Staatsanwaltschaft prüft

Neuer Ärger für AfD-Politikerin Kaiser: Wieder Ermittlungen wegen Volksverhetzung

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Marie-Thérèse Kaiser (AfD) bei ihrem Landgerichtsprozess im Mai. Am Ende wurde sie auch in letzter Instanz der Volksverhetzung schuldig gesprochen.
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AfD-Kreistagsabgeordnete Marie-Thérèse Kaiser steht erneut wegen Volksverhetzung unter Verdacht. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Anklage erhebt.

Sottrum – Der Sottrumer AfD-Kreistagsabgeordneten Marie-Thérèse Kaiser droht wieder Ärger mit der Justiz. Nachdem sie bereits rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft erneut in diese Richtung. Es handelt sich um einen Anfangsverdacht.

AfD-Politikerin erneut unter Verdacht der Volksverhetzung: „Juristisch ist das ein spannender Fall“

Der Sachverhalt selbst ist eindeutig. Ob Kaisers mutmaßliche Tat allerdings auch strafbar ist, muss sich erst noch zeigen. Die Staatsanwaltschaft prüft in den kommenden Tagen, ob sie weiterermitteln wird. „Juristisch ist das ein spannender Fall“, so Kai Thomas Breas, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stade. Eine Schülerin hatte Kaiser während einer Podiumsdiskussion in der KGS Tarmstedt am Montag vergangener Woche auf ihre Verurteilung angesprochen. Die Sottrumerin ist Bundestagskandidatin für den Wahlkreis „Stade – Rotenburg II“. In ihrer Antwort hat sie laut Polizei den Satz wiederholt, den sie im Bundestagswahlkampf 2021 in Sozialen Netzwerken geäußert hat und für den sie schließlich verurteilt wurde. Nun ist die Frage, ob die Wiederholung in diesem Kontext strafrechtlich relevant ist.

Kaiser hatte 2021 afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in einen Zusammenhang mit Gruppenvergewaltigungen gebracht. Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte Kaiser daher zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro. Im Mai 2024 wurde das Urteil vom Landgericht in Verden bestätigt, Kaiser legte daraufhin Revision ein. Der Fall erregte international und insbesondere in rechten und rechtsextremen Kreisen Aufsehen. Mitte September hat mit dem Oberlandesgericht Celle die nächste und letzte Instanz das Urteil bestätigt.

Zugehört hatten bei der Diskussion in Tarmstedt zwei Beamte des Staatsschutzes, wie der Sprecher der Rotenburger Polizeiinspektion, Marvin Teschke, bestätigt. Wie der Weser-Kurier berichtet, hat die KGS-Schulleitung ebenfalls Anzeige gegen Kaiser erstattet. Warum der Staatsschutz vor Ort war, beantwortet Teschke nicht. Es sei eine „polizeiliche Entscheidung“ gewesen. Die Anwesenheit von Marie-Thérèse Kaiser sei aber nicht der Grund.

Kaiser selbst möchte sich nicht über laufende Ermittlungsverfahren äußern. Sie sei allerdings auch noch nicht von offizieller Stelle über ein Verfahren informiert worden, teilt sie auf Nachfrage mit.

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