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VGH-Urteil: Minimärkte Teo müssen sonntags und an Feiertagen schließen

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Mini-Supermärkte Teo von Tegut an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen.

Kassel/Fulda – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die unter dem Namen „Teo“ bekannten digitalen Mini-Supermärkte der Fuldaer Handelskette Tegut an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines mehr als zweijährigen Rechtsstreits zwischen Tegut und der Stadt Fulda.

Die Mini-Supermärkte Teo bieten den Kunden die Möglichkeit, rund um die Uhr und ohne Personal einzukaufen. Damit verstoßen sie gegen das hessische Ladenöffnungsgesetz, das die Schließung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen vorsieht. Der VGH bestätigte, dass dieses Gesetz auch für automatisierte Verkaufsstellen gilt.

Ein digitaler Selbstbedienungsladen „Teo“ der Firma Tegut in Rasdorf im Landkreis Fulda. (Archivbild)

Ladenöffnungsgesetz gilt auch für automatisierte Supermärkte

Der Konflikt begann im Oktober 2021, als die Stadt Fulda die Schließung der Märkte an Sonn- und Feiertagen anordnete. Begründet wurde dies mit der rechtlichen Unklarheit dieser neuen Verkaufsform im Hinblick auf das Ladenöffnungsgesetz. Trotz Prüfungen und Stellungnahmen verschiedener Behörden blieb die Schließungsanordnung bestehen.

Die „Tegut Teo“-Märkte, von denen es 39 gibt, davon 28 in Hessen, sind kleiner als herkömmliche Supermärkte und bieten auf rund 50 Quadratmetern etwa 950 Artikel an. Sie sind auf den täglichen Bedarf ausgerichtet und ermöglichen den Zugang sowie die Bezahlung digital und ohne Personal.

Auswirkungen des Urteils auf die Zukunftspläne von Tegut

Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht nur dem Schutz der Verkäufer, sondern auch der Wahrung der Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten dient. Dies gelte auch für automatisierte Verkaufsvorgänge.

Obwohl das endgültige Urteil im Hauptverfahren noch aussteht, hat die Entscheidung bereits Auswirkungen auf die Planungen von Tegut. Die Handelskette will nun ihre Strategie hinsichtlich bestehender und geplanter Standorte überdenken. Tegut hofft auf eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf automatisierte Verkaufskonzepte. In Bayern habe man bereits Lösungen gefunden, die den Betrieb der Teos ermöglichen. (cas)

Rubriklistenbild: © H. Tschanz-Hofmann/Imago

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