VonGeorg Leppertschließen
Das Ordnungsamt hatte antisemitische Parolen nicht ausdrücklich in einem Verwaltungsakt verboten. Daran gibt es scharfe Kritik.
Dass das Ordnungsamt vor einer pro-palästinensischen Demonstration die Auflage, keine israelfeindlichen Parolen zu rufen, aufgehoben hat, war keine gute Entscheidung. Das hat Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) am Donnerstagabend in der Plenarsitzung der Stadtverordneten deutlich gemacht. Es habe zwar juristische Gründe für dieses Vorgehen gegeben. Von der Entscheidung sei aber ein falsches politisches Signal ausgegangen, sagte Rinn.
Vor einer pro-palästinensischen Demonstration hatte die Stadt entschieden, dass die Auflagen bezüglich zwei Parolen zurückgenommen werden. Sie betrafen die Rufe „Juden Kindermörder“ und „From the River to the Sea“. Beide sind eindeutig antisemitisch – und waren auch zu jeder Zeit strafrechtlich verboten, weil sie zur Vernichtung Israels aufrufen, wie Rinn betonte.
Dennoch hätte ein Gericht diese rein verwaltungsrechtlichen Auflagen vermutlich aufgehoben, daher sei es zur Entscheidung im Ordnungsamt gekommen, sagte die Dezernentin. In Zukunft würden sie aber wieder verhängt. Mit dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde habe es ein Gespräch über das Vorgehen des Ordnungsamts gegeben.
Kritik von CDU
Der CDU-Stadtverordnete Martin-Benedikt Schäfer kritisierte die Rücknahme der Auflagen scharf. Er widersprach Rinns Einschätzung, ein Verwaltungsgericht hätte eine solche Regelung gekippt, und verwies auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Die Rücknahme der Auflagen habe ihn „sprachlos“ gemacht, sagte Schäfer: „Das war ein schwerer Fehler.“ Für Jüdinnen und Juden in Frankfurt sei so eine Entscheidung kaum auszuhalten.
Jutta Ditfurth (Ökolinx) forderte, Versammlungen des Vereins „Palästina e. V.“ grundsätzlich zu verbieten. Rinn verwies darauf, die Demonstrationen würden von Privatpersonen angemeldet.
