VonMichael Krügerschließen
Die Vorgaben aus dem Gesetz sind klar: Deutlich mehr Fläche als bislang muss als Vorranggebiet Windkraft ausgewiesen werden. Im Landkreis sind es bislang 0,9 Prozent, mindestens 2,2 Prozent müssen es in zehn Jahren sein. Die Kriterien für Potenzialflächen müssen weicher werden.
Rotenburg – Marco Prietz macht gar keine Hoffnung, dass es einfach wird. Will man den ehrgeizigen Zielen der neuen Windenergiegesetze näher kommen, wird es „Zumutungen an verschiedenen Stellen“ geben, so der Landrat und CDU-Politiker im jüngsten Umweltausschuss des Kreistags. 0,9 Prozent der Kreisfläche sind im gerade erst vor zwei Jahren in Kraft getretenen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen worden, 1,7 Prozent bis Ende 2027 und 2,2 Prozent bis Ende 2032 müssen es wohl werden. Oder noch deutlich mehr – das ist bislang unklar. Prietz: „Von vielen bisherigen Wunschvorstellungen müssen wir uns freimachen.“
Sieben Jahre und fünf Versionen fürs letzte RROP
Sieben Jahre wurde politisch um das jüngste RROP gerungen. Fünf Versionen mussten durch die Gremien und öffentliche Auslegungen, dann stand es endlich. Und immer wieder ging es um die Standorte, in denen künftig raumbedeutsame Windkraftanlagen stehen können – also „Spargel“, die nach aktuellem Stand der Technik insgesamt um die 250 Meter hoch sind. Von einst 50 Vorrangflächen waren am Ende 15 übrig geblieben, ob es in allen wirklich Anlagen geben wird, ist auch noch nicht klar. Wenigstens um eins, heißt es von Regionalplaner Rainer Meyer, gebe es wegen der militärischen Nutzung als Fallschirmlandefläche noch Auseinandersetzungen. „In den Vorranggebieten sind bislang 69 Windenergieanlagen in Betrieb und weitere 48 Anlagen genehmigt worden. Die Leistung dieser Anlagen beträgt zusammen 399 Megawatt. Für weitere 25 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 152 Megawatt liegen derzeit Anträge auf Genehmigung beim Landkreis vor“, bilanziert Prietz. Doch das ist längst nicht genug.
Wie also findet man im Landkreis weitere Potenzialflächen, wo doch bislang außerhalb der 15 auf 1 874 Hektar verankerten diese großen Anlagen kategorisch ausgeschlossen waren? Die Kriterien müssen geändert werden. „Wir müssen den Rahmen stellen“, sagt Prietz. Ohne Strom gehe gar nichts, und Windenergie sei eben „eine der wichtigsten Quellen“ regenerativer Art. Spätestens mit dem Ukraine-Krieg und den mittlerweile immer weiter steigenden Energiekosten habe ein fundamentales Umdenken stattgefunden – auch wenn der Landkreis Rotenburg seinen Strombedarf rein rechnerisch schon längst aus Bio-Quellen gedeckt hat, vor allem auch dank der zahlreichen Biogasanlagen. „Wind schreibt keine Rechnung“, sagt Prietz und verweist darauf, dass kein dickes Ende drohe wie nun beim Gas. Aber: „Nur euphorisch darf man auch nicht sein. Die Anlagen müssen schließlich gebaut und aufgestellt werden.“
Wo kommen die großen „Spargel“ hin?
Die Euphorie wird spätestens dann ein Ende haben, wenn vor Ort wieder darüber diskutiert wird, wo die neuen Vorranggebiete liegen: Direkt vor der Haustür will im Grunde niemand solche Anlagen haben. SPD-Umweltpolitiker Volker Kullik weist aber in Richtung aller Kollegen der Kreispolitik schon einmal darauf hin: „Wir müssen den Mut haben, das dann der Bevölkerung zu sagen.“
An welchen Stellschrauben kann also gedreht werden? Die Verwaltung hat erste Vorschläge unterbreitet, die nun in den Fraktionen diskutiert werden sollen. Laut Regionalplaner Meyer sind es insbesondere zwei Punkte: Zum einen könnten die Abstände der Vorrangflächen zu Wohngebäuden wie in anderen Landkreisen der Region verringert werden, hier von 1 000 auf 900 Meter. Das sei das größte und beste Mittel, „um etwas mehr Potenzial zu bekommen“. Zum anderen könnte die bisher geltende Mindestgröße der Potenzialflächen von 50 auf 30 Hektar gesenkt werden. Weiterhin politischer Spielraum besteht für den Landkreis in bisher ausgeschlossenen Gebieten: Landschaftsbildeinheiten mit hoher Bedeutung, Waldflächen, Brutvogelgebiete nationaler Bedeutung und Landschaftsschutzgebiete. Auch die Geestkante zum Teufelsmoor, bisher ausgeschlossen, könnte wieder ins Blickfeld geraten. Andere Flächen bleiben dagegen tabu für Windkraft. Dazu gehören Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, militärische Sperrgebiete oder die direkt an bestehende Infrastruktur wie Autobahnen oder Hochspannung grenzenden Flächen.
Land muss genaue Vorgaben machen
Landrat Prietz fordert die Kreispolitik nun zwar zum Handeln auf, sieht aber auch das Land umgehend in der Pflicht. Es sei nämlich noch gar nicht entschieden, ob die Kreise wie bislang selbst für die Ausweisung der Vorrangflächen zuständig sein sollen oder das Land. Und wenn der Landkreis das wieder über sein RROP regeln soll – welche Flächenziele gelten dann für einen großen und dünn besiedelten Landkreis wie Rotenburg? Wird nun das Ziel aus dem Gesetz übernommen, oder gibt es individuelle Vorgaben? Prietz: „Es könnten auch 3,5 oder 4 Prozent werden.“
Volker Kullik gibt bereits zu bedenken, dass man aufpassen müsse, „dass unsere Landschaft nicht gesichtslos wird und nur noch der Energiegewinnung dient“. Auch Maßnahmen wie das Repowering bestehender Anlagen müssten in die Ziele eingearbeitet werden. Welche Schritte letztlich wirklich ausreichen, wird wohl noch häufiger diskutiert werden. Eike Holsten (CDU) sieht jedenfalls schon den Auftakt im Umweltausschuss als „wichtigste Fachausschuss-Sitzung des Jahres.“
