Kleine Renten-Tipps mit großer Wirkung

+
Der Zeitungsleser Henning Hoppensack weist auf einen Anspruch für pflegende Rentner hin, der in einem Kreiszeitungs-Interview vom 3. August abgestritten wurde.
  • schließen

Twistringer Rentner sieht „starke Benachteiligung“ von Rentnern, die ihre Angehörigen pflegen.

Twistringen – Pflegestufen, Rentenbescheide, Rentenpunkte: Henning Hoppensack kennt die Belastungen für pflegende Angehörige. Der 80-Jährige kümmert sich seit mehr als sechs Jahren um seine an Multiple Sklerose erkrankte Ehefrau. Das Pflegebett der 77-Jährigen steht im Wohnzimmer, damit sie am gesellschaftlichen Leben weiter teilnehmen kann.

Doch was Hoppensack am 3. August in einem Interview in der Kreiszeitung gelesen hat, missfiel dem Twistringer Zeitungsleser. Im Artikel „Trotz geringerer Auszahlung“ auf der „Wirtschaft und Verbraucher“-Seite sei die Aussage des Fachmanns Thomas Gasch, dass sich Rentenansprüche bei der Teilrente nicht erhöhen, wenn Rentner einen Angehörigen pflegen „schlicht falsch!“, ärgert sich Hoppensack.

Im Gespräch mit dieser Zeitung erklärt der Twistringer anhand eigener Erfahrungen, wie er zu seinen „kleinen Tipps mit großer Wirkung“ kam. Die Rentenkasse würde solche Hinweise dagegen „lieber unter den Tischkehren kehren“, sagt Hoppensack. Schließlich gehe es um viel Geld für die Betroffenen.

Konkret betrifft es den Erwerb von Rentenpunkten nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters, wenn der Ruheständler einen Angehörigen pflegt. „Wir sprechen hier nicht nur über gesetzlich Rentenversicherte, auch Beamte und um Ruhegeldempfänger (Pensionäre)“, so Hoppensack. Die Voraussetzungen seien die gleichen für beide Gruppen.

In Deutschland gebe es mehr als vier Millionen Pflegefälle. Davon würden rund 80 Prozent vor allem von Ehefrauen als pflegende Angehörigen im Rentenalter umsorgt, nennt Hoppensack ein paar Zahlen. Genau diese Personengruppe verzichte unwissentlich auf viel Geld. Mit seinem Tipp würden sie „massiv profitieren“, ist Hoppensack überzeugt.

Die Teilrente ist eine Voraussetzung, um in dieser Konstellation profitieren zu können

Die Teilrente ist laut Hoppensack eine Voraussetzung, um Rentenpunkte während der Pflegetätigkeit anrechnen zu können. Das gehe mit Bezug der Vollrente. Betroffene sollten jedoch ihre Rentenbescheide prüfen. Erhalten Sie nämlich nur 99 Prozent Teilrente, sollten Sie einen Antrag stellen und die Teilrente auf 99,99 Prozent erhöhen. Das könne etwa 15 bis 30 Euro pro Monat mehr für den Rentenbezieher ausmachen. „Der Antrag ist einfach und formlos bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen“, erklärt Hoppensack. „Der Betroffene hat keine Kosten dabei.“ Außerdem könne man jederzeit zurück auf die Vollrente umsteigen, weiß er. Zum Experten über Pflege und Rente wurde Hoppensack eher zufällig, wie er sagt, und durch die eigenen Erfahrungen. „Ich habe selbst im Oktober 2018 davon erfahren und dann im November die Teilrente beantragt“, erinnert sich der Twistringer.

Auch in seinem Umfeld konnte Hoppensack bereits für Verbesserungen sorgen, freut sich der Rentner. „Was ich beanstande, dass es die Informationen bei den Krankenkassen nur auf Anfrage gibt“, schildert er.

Das Anliegen von Hoppensack: Bei der Politik und der Rentenkasse Druck zu machen. Der Hinweis könne doch relativ einfach dem Rentenbescheid beigefügt werden, fordert er. Zudem sei dieser Hinweis deutschlandweit von Relevanz.

Seine Renten-Tipps, so ist Henning Hoppensack überzeugt, könnten als Zusatz-Hinweis im Anhang der Rentenbescheinigung als kleines Erklärstück die Lebenssituation von vielen Menschen verbessern helfen.

Kommentare