Galgen-Aktion „nicht im Interesse der örtlichen Landwirte“

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Am Kreisel in Hoya ist für kurze Zeit ein selbst gebastelter „Ampel-Galgen“ zu sehen.
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Hoya – Für kurze Zeit war unter anderem am Kreisel in Hoya kürzlich ein selbst gebastelter „Ampel-Galgen“ zu sehen. Mit der Aktion wollten die Verantwortlichen scheinbar ihrem Ärger über die Entscheidungen der Ampel-Regierung Luft machen. Zwar entfernte ein Team des Bauhofs den „Galgen“ umgehend, doch er ist weiterhin Gesprächsthema in der Bürgerschaft (siehe unterer Leserbrief).

Die Kreiszeitung hat über dieses Thema mit Stadtdirektor Detlef Meyer und dem Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Nienburg gesprochen.

„Seit Wochen üben Landwirte in der gesamten Bundesrepublik und so eben auch in der Grafschaft Hoya gegen die Beschlüsse der Bundesregierung Kritik. Der Protest richtet sich gegen die Pläne, die Steuer-Rückerstattung für Agrardiesel und die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu streichen“, weiß Stadtdirektor Detlef Meyer. Er findet, dass es das gute Recht der Landwirte sei, dagegen zu demonstrieren, und hält den Protest für legitim.

Doch Meyer übt auch Kritik an der „Galgen“-Aktion. „Nicht akzeptiert werden kann, wenn durch solche Aktionen die Verkehrssicherheit – wie am Kreisel – gefährdet wird“, lautet seine Meinung dazu. Die Initiatoren verstießen mit ihrem Handeln außerdem gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es nach Angaben des Fachdienstes Straßenverkehr des Landkreises Nienburg, dass selbst gebastelte Verkehrszeichen nicht zulässig seien. Erlaubt seien nur jene aus dem Verkehrszeichenkatalog – und auch nur diese können „im Sinne der Einheitlichkeit und Verständlichkeit“ durch die zuständige Verkehrsbehörde angeordnet werden.

Ob die Initiatoren dieser Aktion mit Konsequenzen rechnen müssen? Laut den Nienburger Straßenverkehrs-Experten ja. Denn wer selbst gebastelte Schilder im Straßenverkehr aufstelle oder rechtmäßige Schilder abklebe, den erwarte ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Es könnte sie aber auch noch schlimmer treffen, nämlich, wenn ihr Verhalten gemäß Paragraf 132 des Strafgesetzbuchs als Amtsanmaßung gewertet wird. In diesem Fall drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine höhere Geldstrafe.

Stadtdirektor Meyer stört sich zudem an der gewählten Symbolik. Der „Galgen“ spreche für sich. „Ich halte die Symbolik für sehr fragwürdig, zeigt sie doch den fehlenden Respekt im politischen Diskurs und führt meines Erachtens zum Vertrauensverlust in der Sache.“ Das könne nicht im Interesse der örtlichen Landwirte sein. Meyer wünscht sich daher vielmehr einen „ehrlichen und wertschätzenden Dialog, um die ,Ernährungswirtschaft‘ im Agrarland Niedersachsen und damit auch in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya nicht zu gefährden“. Denn dort spiele die Landwirtschaft eine bedeutende Rolle.

Von Nala Harries

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