Auch die Kasseler Sprachwissenschaftlerin Sina Lautenschläger, die Gastprofessorin in Hannover ist, kritisiert die Pläne.

Frau Lautenschläger, warum sind Sie gegen ein Gender-Verbot, wie es CDU und SPD in Hessen für Universitäten und Schulen planen?

Es geht mir als Linguistin gar nicht spezifisch um ein Gender-Verbot, sondern prinzipiell um ein gesetzlich geregeltes Sprach-Verbot – ein solches ist per se antipluralistisch und antidemokratisch. Durch unseren Sprachgebrauch positionieren wir uns in der Welt, wir zeigen damit – auch beiläufig – unsere Werte und Normen an. Es ist nicht die Sache des Staates, hier gesetzlich einzugreifen.

Wäre ein „Gender-Verbot“ rechtlich überhaupt durchsetzbar angesichts der Freiheit der Wissenschaft?

Das ist eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann.

Im Zuge der Debatte um ein „Gender-Verbot“ in Sachsen haben Sie eine Stellungnahme mitunterzeichnet, die davor warnt, die Brandmauer gegen rechts einzureißen. Ist man automatisch rechts, wenn man gegen das Gendern ist?

Wie kommen Sie darauf?

So kann man den Text durchaus verstehen.

In der Stellungnahme wird an keiner Stelle behauptet oder angedeutet, dass das so sei. Nein – man ist weder automatisch rechts, wenn man nicht gendert, noch automatisch links-grün, wenn man es tut. Aber trotzdem zeigt der verwendete Sprachgebrauch an, wo und wie sich die Sprechenden in der Welt und zu bestimmten Sachverhalten positionieren. Das gilt aber nicht nur für das Gendern, sondern zum Beispiel auch für die Entscheidung, ob man die Bezeichnung „Klimaaktivisten“ oder „Klimakleber“ wählt.     Worauf die Stellungnahme abzielt, ist die Beobachtung, dass Themen, die besonders von der in einigen Bundesländern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften AfD stark gemacht werden, von den Parteien der Mitte übernommen werden. Keine andere Fraktion hat im Bundestag so viele Anträge bezogen auf geschlechtergerechte Sprache gestellt wie die AfD. Jedenfalls werden im Falle des Gender-Verbots initiativ von rechtspopulistischen Kreisen Bedrohungs- und Angstszenarien heraufbeschworen, die die gesamte Debatte stark emotionalisieren und weg von politischen Inhalten hin zu polemischen Plattitüden führen. Das zeigt sich auch an Statements, die zum Beispiel der CDU-Politiker Friedrich Merz auf Twitter geäußert hat. Dort behauptete er etwa im Juni in einem Tweet, dass gendergerechter Sprachgebrauch Schuld am Erfolg der AfD sei. So was zeigt schon sehr deutlich, wie sehr sich der Diskurs bereits verschoben hat. Und dem sollte etwas entgegengesetzt werden und genau darum geht es in der Stellungnahme.

Man kann also Gendersternchen ablehnen, ohne rechts zu sein?

Um es noch einmal sehr deutlich zu sagen: Es ist natürlich nicht rechts, das generische Maskulinum zu verwenden oder bestimmte Formen des Genderns abzulehnen, aber es ist durchaus rechts und rechtspopulistisch, Angst vor einer „Gender-Diktatur“ zu schüren, um dann undemokratische Sprachverbote zu verhängen. Im Falle von Sachsen geht dieses Verbot über die direkte Zuständigkeit für die eigenen Institutionen hinaus und bezieht sich sogar auf Institutionen, die zum Beispiel mit den Schulen kooperieren wollen. Ganz speziell das halte ich für demokratietheoretisch gefährlich und deswegen habe ich die Stellungnahme unterzeichnet.

Das Papier warnt auch vor einer Aushöhlung der Demokratie und zieht Vergleiche mit der NS-Diktatur. Ist das angemessen? Es geht schließlich hier nur um die Anwendung der deutschen Rechtschreibregeln, wie Gegner des Genderns behaupten.

