Feuerwerk-Comeback

Silvester in Niedersachsen: Wo Böller-Verbote bestehen – und welche Strafen drohen

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An manchen Orten bestehen strikte Böller-Verbote.
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Nach zwei Jahren Corona-Pause ist der Verkauf von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2022/23 wieder erlaubt. Doch nicht überall darf geböllert werden.

Update vom 31. Dezember 2022, um 12:45 Uhr: Die Liste der Feuerwerks-Verbotszonen wird kurz vor der Silvesternacht noch um ein paar Orte länger. Auch in den historischen Altstädten von Göttingen, Lüneburg, Goslar und Buxtehude wird das Böllern nicht erlaubt sein, um die historischen und denkmalgeschützten Bauwerke nicht in Gefahr zu bringen. Auch in Hildesheim sollen die Fachwerkhäuser geschützt werden: Laut dem Norddeutschen Rundfunk macht die Stadtverwaltung darauf auch mit Hinweisschildern aufmerksam. In der Samtgemeinde Lühe ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aufgrund der zahlreichen Reetdachhäuser sogar ganz verboten, berichtet der NDR weiter.

Mit der Bitte um einen „verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk“ trat auch die niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens an ihre Mitbürger heran. Neben dem Verweis auf die Rücksicht für die Umgebung unterstrich sie, dass Silvester-Feiernde nur legales und sicheres Feuerwerk benutzen sollen. So gelänge ein angenehmer Abschluss des Jahres: „Lassen Sie uns mit Spaß und Freude, aber auch mit Rücksicht auf andere in das neue Jahr hineinfeiern.“

Feuerwerk-Comeback nach drei Jahren: Kaufen ja, Abbrennen nicht überall

Erstmeldung vom 29. Dezember 2022: Hannover – Endlich darf in Deutschland das neue Jahr wieder angemessen begrüßt und gefeiert werden, wird sich mancher bestimmt sagen. Die Silvester-Feiern 2020 und 2021 mussten coronabedingt ohne Feuerwerk auskommen: Der Verkauf war seinerzeit im Vorfeld verboten worden, um die eh schon angespannte Lage in den Krankenhäusern nicht noch weiter durch Feuerwerks-Verletzungen zu verschärfen. Silvester 2022 allerdings darf Feuerwerk wieder verkauft – aber nicht überall gezündet werden.

Grundsätzlich darf das meiste Feuerwerk in der Regel nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden, im Land Bremen sogar nur innerhalb eines schmalen Zeitfensters am Silvester-Abend und Neujahrs-Morgen zwischen 18 und 1 Uhr. Zudem besteht bundesweit ein Verbot für das Zünden von Pyrotechnik in der Nähe besonders sensibler Infrastruktur.

So darf nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Flughäfen geböllert werden. Auch um brandempfindliche Gebäude wie Tankstellen sowie Fachwerk-, Reetdach- und denkmalgeschützten Häusern sollten Silvester-Fans einen besonders großen Bogen machen. In Bremen beispielsweise darf wegen der historischen Gebäude im Schnoor und in näheren Umkreis des Rathauses kein Feuerwerk gezündet werden.

Böller-Verbote in Niedersachsen und Bremen: Empfindliche Strafen drohen

Und nicht nur das: Einige Städte in Norddeutschland haben sogenannte Böller-Verbotszonen eingerichtet. In Bremen ist das an der Schlachte zwischen Teerhof und Bürgermeister-Smidt-Brücke der Fall. Dort hatte es in den vergangenen Jahren an Silvester größere Menschenansammlungen gegeben. Verbote herrschen laut NDR zudem in den Innenstädten von Hannover, Celle, Hildesheim und Hameln. In Hamburg ist das Böllern im Bereich der Binnenalster sowie rund um den Rathausmarkt nicht gestattet. Auf den Nordseeinseln Sylt und Amrum ist Feuerwerk gänzlich verboten.

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Mit Strafen von bis zu 50.000 Euro muss rechnen, wer gegen die Sprengstoffverordnung verstößt – darunter fallen das Zünden von Feuerwerk außerhalb von Silvester und Neujahr sowie der Verkauf außerhalb des Zeitraums vom 29. bis 31. Dezember, der Verkauf und die Verwendung nicht zugelassener Pyrotechnik, das Zünden von Feuerwerk in den Verbotszonen sowie unsachgemäße Verwendung von Böllern und Raketen.

Verbände fordern generelles Verbot von Feuerwerk in Deutschland

Immer wieder fordern Politiker und Verbände ein generelles Verbot von Feuerwerk in Deutschland, auch an Silvester und Neujahr. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) argumentiert mit den hohen Belastungen für Krankenhäuser und der Feinstaub-Belastung. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GDP) spricht sich gegen privates Feuerwerk aus, da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Sachbeschädigungen, Verletzungen und Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst komme.

Und selbst die Bevölkerung steht Feuerwerk größtenteils eher ablehnend gegenüber. Das Bundesinnenministerium hat die Forderungen zuletzt zurückgewiesen und auch der Bundesverband Pyrotechnik (BVPK) positionierte sich ablehnend gegenüber genereller Verbote.

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