- VonHarald Bartelsschließen
Sulingen – Zu ihrer jüngsten Sitzung kamen am Montag die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen des Sulinger Stadtrats zusammen. Einer der wichtigsten Punkte auf der Tagesordnung: Der Bericht über die Finanzen der Stadt Sulingen zum Stichtag 30. September.
Zweimal pro Jahr gibt Stefanie Backhaus als Leiterin des Fachbereichs II (Finanzen) der Stadtverwaltung dem Ausschuss einen Überblick über die Haushaltsentwicklung, und der fiel ausnehmend positiv aus. So übersteigen zum Stichtag im Ergebnishaushalt die Einnahmen mit 23 237 190,69 Euro die verbuchten Ausgaben von 20 015 118,58 Euro deutlich um 3 222 072,11 Euro. Bereits vor zwölf Monaten wies der Finanzbericht einen ähnlichen Überschuss aus, wobei Einnahmen und Ausgaben jeweils um mehr als drei Millionen Euro niedriger lagen – „das ist schon ein gewaltiger Sprung in beiden Bereichen“, sagt die Kämmerin.
Zu verdanken ist das vor allem einem Anstieg bei den Steuereinnahmen: Mit 17 930 543,38 Euro liegen sie um mehr als 3,7 Millionen Euro höher als im Vorjahr. Verantwortlich dafür sind die Gewerbesteuereinnahmen, die mit 10 584 433,24 Euro um mehr als vier Millionen Euro höher ausfielen als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Zum Vergleich: Zum 30. September 2020 lagen die Gewerbesteuereinnahmen insgesamt bei knapp 2,8 Millionen Euro. Wie Stefanie Backhaus betonte, speist sich der Zuwachs nicht aus einem einzigen Betrieb, sondern aus vielen einzelnen Unternehmen, was als gutes Zeichen aus der Wirtschaft zu werten ist.
Im Finanzhaushalt ergibt sich ein ähnliches Bild mit einem Überschuss von 4 131 070,07 Euro. Bei den Investitionen gab es bisher Einnahmen von 1 026 779,32 Euro bei Ausgaben von 1 628 230,57 Euro. Hier waren im Haushalt jedoch 5,1 Millionen Euro eingeplant, wie Stefanie Backhaus anmerkte, allerdings haben sich viele Maßnahmen verzögert.
In der Hochrechnung für das ganze Jahr 2023 verbessern sich die Erwartungen für das Jahresergebnis daher deutlich: Statt eines Defizits von 1,1 Millionen Euro rechnet Stefanie Backhaus nun mit einem Überschuss von 3,3 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und 3,5 Millionen Euro im Finanzhaushalt. Ein Nachtragshaushalt ist damit nicht erforderlich, und Stefanie Backhaus stellte fest: „Das Fazit ist viel besser als gedacht.“ Grund zur Euphorie ist das dennoch nicht angesichts der bisher nur aufgeschobenen Investitionen und weiterer Herausforderungen wie der Neugestaltung der Schullandschaft in Sulingen in den kommenden Jahren.
Ebenfalls ein Thema war der neu gestaltete Wohnmobilstellplatz am Stadtsee. Der ist, wie Birgit Dullin als Leiterin des Fachbereichs I (Allgemeines und Soziales) ausführte, bereits nutzbar, allerdings ist ein zentrales Element der Technik weiterhin nicht lieferbar. Daher können den Nutzern derzeit weder Strom noch Wasser zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig davon hat die Verwaltung aber bereits eine erste Benutzungsordnung für den Stellplatz erarbeitet und sich dazu 34 Stellplätze in der Region angesehen. Davon verzichten 13 weiter auf eine Gebühr, während die übrigen pro Tag zwischen fünf Euro und 18 Euro erheben – „18 Euro sind aber die Top-Lagen direkt an der Weser oder am Steinhuder Meer“, berichtete Birgit Dullin.
Für Sulingen sieht der Entwurf eine tägliche Gebühr von acht Euro vor, dazu 50 Cent pro Kilowattstunde Strom und ein Euro für 80 bis 100 Liter Frischwasser. Bezahlen können die Nutzer entweder über einen QR-Code an ihrem Stellplatz über die „Womo.Cloud“-App oder per Karte an einem Kassenautomaten; die Zahlung mit Bargeld ist nicht vorgesehen. Alle zehn Stellplätze sind mit einem Sensor versehen, sodass für die Verwaltung erkennbar ist, welche Plätze belegt sind und wo noch eine Gebühr zu entrichten ist.
Auf Anregung der Ausschussmitglieder wird die Benutzungsordnung dahingehend präzisiert, dass der Platz sowohl für Wohnmobile geöffnet ist als auch für Wohnwagen, sofern sie über ein eigenes WC und einen eigenen Schmutzwassertank verfügen. Die Länge der Gespanne ist auf zehn Meter beschränkt.
Den geänderten Entwurf empfahlen die Ausschussmitglieder dem Rat einstimmig zur Annahme. Stimmt der Rat zu, soll die Benutzungsordnung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.