Landkreis – Das Leben ist teuer geworden. Und die Inflation treibt die Kosten für Energie, Lebensmittel und Wohnraum weiter nach oben. Stefan Beckedorf ist Insolvenz- und Schuldnerberater beim Paritätischen in Nienburg. An seinem Tisch sitzen inzwischen nicht mehr nur Menschen mit keinem oder geringem Einkommen. Auch Akademiker und Mittelständler können ihre Lebenshaltungskosten häufig nicht mehr stemmen. Wie die Situation im Landkreis Nienburg ist, warum viele Klienten erst kommen, wenn das Konto gepfändet wird und warum ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung längst überfällig ist, erklärt Stefan Beckedorf im Interview.
Zu wenig im Kühlschrank und zu viel Monat übrig: Die Inflation hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Auch die Schuldnerberater des Paritätischen Nienburg merken diese Entwicklung.
Herr Beckedorf, das Überschuldungsrisiko steigt – auch bei Ihren Klienten. Welche Bevölkerungsgruppen sind im Kreis Nienburg besonders betroffen und warum?
Man kann das nicht so pauschal sagen oder an einer Bevölkerungsgruppe festmachen. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Überschuldung kann jeden treffen – den Akademiker ebenso wie den Geringverdiener. Aber die Geringverdiener sind bei uns schon stärker vertreten. Bei unseren Klienten sind häufige Auslöser einer Überschuldung zum Beispiel Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder eine Trennung beziehungsweise Scheidung. Auch eine Trennung plus Erkrankung oder andere Schicksalsschläge werfen die Menschen aus der Bahn, das erleben wir in der Praxis oft. 2022 haben wir insgesamt 107 Beratungen gehabt, zusätzlich 50 Beratungen ausschließlich zum Thema Pfändungsschutz-Konto und 114 Kurz- sowie Telefon- und E-Mail-Beratungen. In 2023 geht die Tendenz bei den Beratungen im ersten Halbjahr nach oben: Wir hatten bislang 60 Beratungen sowie 20 Beratungen zum Pfändungsschutz-Konto. Der Bedarf ist offensichtlich groß. Zum Vergleich: 2021 waren es insgesamt 125 Beratungen, 46 P-Konto-Beratungen und 153 Kurz-, Telefon- oder E-Mail-Beratungen.
Welche Probleme landen konkret bei Ihnen auf dem Tisch?
Oft sind es akute Probleme, die die Ratsuchenden zu uns führen. Ein häufiger Fall ist die Kontopfändung. In diesem Fall kann der Klient nicht mehr über sein Guthaben verfügen, aber die laufenden Kosten bestehen weiter. Wenn dann zum Beispiel der Kühlschrank leer ist, eine Stromsperre droht oder der Unterhalt nicht mehr gezahlt werden kann, dann ist das oft der letzte „Schubser“ für die Menschen, die zu uns kommen. Oder wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, um einen Pfändungstitel zu vollstrecken. Die Ratsuchenden wissen in der Regel um ihre Probleme, aber sie werden verdrängt, oft über Jahre. Bis es nicht mehr geht.
Ist es dann nicht zu spät, um eine Lösung zu finden?
Nicht unbedingt. Das kommt ganz auf den einzelnen Fall an. Wenn die Schuldnerin oder der Schuldner zum Beispiel noch Arbeitseinkommen hat, kann man durchaus Lösungen mit den Gläubigern finden. Manchmal ist es möglich, sich außergerichtlich mit Gläubigern zu einigen. Das ist in jedem Fall ein Vorteil, da somit ein Verbraucher-Insolvenzverfahren vermieden werden kann.
Was raten Sie Menschen, die fürchten, dass sie ihre Lebenshaltungskosten nicht (mehr) selbst stemmen können?
