- VonTom Gathschließen
Während der Rat der Europäischen Union sich bisher nicht auf ein Lieferkettengesetz einigen konnte, gibt es ein derartiges Gesetz in abgeschwächter Form in Deutschland schon seit 2023. Auch einige Rotenburger Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung nun nachweislich stellen – im Schadensfall haften müssen sie jedoch nicht.
Rotenburg – Die Uneinigkeit der Bundesregierung sorgt europaweit für Schlagzeilen: EU-Vertreter aus Brüssel beklagen eine zunehmende Handlungsunfähigkeit aufgrund von Enthaltungen Deutschlands im Rat der Europäischen Union. Zuletzt musste das jahrelang ausgehandelte EU-Lieferkettengesetz auf den letzten Metern gestoppt werden, weil sich die Bundesregierung nach Druck der FDP im EU-Ministerrat enthalten hatte. Dieses mittlerweile als „German Vote“ berüchtigte Abstimmungsverhalten kommt einer Ablehnung gleich, weil in dem Gremium mindestens 15 Staaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen müssen.
Eine europaweite Pflicht für Unternehmen, sich aktiv gegen Kinderarbeit, Hungerlöhne oder unzureichenden Arbeitsschutz bei ihren Geschäftspartnern im Ausland einzusetzen, kommt somit vorerst nicht. In Deutschland gibt es aber bereits seit 2023 ein ähnliches Gesetz, von dem mittlerweile auch einige Rotenburger Unternehmen betroffen sind. Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) legt verbindlich fest, dass die bundesweit rund 3. 000 Firmen mit mehr als 1 .000 Mitarbeitern das Risiko von Menschenrechtsverletzungen bei ihren globalen Zulieferern prüfen müssen – und bei Verdachtsfällen zu sofortigen Gegenmaßnahmen verpflichtet sind. Das LkSG nennt als typische Risiken unter anderem Kinderarbeit, Sklaverei, widerrechtlichen Landentzug, Verbote von gewerkschaftlicher Organisierung oder Gesundheitsgefahren aufgrund von vergiftetem Wasser.
Mit dem LkSG ist ein enormer bürokratischer Aufwand auf viele Betriebe zugekommen. Gerade für uns als nicht gewinnorientiertes, sozialwirtschaftliches Unternehmen führt dieser zu zusätzlichen Aufwänden.
Die Risikoanalyse und mögliche Präventionsmaßnahmen müssen die Unternehmen in einem jährlichen Bericht öffentlich festhalten, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert die Berichte und kann Strafzahlungen verhängen. Beim BAFA können sich Betroffene auch direkt beschweren. Im November 2023 reichte die ecuadorianische Gewerkschaft der Bananenarbeiter gemeinsam mit der Entwicklungsorganisation Oxfam eine Beschwerde gegen Edeka und Rewe ein, weil Plantagenmitarbeiter giftigen Pestiziden ohne Schutzkleidung ausgesetzt sein und zu Hungerlöhnen arbeiten sollten. Beide Supermarktketten wiesen die Vorwürfe zurück, Rewe stellte die Zusammenarbeit mit einer Farm dennoch ein. Das BAFA betont auf Nachfrage lediglich, dass generell jede Beschwerde gründlich und individuell geprüft werde, möchte sich zum konkreten Fall aber nicht äußern, da es eingereichte Beschwerden vertraulich behandele.
Rotenburger Unternehmen haben noch keine Verstöße festgestellt
Im Landkreis Rotenburg müssen etwa das Agaplesion Diakonieklinikum, das Öl- und Erdgasunternehmen Hoyer, das Deutsche Milchkontor (DMK) sowie die Rotenburger Werke eine Risikoanalyse durchführen. „Mit dem LkSG ist ein enormer bürokratischer Aufwand auf viele Betriebe zugekommen. Gerade für uns als nicht gewinnorientiertes, sozialwirtschaftliches Unternehmen führt dieser zu zusätzlichen Aufwänden. Nichtsdestotrotz sind wir uns als diakonisches Unternehmen unserer ethischen Verantwortung hier besonders bewusst“, teilen die Rotenburger Werke mit. Problematische Zulieferer hätten die speziell geschulten Mitarbeiter noch nicht identifizieren können. Die Werke würden ohnehin keine intensiven Beziehungen zu internationalen Zulieferern unterhalten, sondern möglichst viele Produkte regional beschaffen. Die kürzlich eingerichtete Beschwerdestelle sei noch nicht genutzt worden.
Auch Hoyer meldet bisher keine internen oder externen Hinweise auf Verstöße gegen das LkSG. „Zusätzlich zu den bereits getroffenen Maßnahmen haben wir die Beratung und Unterstützung renommierter externer Experten auf diesem Gebiet hinzugezogen und mit ihnen gemeinsam die Instrumentarien verfeinert, sodass wir problemlos rechtzeitig alle gesetzlichen Anforderungen auch erfüllen konnten und können“, sagt ein Hoyer-Sprecher. Welche konkreten Risiken im Geschäftsbereich von Hoyer zukünftig relevant sein könnten oder zu welchen internationalen Zulieferern besonders intensive Kontakte bestehen, möchte das Unternehmen mit dem Verweis auf Firmeninterna nicht beantworten. „Wir sind der Überzeugung, dass für ein gelingendes Miteinander in der Gesellschaft Gesetze eingehalten werden müssen, Menschenrechte zu achten sind und die Umwelt und Ressourcen geschützt werden sollten“, so der Sprecher der Öl-Firma.
