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Viele Gewässer in den Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch in Niedersachsen sind durch den Starkregen stark mit Nährstoffen angereichert. Es kommt zum Fischsterben.
Cuxhaven – Das Wetter in Niedersachsen kann es nicht immer allen recht machen. Zuerst war es zu trocken und nun hat es zu viel geregnet. Der Starkregen der hat in den Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch ein Fischsterben ausgelöst. Betroffen seien im Kreis Cuxhaven vor allem die größeren Gewässer Rohr, Lune und Geeste sowie im Kreis Wesermarsch das Gebiet um Stedingen, teilten die beiden Landkreise mit. Der Grund: Dort haben die Fische zu wenig Sauerstoff.
Fischsterben in Niedersachsen: Starkregen führt zu Sauerstoffarmut
Wegen der starken Niederschläge in den vergangenen Tagen und Wochen seien große Wassermengen von landwirtschaftlichen Flächen, aber auch aus Siedlungs- und Gewerbegebieten in die Entwässerungsgräben und von dort in die Gewässer geflossen. Dadurch sei in größerem Maß Nährstoff in die Gewässer in Niedersachsen gelangt. Der Zersetzungsprozess der Nährstoffe zehre Sauerstoff, was wiederum zum Fischsterben wegen Sauerstoffmangels führe. Die Nährstoffanreicherung wird als Eutrophierung bezeichnet. An einigen Stellen wurde der Wert für gute Wasserqualität um die Hälfte unterschritten.
Auf der Wasseroberfläche an einigen der vom Fischsterben betroffenen Gewässerabschnitte falle eine schmierige Schicht auf. Dabei handele es sich nicht um Öl, sondern um sogenannte Huminstoffe, organische, sich zersetzende Bodensubstanz. Die Messwerte der anderen Substanzen Nitrat, Nitrit, Ammonium und Sulfat sind den Angaben zufolge im Kreis Cuxhaven bislang unauffällig.
Die toten Fische sollen dort über die Gemeinden entsorgt werden. Der Landkreis stehe in Kontakt mit anderen Behörden und der Landwirtschaftskammer. Der Landkreis Wesermarsch bittet darum, Sichtungen von Fischsterben zu melden.
Wer außerhalb ausgewiesener Badestellen in natürlichen Gewässern baden oder schwimmen möchte, sollte bei Auffälligkeiten das Gewässer nicht betreten. So die Empfehlung der Behörden.
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