Das Wichtigste: Als Erstes die eigene Situation realistisch einschätzen. Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberstellen. Zweitens: Überlegen, ob eventuell die Einnahmen gesteigert werden können, etwa durch Leistungen, die der Klient beantragen kann. Das kann z.B. Wohngeld sein oder auch Kinderzuschlag – je nach Fall. Betroffene sollten auch schauen, ob es Möglichkeiten gibt, bei den Ausgaben einzusparen. Das Wichtigste ist die ehrliche Selbstreflexion. Leider sehen wir in unserer Praxis, dass viele Klienten gerade das nicht können. Dann sollten sie sich professionelle Hilfe holen. Auch die Hausbank, zu der viele Klienten ein gutes Verhältnis haben, kann in manchen Fällen wertvolle Unterstützung leisten.
Was sollten Betroffene NICHT tun?
Auf keinen Fall ein finanzielles Loch schließen, indem sie ein anderes aufreißen. Das führt oft direkt in die Schuldenfalle. Ich denke hierbei insbesondere an verlockend erscheinende Online-Kreditangebote.
Es gibt bislang keinen Rechtsanspruch auf eine umfassende Schuldnerberatung, kritisiert der Nienburger Verband ebenso wie der Bundesverband. Warum wäre das wichtig?
Aktuell ist es so, dass die Beratung bei der Schuldnerberatung davon abhängig ist, ob jemand Anspruch auf Beratungshilfe hat. Wer beratungshilfeberechtigt ist, also unter anderem nur ein geringes Einkommen bezieht, kann unsere Dienstleistung im Vorfeld eines Verbraucher-Insolvenzverfahren kostenfrei in Anspruch nehmen. Allerdings besteht dieser Anspruch derzeit nur einmal in zehn Jahren. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass man viele Klienten über mehrere Jahre begleitet. Ein weiteres Problem: Überschuldung kann jeden treffen – den Bürgergeldempfänger genauso wie den Angestellten. Manche Betroffene mit einem höheren Arbeitseinkommen sagen dann: „Wenn ich die Beratung bezahlen muss, kann ich sie nicht machen. Das kann ich mir nicht leisten.“ Dabei brauchen diese Schuldnerinnen und Schuldner genauso Unterstützung wie Geringverdiener oder Bürgergeld-Empfänger. Damit alle Betroffenen unsere Dienstleistungen kostenfrei nutzen können, fordern wir und der Bundesverband einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung. Ein weiterer Grund ist, dass es oft an den Kapazitäten fehlt, um den Klienten einen zeitnahen Termin zu geben. In unserer Beratungsstelle bekommen wir es noch ganz gut hin. Wir schaffen es derzeit, spätestens zwei bis drei Wochen nach dem Erstkontakt ein ausführliches Beratungsgespräch anzubieten.
Hintergrund und Kontakt
Seit 1. Juli 2023 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Das teilt die Schuldnerberatung des Paritätischen Nienburg mit. „Bei Konten- oder Lohnpfändungen haben die Betroffenen Anspruch auf pfändungsgeschützte Beträge, die die Existenz der Überschuldeten sichern sollen“, erklärt Schuldnerberater Stefan Beckedorf. „Die Freibeträge werden jährlich angepasst. “ Bei bestehenden Pfändungsschutzkonten, den sogenannten P-Konten, werde der neue Freibetrag automatisch angepasst. „Die Ausstellung einer neuen Bescheinigung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle ist also nicht notwendig“, so Beckedorf. Genau so werde auch mit beim Arbeitgeber vorliegenden Lohnpfändungen verfahren, wobei der Arbeitgeber die neuen Beträge ab Juli anwenden wird. Weitere Informationen und die aktuelle Übersicht zu den Freigrenzen gibt es beim Bundesministerium für Justiz unter https://is.gd/9r0XZv. (kat)
Stefan Beckedorf ist seit April als Nachfolger von Wolfgang Lippel bei der Schuldnerberatungsstelle unter 05021/974515 oderschuldnerberatung-nienburg@paritaetischer.de zu erreichen.