Medizinprodukte kommen häufig aus dem EU-Ausland
Der Agaplesion-Mutterkonzern des Diakonieklinikums teilt aus Frankfurt mit, dass es im Gesundheitsbereich „vor allem im Bereich der Medizinprodukte und auch Pharmazie risikobehaftete Lieferanten gibt, da diese oft im Nicht-EU-Ausland produzieren.“ Konkrete Probleme mit Zulieferern habe der Konzern aber noch nicht feststellen können. Präventiv sollen zukünftig alle Lieferanten einen Verhaltenskodex unterschreiben. „Als größter christlicher Gesundheitskonzern ist sich die Agaplesion gAG ihrer besonderen Verantwortung für Patienten, Bewohner, Mitarbeiter und die Gesellschaft bewusst“, versichert ein Sprecher. Für das Rotenburger Krankenhaus bedeutet das LkSG keinen großen Mehraufwand, da der Einkauf für alle Agaplesion-Häuser zentral organisiert ist und dementsprechend auch die Lieferketten vom Mutterkonzern überwacht werden.
Nach Angaben des Molkereiunternehmens DMK, das allein am Standort Zeven fast 1. 100 Mitarbeiter und Azubis beschäftigt, arbeitet der Konzern mit mehr als 3. 000 Lieferanten zusammen, „die zu mehr als 99 Prozent aus Deutschland oder der EU stammen.“ Schon vor dem Inkrafttreten des LkSG habe DMK mit einem verbindlichen Lieferantenkodex gearbeitet, der auch vorgelagerte Lieferanten in die Pflicht nehme, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Diese Bemühungen habe DMK seit dem 1. Januar 2023 intensiviert. „Durch die Hinzunahme eines IT-Tools und das Aufsetzen von Prozessen“ sei die Vorgehensweise systematisiert worden, teilt eine Sprecherin mit. „Stellen wir (hohe) Risiken fest, ergreifen wir angemessene Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel Schulungen der Lieferanten und Einkäufer. Falls wir Verletzungen identifizieren, ergreifen wir zielgerichtete Abhilfemaßnahmen.“ Welche Risiken potenziell relevant sind, mit wem DMK international kooperiert und in welchen Fällen das Meldeverfahren bereits genutzt wurde, beantwortet die Sprecherin aus Gründen der Vertraulichkeit nicht.
Berichte müssen detaillierter Auskunft geben
Anzahl und Inhalt der Beschwerden müssen die Unternehmen im öffentlichen Bericht allerdings näher ausführen. DMK muss seinen ersten Bericht für das Jahr 2023 spätestens bis Juni 2024 dem BAFA vorlegen und anschließend auf seiner Website veröffentlichen. Auch Details zu möglicherweise identifizierten Risiken müssen dort preisgegeben werden, ohne jedoch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenzulegen. Namen von Geschäftspartnern werden sich laut eines Sprechers der BAFA daher nicht in den Berichten wiederfinden.
Ohnehin gehe es bei dem LkSG in erster Linie nicht darum, die Unternehmen zu sanktionieren oder anzuhalten, ihre Lieferketten detailliert offenzulegen. Stattdessen versuche das BAFA, die Firmen bei der selbstständigen Entwicklung eines effektiven Risikomanagements zu unterstützen. „Die Bereitschaft dazu war bei den Unternehmen bisher hoch“, so der BAFA-Sprecher. „Das Gesetz trägt zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den globalen Lieferketten bei und fordert Unternehmen, ohne sie zu überfordern“, bilanzierte das BAFA Ende 2023.
Keine zivilrechtliche Haftung bei deutschem Gesetz
Die Verankerung einer zivilrechtlichen Haftung im LkSG konnten Lobbyverbände erfolgreich verhindern, das BAFA ist somit die einzige Sanktionsinstanz. Geschädigte haben gegenüber den deutschen Unternehmen also keinen Anspruch auf Schadenersatz, selbst wenn diese nachweislich durch die Missachtung von Menschenrechten und dem dadurch entstandenen Schaden profitieren. Dieser zivilrechtliche Anspruch sollte im europäischen Gesetz festschrieben werden, das die FDP und andere europäische Regierungen nun blockieren.
Außerdem sollte das EU-Gesetz schon bei allen Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern greifen und nicht erst ab 1. 000 wie das deutsche LkSG. Dazu wird es vor der Europawahl vermutlich nicht mehr kommen. Eine Einigung im Ministerrat ist trotz neuer Kompromissvorschläge nicht in Sicht.