VonGregor Hühneschließen
Freilaufende Hunde beim Gassi-Gehen erhitzen die Gemüter in Bassum-Stühren. Herfried Bremer ist dort seit 25 Jahren Jagdpächter. Regelmäßig und seit Jahren beobachtet er in dem Revier Spaziergänger, die ihre Vierbeiner unangeleint laufen ließen und nicht unter Kontrolle hätten. Auch auf Wildkameras des Jägers seien Hund und Halter zu sehen.
Stühren – „Eigentlich verstehen sich Hundeführer und Jäger sehr gut“, sagt Bremer, der selbst einen jagdtauglichen Hund, Rufname Elaia, hat. Leider sei das an diesem Ort in Stühren neben dem neuen Sandabbau häufig anders, ärgert er sich. An zwei Dingen reibe sich der Naturfreund besonders: Zum einen störten frei laufende Hunde in dem Abschnitt die Wildruhe von Rehen und anderen Wildtieren, die dort eigentlich einen Ruheort hätten. Das Wild werde durch die Hunde aufgeschreckt, mitunter gejagt. Bremer habe bereits ein auf der Flucht in einen Stacheldrahtzaun getriebenes Reh gesehen. Eigentlich sei das Areal in den Sieben Bergen, so der historische Namen, eine ruhige Zuflucht für unterschiedliche Wildarten.
Freilaufende Hunde beim Gassi-Gehen erhitzen die Gemüter
Zum anderen grüben frei laufende Hunde vergleichsweise tiefe Löcher an den Wegesrandstreifen sowie auch schon mal in Ackerfelder. Solche Wildschäden verursacht zwar auch Schwarzwild, aber „die graben nicht so tief“, weiß Ehefrau Carina Bremer. „Die Hunde wühlen nach Mäusenestern, und das sehr tief“, so die Frau aus einer Jägerfamilie. Ein solches Verhalten, das viele Hunde hätten, könne man den Tieren abtrainieren, sagt sie.
Laut Carina Bremer seien einige Spaziergänger teilweise „völlig beratungsresistent“, wenn sie auf das Verhalten ihrer Tiere angesprochen werden, die durchaus Schäden am Acker anrichteten. Herfried Bremer berichtet, dass es in der Regel keine Probleme mit Hundehaltern in Stühren gebe, die dort unterwegs sind.
Doch das sei nicht bei allen Gassi-Gängern so, beobachtet er. Teilweise seien laut Aussage des Jägers auch Kampfhunde wie Rottweiler ohne Leine unterwegs, die nicht von der haltenden Person unter Kontrolle gebracht werden könnten. Vor eineinhalb Jahren sei es deshalb sogar zu einem Vorfall gekommen: Ein Unbeteiligter wurde von einem Hund gebissen, das Ordnungsamt war eingeschaltet. Daher mieden einige Stührer die betroffenen Ackerwege zum Spazierengehen, sobald sie dort die freilaufenden Hunde von weitem sehen, schildert Herfried Bremer.
Eine Leinenpflicht für Hunde gibt es nicht ganzjährig
Der in Rede stehende Feldweg steht im Eigentum des Unternehmens M&S, das dort in den kommenden Jahrzehnten Sand abbauen will. Solange das Unternehmen den Feldweg aber nicht für die Allgemeinheit sperrt, beispielsweise mit einem Zaun, sei der Weg für jedermann zugänglich.
Eine Leinenpflicht für Hunde gibt es nicht ganzjährig. Feld- und Waldwege, die nicht öffentlich gewidmet sind, gehören nach dem niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung zur freien Landschaft. Das bedeutet, dort gilt die Leinenpflicht nur während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli eines Jahres.
Carina Bremer und ihrem Mann ist ein einvernehmliches Auskommen wichtig. Sie könne Alternativen vorschlagen, wo Gassi-Gehen ohne Leine problemlos möglich ist. Sie appelliert: „Wir alle – Landwirte, Hundebesitzer, Jäger – wollen ein gutes Miteinander, daher müssen wir miteinander reden können.“
Ordnungsamt setzt auf Rücksichtnahme
Laut Andreas Abelt, stellvertretender Leiter des Bassumer Fachbereits Ordnung, sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Eine Anleinpflicht gelte während der Brut- und Setzzeit in der freien Natur und Landschaft. Diese Vorschrift gelte auf weitläufigen und natürlichen Freiflächen sowie Parkanlagen, wo Tiere nisten könnten. „Eine grundsätzliche Anleinpflicht außerhalb der Brut- und Setzzeit gibt es nicht“, bestätigt der Mitarbeiter.
Wenn Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gemeldet werden, seien die betreffenden Hundehalter in der Regel nicht namentlich bekannt. Häufig sei darüber hinaus die Beweislage nicht eindeutig. Sofern eine Ahndung aus Sicht der Stadt Bassum in Frage kommt, werde in der Regel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Aktuelle Maßnahmen des Ordnungsamtes in Stühren sind nicht geplant.
„So wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verhält sich die Mehrheit der Menschen verantwortungs- und rücksichtsvoll“, teilt Abelt mit. Das gelte auch für die meisten Hundehalter.

