VonAndreas Schultzschließen
Bis am Rückhaltebecken am Ahbeek in Rotenburg wieder Frösche quaken, könnte es dauern. Auch deshalb sieht BUND-Kreisvorsitzender Manfred Radtke den Artenschutz „unter die Räder gekommen“.
Rotenburg – „Da ist der Artenschutz einfach unter die Räder gekommen“, sagt Manfred Radtke. Aus Sicht des BUND-Kreisvorsitzenden ist bei der Räumung des Regenrückhaltebeckens am Ahbeek in Rotenburg einiges schiefgelaufen. Die Stadt hatte vor wenigen Wochen mithilfe einer Garten- und Landschaftspflegefirma unter anderem Grün- und Totholz aus der Anlage geholt – und das zulasten der Tiere, die dort ein Biotop vorgefunden hatten, argumentiert Radtke.
Dabei hätte einiges anders laufen müssen, bemängelt er und ist überzeugt: Eigentlich sei das Rückhaltebecken ein Staugraben zur Entwässerung der Glummbachniederung, eigentlich sei die „Räumung“ ein Ausbau – in dieser Konstellation greift im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes ein ganz anderes Fundament notwendiger Genehmigungen. So steht die Frage im Raum, ob es grünes Licht für die Maßnahme von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises sowie eine wasserrechtliche Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde gebraucht hätte.
Lars Strehl auf der anderen Seite ist sicher: Alles ist im rechtlichen Rahmen. Man habe innerhalb der kleinen, zulässigen Zeitfenster agiert. Demnach habe die Stadt vor Vergabe der Maßnahme die Planunterlagen dahingehend geprüft, welcher Zustand bei dem Becken vorgesehen ist und diesen mit dem Ist-Zustand verglichen. „Dann haben wir geschaut, wo nachgebessert werden muss“, schildert der Ingenieur aus der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft im Bauamt der Stadt aus der gängigen Praxis. Es habe keine genehmigungspflichtige Baumfällung auf dem Gelände gegeben und man sei außerhalb der Brut- und Setzzeit vorgegangen. „Außerdem handelt es sich nicht um ein Landschaftsschutzgebiet. Daher hat es keine Genehmigungsanträge gegeben“, resümiert Strehl. Ziel sei es gewesen, den Zustand mit Schilf- und Grasbewuchs – ohne Bewuchs in der Sohle – wiederherzustellen, so wie er in den Unterlagen vermerkt ist.
Natürlich muss die Stadt das Stauvolumen des Grabens wiederherstellen können. Aber wenn sie schläft und an dem Becken nichts tut, siedeln sich da Tiere an.
Und dort wird der rund 500 Meter lange Graben bald wieder auf natürlichem Wege ankommen. Es handle sich also um eine Maßnahme der Instandhaltung und nicht – wie Radtke sagt – um einen Ausbau, „denn wir haben an dem ursprünglich genehmigten Zustand keine Veränderung herbeigeführt“, sagt Strehl. „Wir halten uns an den Artenschutz. Nur weil es sich hier um ein Regenrückhaltebecken handelt, sind wir davon nicht befreit“, fügt der Ingenieur hinzu. Dennoch: Um „ein paar Frösche“ sei es grundsätzlich schade.
Da ist er mit Radtke einer Meinung. Für den Naturschützer geht es nicht allein ums Prinzip – darüber hinaus „sind da auch einige Tiere hopsgegangen“, bemängelt er. Ein Rückhaltebecken, das wie im vorliegenden Fall über Jahre hinweg keine größere Pflegemaßnahme erfahren hat, werde ab einem gewissen Punkt für Tiere als Lebensraum interessant. „Frösche haben da mit Sicherheit einige überwintert“, sagt der BUND-Vorsitzende. Die Sicherheit nimmt er aus dem Vorkommen der Tiere am Graben auf der anderen Seite des Grafeler Damms. Auch Entengelege seien auf der dem Becken gegenüberliegenden Seite auszumachen, so Radtke.
Strehl argumentiert, größere Maßnahmen wie die Räumung gebe es ohnehin nur alle sieben bis zehn Jahre: „Es lohnt nicht, jedes Jahr das Laub der umstehenden Eichen aus dem Becken zu holen. Dafür wäre der entstehende Schaden zu groß“, sagt er. Eine längere Pause habe es allerdings gegeben, als der Unterhaltungsvertrag mit einem Drittunternehmen ausgelaufen ist, „aber das war vor meiner Zeit“.
Radtke interessierte nun die Frage, ob die Stadt vor Durchführung der Maßnahme das Aufkommen von Libellen, Käfern, Krebsen, Muscheln und Schnecken, Amphibien und Reptilien, Fischen und Neunaugen, Vögel und Säugetieren geprüft hat. Von Radtkes Standpunkt aus gehöre das im Rahmen sogenannter Artensteckbriefe zu den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes – oder besser: zum zugehörigen Leitfaden über das richtige Vorgehen bei Unterhaltungsmaßnahmen.
Ob es diese Artensteckbriefe gibt oder nicht, lässt sich nicht sagen. Auf die Frage geht Strehl nicht ein, der Artenschutz werde aber grundsätzlich beachtet. Dass dort aber einige Frösche sitzen, während die Maßnahmen beginnen – heißt: während Maschinen den Grund bearbeiten –, lasse sich aber nicht verhindern. „Aber da sind grundsätzlich Firmen am Werk, die die Vorgaben kennen. Das sind fachkundige, zertifizierte Unternehmen, die das wissen“, beschwichtigt der Ingenieur.
Für den BUND-Vorsitzenden ist die Lage mindestens misslich. „Natürlich muss die Stadt das Stauvolumen des Grabens wiederherstellen können. Aber wenn sie schläft und an dem Becken nichts tut, siedeln sich da Tiere an.“ Und letztlich müsse die Stadt den gesetzlichen Artenschutz genauso beachten wie die wasserrechtlichen Vorgaben für derartige Maßnahmen. Die Stadt hätte viel Schaden von dem potenziellen Lebensraum für Frosch & Co. abwenden können, wäre sie im Vorfeld mit dem zuständigen Landschaftswart in Kontakt gewesen, um sich von ihm eine Empfehlung abzuholen, findet Radtke. Die aus seiner Sicht lückenhafte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Landschaftswart ist ihm nicht neu: Denn dieser Landschaftswart ist auch Vorsitzender des BUND.
