Nicht nur Unternehmen, auch die Kommunen wollen von der Energiewende finanziell profitieren. Doch in Scheeßel zeigt sich, dass es auch Stolpersteine gibt.
Scheeßel – 0,2 Cent sind nicht viel Geld. Wenn diese Minisumme aber tausendfach auf dem Konto landet, dann kommt ein Betrag zusammen, mit dem sich etwas anfangen lässt. Darum geht es bei der Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen. Scheeßels Bürgermeisterin Ulrike Jungemann (CDU) hatte das Thema kürzlich im Finanzausschuss der Gemeinde angesprochen.
„Noch ist nichts in trockenen Tüchern“, sagte sie und ließ keinen Zweifel daran, dass die Gemeinde Verträge mit den Betreibern von Windparks abschließen wolle, um finanziell von der Energiewende zu profitieren.
Nicht nur in Scheeßel wird darüber nachgedacht, wie mit Windkraft und Photovoltaik in der Fläche die klammen Kassen der Kommunen zumindest einige zusätzliche Einnahmen erzielen können. Fintels Samtgemeindebürgermeister Sven Meier hatte in der Kreiszeitung im Vorfeld der Haushaltsberatungen erklärt, dass er für die Mitgliedsgemeinden durchaus Potenzial bei den Einnahmeverbesserungen sehe. Das treibt auch Jungemann um. Allerdings sei der Weg bis hin zu fertigen Verträgen mit den Betreibern durchaus steinig und beschäftige derzeit viele, etwa den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB).
Rückwirkend ab 1. Januar 2023, erklärt Scheeßels Bürgermeisterin auf Nachfrage, können die 0,2 Cent je Kilowattstunde Strom an die Kommunen fließen. Ein modernes Windrad kann bis zu 15 Millionen Kilowattstunden im Jahr produzieren. Die Zahlungen ermöglicht übrigens das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das der Bund in der aktuellen Fassung 2023 beschlossen hat. Jetzt müsse das aber in ein Landesgesetz übertragen werden, so die Verwaltungschefin. Sie rechnet damit, dass die Bestimmungen Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. „Wir führen aber schon jetzt Gespräche mit den Betreibern der Anlagen auf unserem Gemeindegebiet.“ Auch wenn es fertige Musterverträge gebe, eine Unterschrift stehe noch nicht darunter. Der Grund: Es gibt noch viele offene Fragen.
Ein Thema ist dabei die Laufzeit der Abgabe. „Wir hätten gerne 20 Jahre, die normale Laufzeit einer Anlage“, sagt die Bürgermeisterin. Ungeklärt sind auch Fragen, die die Vermarktung des Windkraft-Stroms betreffen. Wer den Strom ins Netz einspeist, sollte die Abgabe entrichten – und bekommt die 0,2 Cent pro Kilowattstunde vom jeweiligen Netzbetreiber zurück. Für Direktvermarkter von Strom gelte das aber nicht. „Das sollte aber verpflichtend für alle sein“, sagt Jungemann.
Außerdem ungeklärt: Was passiert mit dem sogenannten fiktiven Strom? Wenn die Netze mit zu viel Strom überlastet sind, werden Windräder automatisch abgestellt. Die Betreiber bekommen dennoch die Vergütung vom Netzbetreiber, obwohl sie nichts einspeisen. „Muss darauf auch die Summe von 0,2 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden?“, fragt Scheeßels Bürgermeisterin.
Ein Punkt, den sie ebenfalls kritisch sieht: Das EEG schreibt vor, dass die Strom-Spende ausschließlich für die sogenannten freiwilligen Leistungen der Kommunen verwendet werden dürfen. Also Dinge aus dem Bereich Kultur, Naturschutz oder Soziales. Das findet Scheeßels Verwaltungschefin falsch. „Das müsste auch für Pflichtaufgaben verwendbar sein“, lautet ihre Forderung. Der Grund liegt nach ihrer Meinung auf der Hand: Der Bund habe diese Regelung eingeführt, um grundsätzlich die Akzeptanz von Windparks in der Bevölkerung zu erhöhen. Leitsatz: Wer die Errichtung weiterer Anlagen befürworte, solle dabei auch finanziell profitieren. Dann müsste eine Gemeinde auch freie Hand haben, wie sie diese zusätzlichen Mittel verwendet.
Auch wenn in Scheeßel und den Dörfern derzeit noch nicht viele Windparks stehen – das wird sich ändern, wie die Analyse der Potenzialflächen durch den Landkreis zeigt. Die Energiewende wird nur gelingen, wenn es deutlich mehr Windparks und Standorte für Photovoltaik auf den Äckern gibt – und das auch in Scheeßel und der Samtgemeinde Fintel. „Und daher brauchen wir jetzt schnell Rechtssicherheit“, sagt Ulrike Jungemann. Sie hofft, der Politik bald Vollzug melden zu können.