Mobile Deichanlage in Oldenburg und Flugverbotszone über der Stadt

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Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage werden die Anwohner im Stadtsüden Oldenburgs zusätzlich mit einer mobilen Deichanlage geschützt.

Als Vorsichtsmaßnahme im Falle eines eventuellen Deichbruchs am Huntedeich wird entlang der Sandkruger Straße, vom städtischen Parkfriedhof bis zum Sprungweg, eine mobile Deichanlage auf circa zwei Kilometer Länge errichtet. Zudem gilt über Oldenburg eine Flugverbotszone.

Mit den Arbeiten zum Aufstellen der Elemente wird bei Tageslicht mit Anbruch des Neujahrsmorgens, 1. Januar, begonnen. „Wir wollen vor der Lage sein“, begründet Oberbürgermeister Jürgen Krogmann die Vorsichtsmaßnahme. Es gibt aktuell keinen Grund zur Sorge, die Maßnahme ist rein präventiv und wurde bereits bei dem letzten größeren Hochwasser 1998 angewandt, ohne damals zum Tragen gekommen zu sein.

Über Oldenburg gilt nun eine Flugverbotszone.

Die mobilen Sicherungsanlagen und Wassersperren wurden unter anderem von Feuerwehren aus Duisburg und Rostock nach Oldenburg geliefert. Trotz unterschiedlicher Höhen wird der „Not-Deich“ an allen Stellen gleichwertigen Schutz bieten. Die Aufstellung der Elemente erfolgt angepasst an die jeweiligen Geländehöhen. Der Aufbau der Sicherungsanlagen und Wassersperren soll auf dem Fuß- und Radweg auf der westlichen Seite der Sandkruger Straße vorgenommen werden. Die Zuwegungen zu den westlich der Sandkruger Straße gelegenen Bereichen, die für eine mögliche Evakuierung vorbereitet werden, bleiben vorerst gewährleistet.

Luftraum über Oldenburg gesperrt

 Aufgrund der anhaltend angespannten Hochwasserlage hat die Deutsche Flugsicherung seit Sonntag, 31. Dezember, 10.07 Uhr, für den Luftraum über der Stadt Oldenburg und angrenzenden Gebieten eine Überflugverbotszone eingerichtet. Die Zone hat einen Radius von 9,26 Kilometern. Das bis einschließlich zum 3. Januar wirksame Überflugverbot gilt bis zu einer Höhe von 1.000 Fuß (304,8 Meter). Betroffen sind sämtliche Fluggeräte, inklusive Privatmaschinen und private Drohnen. Der Luftraum muss Einsatz- und Erkundungsflügen vorbehalten bleiben.

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