Nein, die Erklärung enthält keinen Vergleich zwischen dem sächsischen Erlass und der NS-Diktatur. Das wäre doch absurd. Der Satz, den Sie vielleicht meinen, beschreibt etwas viel Grundsätzlicheres und wird vermutlich von niemandem infrage gestellt. Er lautet: „Sprachverbote sind Instrumente von Diktaturen und in Deutschland Erinnerung an finsterste Zeiten.“     Interessant ist beim Gender-Verbot ja auch, dass hier etwas umgesetzt wurde, was vormals dem Pro-Gender-Lager vorgeworfen wurde: Es war die Rede von einem „Gender-Zwang“ oder einer „Gender-Pflicht“, die es aber so nicht gab oder gibt. Damit will ich gar nicht bestreiten, dass es in bestimmten Situationen oder in bestimmten Gruppierungen prestigeträchtig oder Common Sense ist, sich genderbewusst zu artikulieren und dass diese Art des Sprachgebrauchs dort als Ideal angesehen wird. De facto gab und gibt es aber keine Gender-Pflicht.

Was bedeutet das?

Mit dem „Gender-Verbot“ wird nun aber genau das, was man der anderen Seite vorgeworfen hat, politische Wahrheit: Es wird ein gesetzlicher Zwang, eine Anti-Gender-Pflicht, ausgeübt. Personen, die außerhalb der staatlichen Institutionen zivilgesellschaftlich arbeiten und eventuell gerne auf eine bestimmte Art und Weise gendern wollten, werden per Erlass daran gehindert. Das hat aus institutionenlinguistischer Sicht einen ganz anderen Stellenwert als hauseigene Regeln. Es hat ja jedes Unternehmen oder jeder Verlag natürlich das Recht, innerhalb seiner Zuständigkeit Wordings festzulegen und das ist ja auch auf anderen Feldern durchaus üblich.    Darüber hinaus aber lautet mein Credo: Niemand wurde und wird zum Gendern gezwungen – umgekehrt sollte auch niemand per Zwang davon abgehalten werden!

Aber gibt es de facto nicht schon längst einen Zwang zum Gendern? Personalentscheider an Unis und in Unternehmen geben unumwunden zu, dass Sie Bewerbungen, in denen nicht gegendert wird, sofort aussortieren. Es gibt viele Kreative wie etwa freie Autoren, die klagen, sie würden von ihren Auftraggebern zum Gendern gezwungen. Andernfalls verlieren sie Aufträge.

Solche Dinge werden oft – wie jetzt auch von Ihnen – sehr unkonkret behauptet, ohne dass das im Einzelnen überprüfbar gemacht werden würde. Lassen Sie es mich etwas konkreter machen an dem Bereich, aus dem ich komme: Wen genau meinen Sie mit „Personalentscheider an Unis“? Die Einstellung des wissenschaftlichen Personals an Universitäten, das mit Studierenden arbeitet, wird gar nicht von professionalisierten Personalabteilungen vorgenommen, sondern in der Regel von den Professuren. Und gerade die Personen, die sich contra Gendern äußern, weisen ja selbst immer wieder darauf hin, dass und wie viele Professoren und – weniger, aber auch – Professorinnen sich öffentlichkeitswirksam gegen das Gendern aussprechen.

Dies führen etwa die Organisatoren der Initiative an, die ein Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“ gegen das Gendern erreichen will.

Es gibt einen Unterschied zwischen Leit- und Richtlinien, wie sie einzelne Unternehmen oder Verlage für sich definieren, zwischen Sprach-Idealen innerhalb einer Gruppe, zum Beispiel in einem Freundeskreis, und einem Verbot. Man muss also unterscheiden zwischen einem sozialen Anpassungsdruck, der durchaus durch Gruppennormen in Verlagen und Freundeskreisen entstehen kann, und einem gesetzlich verordneten Verbot, mit dem rechtliche Sanktionen einhergehen. Prinzipiell hat man also, wenn etwas nicht gesetzlich geregelt ist, die freie Wahl, ob man sich einer Richtlinie oder einem typischen Sprachgebrauch beugen möchte oder nicht.

Wenn Sie an der Hochschule unterrichten: Gibt es noch Studierende, die nicht gendern? Und wie reagieren Sie und die anderen im Hörsaal, wenn jemand nicht gendert?

Ihre Frage deutet an, dass es eine Art Schockeffekt oder Empörung gäbe, wenn jemand nicht gendert, dem ist aber nicht so. Außerdem wird Gendern in gesprochener Sprache nicht so konsequent durchgesetzt wie in geschriebener Sprache – auch das ist kein gender-spezifisches Phänomen, sondern gilt ganz generell. Wenn wir sprechen, drücken wir uns anders und auch viel spontaner aus als in Texten, für die wir mehr Planungszeit haben. Kurz gefasst: Es wird also nicht immer und auch nicht konsequent gegendert. In meinen Seminaren sitzen aber viele Studierende, die bereits mit der Gender-Thematik vertraut sind und die gendergerechte Sprache befürworten und daher auch anwenden. (Matthias Lohr)

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