VonGregor Hühneschließen
Eigentlich sind die Coronatests für die Bürger seit 1. Juli kostenpflichtig. Doch die Kosten-Staffelung für die Testungen beinhaltet viele Ausnahmen. Von den Tücken der aktuellen Verordnung berichten Betreiber von Testzentren im Landkreis Diepholz.
Landkreis Diepholz – Seit dem 30. Juni gilt die aktuelle Corona-Testverordnung des Bundes. Demnach haben Testwillige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen kostenlosen oder ermäßigten Coronatest. Alle anderen müssen voll zahlen – zumindest in der Theorie. In der Praxis gibt es viele Ausnahmen. Die Überprüfung der Angaben gestalte sich schwierig. Immerhin: Der Preis für einen Coronatest ohne eine Ausnahme schwankt zwischen acht und zwölf Euro, wie eine Nachfrage der Kreiszeitung in verschiedenen Testzentren im Landkreis ergeben hat.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich per Schnelltest auf das Coronavirus untersuchen zu lassen. Für vulnerable Gruppen sind die Testungen weiterhin kostenlos (siehe Infokasten). Im Landkreis Diepholz werden die Testungen überwiegend in Arztpraxen und Apotheken durchgeführt, teilt die Kreisverwaltung mit, doch auch private Anbieter halten das Angebot aufrecht. Einige Teststationen, die in der Landkreisliste der Testzentren geführt werden, bieten jedoch gar keine Schnell- oder PCR-Tests mehr an. So auch der Tierpark Ströhen, der sein Angebot auf Nachfrage bereits im März eingestellt hat.
Schwierigkeiten beim Testbetrieb beklagt Rudolf Hesekamp vom Covid-Testzentrum an der Hauptstraße 33 in Syke und nennt die Kommunikation des Bundesgesundheitsministers: „Man denkt, Herr Spahn ist nicht zu toppen, aber dann kommt Herr Lauterbach.“ Am 30. Juni, einen Tag vor Inkrafttreten der aktuellen Coronatestverordnung, habe sie der Minister bekannt gegeben. „Das kann man besser kommunizieren.“ Immerhin müssten sich die Testzentren mit der neuen Kosten-Staffelung vertraut machen und Mitarbeiter informieren.
Vollzahler, Teilzahler und Kostenbefreite
Die Staffelung zwischen Kostenbefreiten, Voll- und Teilzahlern verteile sich im Syker Covid-Testzentrum aktuell wie folgt auf die Testwilligen: Zehn Prozent müssen laut Rudolf Hesekamp drei Euro zahlen, etwa drei Prozent zahlen den vollen Testpreis in Höhe von acht Euro und rund 90 Prozent sind von den Testkosten befreit.
Die Testwilligen müssten eigentlich den angegebenen Grund nachweisen, sagt Rudolf Hesekamp. Konkret laufe das bei dem Apotheker so, dass die Leute ihre Begründungen lediglich unterschreiben. Doch das sei problematisch, da jeder erzählen könne, was er will. „Ich kann sie ja nicht zum Konzert begleiten und sehen, ob sie wirklich dorthin gehen“, sagt Rudolf Hesekamp etwas scherzhaft. Seiner Meinung nach setze die Politik wegen der Unkontrollierbarkeit der Gründe allein auf das Verantwortungsbewusstsein und die Ehrlichkeit der Bürger.
Dass die Anzahl an Coronatests „deutlich rückläufig“ ist, merkt Ralf Oehlmann, Apotheker und Inhaber der Lindenmarkt-Apotheke Bassum. Ihn besorgt dabei die hohe Inzidenz bei gleichzeitig rückläufigen Testungen. Viele schrecke die Bezahl-Staffelung ab und sie testeten sich daher nicht mehr. Ralf Oehlmann weiß: „Leute, die zu Hause einen positiven Schnelltest machen, haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Das wissen viele nicht.“
Das Testzentrum Weyhe in der Mehrzweckhalle neben dem Rathaus registriere ebenfalls einen Rückgang der Testzahlen, so der Leiter der Fischbach-Testzentren, Alexander Schüler. „Als Fischbach Apotheke betrieben wir 17 Testzentren zwischen Weyhe und Cuxhaven.“ Durch die Umstellung auf (teil)kostenpflichtige Bürgertestungen habe sich die Testbereitschaft standortbezogen stark verändert. „In eher als ärmer geltenden Stadtteilen [in Bremen, Anm. d. Red.] konnten wir die Testzentren nicht mehr halten. In eher wohlhabenderen Gegenden wie Weyhe sind die Testzentren nach wie vor gut besucht, wenn auch sinkend.“
Bei den Fischbach-Testzentren seien rund 50 Prozent der Testwilligen von der Kostenbeteiligung befreit und 50 Prozent seien Teilzahler. Vollzahler lägen im „Null-Komma-Bereich“, schätzt Alexander Schüler. Für Unsicherheit sorge die „nicht eindeutige Anforderung an einen kostenlosen Bürgertest“. Im Bereich der positiven Selbsttestung im privaten oder beruflichen Kontext gebe es häufig Missverständnisse, so Alexander Schüler. Das beruhe auf einer „nicht optimalen Ausdrucksweise in den Vorgaben der Politik“, die Spielraum für Interpretationen lasse.
Die Apotheker aus dem Landkreis appellieren, wieder niederschwellige und kostenfreie Bürgertests für alle anzubieten.
Schnelltests in Arztpraxen
Die Internetseite www.arztauskunft-niedersachsen.de liefert Angaben, welche Praxen in der Region Corona-Schnelltests anbieten.
