„Gefährliche Hunde“ kosten in Twistringen weiterhin mehr als andere Hunde

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Die Hundesteuer-Einnahmen in der Stadt Bassum stiegen im vergangenen Jahr auf 94.345 Euro. In der Stadt Twistringen brachten sie der öffentlichen Hand im selben Zeitraum 60.306 Euro.
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600 Euro für sogenannte Listenhunde verlangt Twistringen von Tierhaltern. Die Höhe der Hundesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bassum macht es anders. Allerdings gibt es Unterschiede, ob es ein Erst- oder Zweithund ist.

Bassum/Twistringen – Sogenannte „gefährliche Hunde“, wie es in der städtischen Hundesteuersatzung heißt, werden in Twistringen – anders als in Bassum – besonders teuer besteuert: mit 600 Euro pro Jahr. Ist das noch zeitgemäß? Zumindest die Stadt Achim sieht das nicht so und ändert ihre Steuersatzung. Dort seien Hunde bislang aufgrund ihrer Rasse besteuert worden. Können Hundebesitzer hier nun ebenfalls mit einer bald geringeren Steuerlast für ihren Vierbeiner rechnen?

Nein. Jeder Hund wird zunächst mit einem jährlichen Grundbetrag besteuert, bei jedem zusätzlichen Hund steigt dieser Wert an. Was die Stadt Achim plant, ist in Bassum bereits gang und gäbe. „Wir besteuern nicht rassenabhängig, sondern haben für alle Rassen den gleichen Steuersatz“, teilt Dennis Hansemann mit, im Bassumer Rathaus zuständig für Steuern. Der erste Hund kostet dort 60 Euro, der zweite Hund 80, der dritte und weitere Hunde jeweils weitere 100 Euro (siehe Hundesteuer-Vergleich).

Twistringen: 48 Euro für den Ersthund, 72 Euro für den Zweithund

Laut der Hundesteuersatzung der Stadt Twistringen werden dagegen für den Ersthund 48 Euro, für den Zweithund 72 Euro sowie für jeden weiteren Hund 96 Euro pro Jahr fällig. Für „gefährliche Hunde“ sind es dagegen 600 Euro im Jahr. Eine Änderung ist laut dem Fachbereichsleiter Innere Dienste, Martin Schütte, nicht geplant.

Änderungen in der Hundesteuersatzung in Bassum sind auch laut Dennis Hansemann nicht geplant. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betrugen dort 94.345,84 Euro im Jahr 2022, 2021 waren es 91.052,54 Euro und im Jahr davor 86.850,83 Euro.

In Twistringen betrugen im vergangenen Jahr die Einnahmen aus der Hundesteuer 60.306,23 Euro, im Jahr 2021 waren es 61.604,91 Euro und im Jahr 2020 zählte die Behörde 56.542,76 Euro. 2019 waren es 55.743,74 Euro.

In Bassum gibt es 1403 angemeldete Hunde

In Bassum gibt es 1403 angemeldete Hunde, Stand: 27. März. „Da wir keine rassenabhängige Besteuerung in Bassum haben, können wir keine Auswertung/Übersicht bezüglich der einzelnen Rassen geben“, erklärt Dannis Hansemann.

Aktuell sind dem Rathaus in Twistringen 1164 Hunde gemeldet. „Es werden die verschiedensten Hunderassen und Mischlingshunde gehalten, keine, die besonders häufig gehalten wird“, erklärt Martin Schütte. Davon zählen aber null Vierbeiner zu den „gefährlichen Hunden“, teilt die Verwaltung mit. Es habe mal einen gegeben, der sei jedoch mittlerweile gestorben, heißt es aus dem Rathaus. Laut Definition könne prinzipiell jeder Hund ein „gefährlicher Hund“ sein. Die Einordnung eines Vierbeiners erfolge durch Mitteilung vom Landkreis.

Jeder Tierhalter ist verpflichtet, seinen Vierbeiner anzumelden

Allgemein ist jeder verpflichtet, seinen Vierbeiner anzumelden. Das ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Notwendig wird das beispielsweise in Twistringen, wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, beim Neuerwerb eines Hundes oder bei einem Zuzug in die Stadt, bei der Pflege oder Verwahrung eines Hundes, wenn der Zeitraum länger ist als zwei Monaten.

Eine gesonderte Eintragung in ein Hunderegister ist außerdem notwendig, werde aber nicht von der zuständigen städtischen Stelle durchgeführt. Das müsse ein Hundehalter selbst machen.

Jedoch ist eine Ermäßigung oder Befreiung von der Steuer, wie in der Twistringer Steuersatzung angeführt, bei Hunden möglich, die „im öffentlichen Interesse gehalten werden, zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind oder Diensthunde“.

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