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Landkreis – Rund 22.000 ihrer Kunden hat die Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) nach eigenen Angaben formell zum 31. März die Kontoverbindung gekündigt.
Damit reagiert das Geldinstitut auf ausbleibende Zustimmungen dieser Kunden für seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit einem Urteil im Jahr 2021 gegen die Postbank hatte der Bundesgerichtshof eine aktive Willenserklärung der Kunden zu deren AGB verlangt.
Damit hatte das Gericht die bislang übliche Praxis aller Banken gekippt, auch bei Stillschweigen des Kunden, etwa nach Änderungen, das wirksame Fortbestehen der rechtlichen Vertragsbeziehung anzunehmen. Auf das Urteil haben die Banken reagieren müssen, so auch die LzO, berichtet Sprecher Andreas Renken. Man habe rund 400. 000 Kunden um aktive Zustimmung gebeten. Nicht alle hätten auf die Ansprache reagiert, sodass man sich nun gezwungen sah, den formalen Kündigungsweg zu gehen. „Mindestens zweimal“ habe man alle Kunden „per Brief kontaktiert und um Zustimmung gebeten, zuletzt im November 2022“.
Direkte Kundenansprache hat oft nichts bewirkt
Auch weitere Möglichkeiten, wie etwa die direkte Kundenansprache in den Filialen oder per Telefon sowie digitale Wege, habe man genutzt, sodass rund 95 Prozent der Kunden die Vertragsbedingungen ausdrücklich bestätigt hätten, etwa fünf Prozent aber nicht. Die LzO wolle niemandem kündigen, so Renken, aber „da wir ohne vertragliche Grundlage die Kontoverbindung nicht auf Dauer aufrechterhalten können“, sehe man sich gezwungen, zu diesem Mittel zu greifen. Man habe die Hoffnung, dass nun viele der Kunden, die ein Kündigungsschreiben erhalten, doch noch ihre Zustimmung erteilen. Erste Rückmeldungen mit den fehlenden Unterschriften „erreichen uns bereits“.
Wer ein Schreiben der LzO erhalten hat und bei seiner Bank bleiben möchte, kann den AGB noch zustimmen und die Kündigung damit abwenden.