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Seit dem 26. Oktober können Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Angestellten auszahlen. Wie stehen Unternehmen aus der Samtgemeinde Barnstorf zu dieser Möglichkeit?
Barnstorf – Lebensmittel, Gas, Strom – alles wird teurer in Deutschland. Schuld daran ist auch die Inflation, die immer weiter steigt. Im Oktober lag sie bei mehr als zehn Prozent. Sie belastet das Portemonnaie der Bürger umgemein, die Lebenshaltungskosten erreichen kritische Ausmaße. Um die Menschen in Deutschland zu entlasten, enthält das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung die sogenannte Inflationsausgleichsprämie, die es Arbeitgebern erlaubt, einen Betrag von bis zu 3 000 Euro steuerfrei an seine Angestellten auszuzahlen. Wie gehen die Firmen in der Samtgemeinde Barnstorf mit dieser Möglichkeit der Bonuszahlung um und wie stehen sie zur Inflationsausgleichsprämie? Die Mediengruppe Kreiszeitung hat exemplarisch bei vier Unternehmen nachgefragt.
Die Inflationsausgleichsprämie – Was ist das?
Hinter dem sperrigen Begriff Inflationsausgleichsprämie verbirgt sich eine freiwillige Leistung, die Arbeitgeber ihren Angestellten seit dem 26. Oktober auszahlen können. Dabei ist ein steuer- und abgabenfreier Betrag in Höhe von 3 000 Euro möglich. Die Inflationsausgleichsprämie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Dadurch will die Bundesregierung Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität gewähren, indem der steuerliche Freibetrag auch in Teilbeträgen an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann. Damit Unternehmen die Prämie steuer- und abgabenfrei auszahlen können, genügt es, wenn der Arbeitgeber deutlich macht, dass diese Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung durch die Inflation steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.
Lubing
„Diese Prämie spielt in unseren Überlegungen auf jeden Fall eine Rolle“, sagt Lubing-Geschäftsführer Markus von der Assen. Die Gespräche darüber laufen derzeit intern. In welcher Form und Höhe das Barnstorfer Unternehmen diese Prämie an seine Mitarbeiter auszahlen wird, stehe allerdings noch nicht fest. „Man kann diese Zahlungen ja auch auf bis zu zwei Jahre aufteilen“, erklärt von der Assen. Außerdem: „Bei uns gibt es schon jedes Jahr Zahlungen auf freiwilliger Basis, die wir am Jahresende an unsere Mitarbeiter auszahlen.“ Die Höhe der Boni hänge allerdings auch vom Jahresergebnis ab. Nichtsdestotrotz bestehe dadurch die Möglichkeit, „dass wir die Inflationsausgleichsprämie mit anderen freiwilligen Zahlungen an unsere Mitarbeiter verbinden“.
LR Facility Services
Auch LR Facility Services befasst sich mit der steuerfreien Bonuszahlung an seine Angestellten, sagt Friedhelm Hinsenhofen, Seniorchef des Barnstorfer Reinigungsunternehmens. „Wir haben auch schon teilweise angefangen, die Prämie auszuzahlen.“ Dabei unterscheide die Firma zwischen einzelnen Berufsgruppen. „Bei uns arbeiten ja auch viele Niedriglöhner, deswegen müssen wir das aufteilen“, erklärt er. Wie Lubing erörtert LR, inwieweit die Zahlung der Prämie zeitlich aufgeteilt werden kann, um sich selbst nicht zu stark zu belasten. Hinsenhofen: „Das ist ja eine Geschichte, die bis 2024 möglich ist.“
Allos Hof-Manufaktur
Bei der Allos Hof-Manufaktur in Drebber seien die Beratungen über die freiwillige Sonderzahlung gerade erst angelaufen. „Es gibt noch keine konkreten Pläne, die Inflationsprämie auszuzahlen“, teilt Pressesprecherin Jana Alfke mit. „Wir prüfen aber alle entsprechenden Faktoren“, sagt sie. Das Traditionsunternehmen aus Drebber wolle zunächst bevorstehende Tarifverhandlungen abwarten. Alfke: „Wir werden dann im neuen Jahr alle Konditionen detailliert prüfen.“
Wintershall Dea
Ähnlich geht die Wintershall Dea, die ihren Ausbildungsstandort in Barnstorf hat, mit der Inflationsausgleichsprämie um. Auch diese Firma wolle erst Tarifverhandlungen abwarten, bevor sie in die Detailplanung einsteigt. Pressesprecher Marco Luterbach erklärt: „In Tarifverhandlungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise die allgemeine Marktentwicklung und die wirtschaftliche Situation.“ Dennoch: „Eine Nutzung des durch den Gesetzgeber ermöglichten steuerfreien Inflationsausgleichs wird von der Wintershall Dea natürlich in Erwägung gezogen.“
