Kassel

Empfohlene Hebesatz-Senkung: Stadt Kassel will bei der Grundsteuer abwarten

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Entscheidung könnte im Herbst fallen

Kassel – Das Land Hessen hat Anfang Juni auch der Stadt Kassel empfohlen, ihre Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2025 zu senken. Demnach sollen der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) von bisher 450 auf 344,86 Prozent und der Hebesatz für die Grundsteuer B (sonstige bebaute oder bebaubare Grundstücke) von bisher 490 auf 486,45 Prozent verringert werden.

Über die Höhe der Hebesätze hat die Stadt zu entscheiden. Ob sich Kassel an die Empfehlung des Landes halten wird, lässt Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP) aber bislang offen. Das Thema betrifft Grundstückseigentümer und Mieter. Zwar wird die Grundsteuer auf Grundbesitz erhoben und muss daher grundsätzlich von den Eigentümern gezahlt werden. Diese können jedoch die Steuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Weil der Finanzausschuss erst wieder nach der Sommerpause im August tage, hat kürzlich Wolfgang Decker (SPD) darum gebeten, das Thema wegen der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen. Stadtverordnete und Bürger müssten rasche Aufklärung darüber haben, ob und welche Auswirkungen auf sie zukämen. Was Decker vor allem wissen wollte: Wird der Magistrat dazu bereit sein, dem Vorschlag des Landes zu folgen und den Hebesatz zu senken?

„Wir können darauf leider noch keine Antworten geben“, sagte Kämmerer Nölke. Die Stadt Kassel müsse zunächst den Eingang aller Messbescheide vom Land abwarten. Er gehe davon aus, dass dies im Herbst der Fall sein werde, so Nölke. Entsprechend lehnte die Jamaika-Koalition den SPD-Vorschlag, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, ab.

Für eine Absenkung der Grundsteuer, wie sie das Land Hessen auf Grundlage einer mathematischen Berechnung auch der Stadt Kassel empfiehlt, hat sich bereits die SPD-Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete Esther Kalveram ausgesprochen. „Wenn am 1. Januar des nächsten Jahres die neue Grundsteuerregelung in Kraft tritt, soll dabei die Aufkommensneutralität für die Kommunen sichergestellt werden. Das heißt, sie sollen ebenso viel Grundsteuern einnehmen können wie in 2024 nach altem Recht.“ Gleichermaßen müsse vermieden werden, dass den betroffenen Bürgern eine höhere Steuerlast aufgebürdet werde, meinte Kalveram.

Eine endgültige Entscheidung könne erst nach Eingang aller Messbescheide getroffen werden, hat Nölke bereits in der Stadtverordnetensitzung Ende Mai auf Anfrage von Dorothee Köpp, Grünen-Sprecherin für Haushalt und Wirtschaftspolitik, erklärt. Wohin seiner Ansicht nach die Grundsteuer-Reise in Kassel gehen soll, deutete Nölke jedoch an. Auf die Nachfrage, ob Veränderungen des Hebesatzes zu erwarten seien, antwortete der Stadtkämmerer, der Magistrat strebe an, die Hebesätze zu belassen. Das war wenige Tage vor der Empfehlung des Landes.

(Andreas Hermann)

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