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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Genehmigung für den Abschuss von „Problemwölfen“ in Niedersachsen gekippt. Dem Umweltminister missfällt das.
Friedeburg – Im Friedeburger Umland im Landkreis Wittmund lebt ein Wolfsrudel, das Landwirtinnen und Landwirte in Sorge treibt. Nach Wolfsrissen in der Region hatte das Umweltministerium in Niedersachsen deshalb eine Sondergenehmigung für den Abschuss von „einzelnen regional besonders auffällige Wölfen“ beschlossen, wie „nwzonline.de“ zuvor berichtet hatte. Nun hat das Verwaltungsgericht in Oldenburg den Beschluss gekippt.
| Gemeinde | Friedeburg |
| Bevölkerung | 10.563 |
| Fläche | 164 km² |
| Landkreis | Wittmund |
Gericht kippt Genehmigung für Wolfsabschuss: „Haben andere Auffassung“
Das Umweltministerium will deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Umweltminister Olaf Lies ekrlärt in einer Pressemitteilung: „Selbstverständlich ist die heutige Entscheidung zu akzeptieren. Gleichzeitig haben wir eine andere Auffassung. Wir werden daher umgehend in nächster Instanz in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.“
Lies begründete diesen Schritt mit der aus seiner Sicht zu restriktiven Auslegung der Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung für die Entnahme von Tieren aus besonders auffälligen Rudeln: „Wir befinden uns hier in einem besonders sensiblen Bereich und begründen die Ausnahmegenehmigungen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt. Das Oldenburger Gericht verlangt hier allerdings einen noch wesentlich restriktiveren Weg, der künftige Abschüsse faktisch unmöglich machen könnte“.
Umweltministerium fordert Wolfsabschuss: „Bestand nicht mehr bedroht“
Denn das Verwaltungsgericht schreibe eine Beobachtung der betroffenen Wölfe mit Kameras und entsprechenden Personen vor. Das sei in der Realität kaum umzusetzen, weshalb es alles andere als sicher sei, dass „Problemwölfe“ künftig getötet werden dürften, so das Umweltministerium.
| Tier | Wolf |
| Gewicht | 30 – 80 kg |
| Höhe | 80 – 85 cm |
| Länge | 1 – 1,6 m |
Der Umweltminister appelliert, dass das Gericht ihre Entscheidung an die Wolfspopulation in Niedersachsen anpassen müsste: „Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren. Und die Population wächst rasant. Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht. Auch das müssen wir im Blick behalten, denn die Konflikte werden in den heute schon stark betroffenen Regionen eher noch zunehmen“.
Umweltminister will „handlungsfähigen Staat“ in Sachen Wolfsabschuss
Deshalb fordert er, dass Niedersachsen handlungsfähig bleiben müsste, weil Artenschutz Akzeptanz benötige. Zuletzt hatte ein Mann im Landkreis Cuxhaven sogar einen Wolf illegal getötet. Um so etwas zu verhindern, müssten sich in betroffenen Gebieten sich die Menschen auf einen handlungsfähigen Staat verlassen können, wie das Umweltministerium erklärt. Zuletzt sichteten auch Jäger Wölfe in der Nähe von Sottrum.
„Das geltende Recht muss an den exponentiell steigenden Wolfsbestand angepasst werden, das habe ich bereits mehrfach an das zuständige Bundesumweltministerium adressiert und dabei auch auf die damit verbundenen Konflikte hingewiesen. Auch dieses Urteil aus Oldenburg zeigt einmal mehr, dass wir hier einen neuen Rechtsrahmen brauchen.“
Rubriklistenbild: © dpa/Swen Pförtner

