Änderung der Bauordnung: Bauen soll wieder bezahlbar werden

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Die Änderungen der Bauordnung besprechen Dörte Liebetruth (l.), die Geschäftsführer der Kreishandwerkschaft Elbe-Weser (2. u. 3. l.) und der Obermeister der Baugewerbe-Innung Verden/Osterholz (r.).
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Um wieder bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat das Land Niedersachsen eine Reform der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen. Dadurch werden gesetzliche Anforderungen für Baumaßnahmen gesenkt. Dörte Liebetruth erzählt, was sich durch die Reform ändert.

Verden/Niedersachsen – „Das ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ So bewertete Detlef Buschmann der Obermeister der Baugewerke-Innung im Landkreis Verden und Osterholz die Reform der Niedersächsischen Bauordnung, die vor wenigen Tagen beschlossen wurde. Die Landtagsabgeordnete des Landkreis Verdens Dörte Liebetruth hat sich im besonderen Maße dafür eingesetzt, dass diese Idee umgesetzt wird.

Die Reform soll dafür sorgen, dass bürokratische Anforderungen für neue Baumaßnahmen gesenkt werden, sodass die Schaffung neuen Wohnraumes für die Bauherren attraktiver wird. Das geschieht, indem die gesetzlichen Standards für die Baumaßnahmen gesenkt werden.

„Die Wohnungsnot ist überall präsent, auch im Landkreis Verden“, betonte die Landtagsabgeordnete. In den letzten Jahren seien erheblich weniger Wohnungen gebaut worden als noch Jahre zuvor. Das habe auch mit den hohen gesetzlichen Anforderungen für die Bauherren zu tun, meint Liebetruth. „Verden ist ein Standortzentrum für die Industrie“, ergänzt Buschmann, „damit das so bleibt, ist es wichtig, Wohnungen für Fachkräfte zu bieten.“ Das gelte nicht nur für die Industrie, sondern auch für andere Bereiche, wie etwa der Pflegesektor.

Gesetzliche Anforderungen für Umbaumaßnahmen sollen gesenkt werden

Bei der Novellierung der Bauordnung geht es vor allem darum, die Standards für Umbaumaßnahmen zu senken. „Der Fokus soll allein noch auf grundlegende Aspekte der Standardsicherheit und des Brandschutzes gelegt werden“, heißt es in einem Schreiben der Niedersächsischen Staatskanzlei. Liebetruth nennt folgendes Beispiel: Wenn sich etwa ein Bauherr entscheidet, ein Bestandsgebäude um- oder auszubauen, gelten nicht die derzeitigen gesetzlichen Standards, sondern die Standards, die für das restliche Gebäude, abhängig vom Baujahr, gelten.

„Die Senkung dieser Standards sind vertretbar, weil keinen nennenswerten Unterschied macht, wenn ein Teil des Gebäudes den derzeitigen Brandschutzanforderungen entspricht, während der Rest des Gebäudes dies nicht tut“, begründet die Abgeordnete. Gleiches gelte etwa für Anforderungen wie die der Schalldämmung, die ebenfalls gesenkt werden. Zudem wird künftig für den Umbau ein sogenanntes „Mitteilungsverfahren“ ausreichen, sodass kein Genehmigungsverfahren mehr nötig sein wird.

Auch der Neubau soll erleichtert werden

Neben dem Umbau soll auch der Neubau von Wohnraum erleichtert werden. So soll etwa die Pflicht, ab einer gewissen Wohnungsgröße Stellplätze zur Verfügung stellen zu müssen, entfallen. „Es kommt häufig vor, das Flächen nicht für neuen Wohnraum verwendet werden können, weil kein Platz für eine mögliche Stellfläche vor Ort ist. Und das, obwohl an diesen Stellen oftmals eine ausgezeichnete ÖPNV-Anbindung vorliegt“, so Liebetruth. Grenzabstände werden ebenfalls verringert, sodass Grundstücksflächen und Baulücken künftig leichter bebaubar werden.

Grundsätzlich bezieht sich diese Reform besonders auf den Wohnungsbau, Sonderbauten wie Schulen oder Pflegeeinrichtungen sind nicht betroffen. Zudem müssen die Energiestandards, die vom Bund vorgegeben werden, weiterhin eingehalten werden. „Den gesetzlichen Rahmen schafft der Bund, umsetzen müssen die Projekte aber die Länder“, erklärt Jan-Peter Halves, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser. „Mit dieser Reform geht das Land Niedersachsen mit der Umsetzung das ‘Bau-Turbo-Paktes’ voran, der im November zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde.“

Gleichzeitig war dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft wichtig, zu betonen, dass die Reform nicht bedeute, dass Sicherheit oder Brandschutz vernachlässigt werde. Niedersachsen liege mit seinen Anforderungen auch nach der Reform noch deutlich über denen der anderen Länder. „Wichtig ist, die Reform führt uns genau zu dem Ziel, das wir erreichen wollen: dass Bauen endlich wieder günstiger wird“, betonte Halves.

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