Die Welt wird komplexer: Henning Wolter, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung (l.), und der Erste Kreisrat Hermann Kleine stellen sich den Fragen zu Masseneinwanderung, beschleunigten Einbürgerungen und gescheiterten Abschiebungen.
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VonGregor Hühneschließen
Die Arbeit in der Ausländerbehörde ist hochkomplex. Im Interview sprechen Jens-Hermann Kleine und Henning Wolter über Einbürgerungen, Ausweisungen und Gesetzesänderungen.
Landkreis Diepholz – Die Ausländerbehörde in Diepholz ist eine Drehtür in den Landkreis hinein und wieder hinaus. Die Aufgaben werden in Zukunft nicht weniger. Auch weil die Bundesregierung mit der erleichterten und beschleunigten Einbürgerung von Ausländern Fakten schafft, was die Behörde umsetzen muss. Der Erste Kreisrat Jens-Hermann Kleine und Henning Wolter, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, nehmen Stellung zu den Einbürgerungsverfahren, Ausreiseverfügungen und zur doppelten Staatsbürgerschaft. Die Fragen stellte Gregor Hühne.
Herr Wolter, Sie sind Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung. Zwei Teilbereiche dieses Fachdienstes sind die Ausländerbehörde sowie das Personenstandswesen mit dem Bereich der Einbürgerungen. Was dominiert aktuell die Arbeit in diesen Bereichen?
Wolter: Was beide Bereiche derzeit stark beschäftigt, sind verschiedene Rechtsänderungen. Diese müssen wir verstehen, uns entsprechend schulen. Dazu bekommen wir bereits viele Anfragen von Menschen, die diese Änderungen aller Voraussicht nach betreffen werden. Eine Herausforderung ist auch, dass wir nur begrenztes Personal haben. Hier müssen Lösungen gefunden werden. Außerdem müssen wir bei Einbürgerungen auch das ausländische Recht im Blick haben und auf ständige Veränderungen der Rahmenbedingungen eingestellt sein. Die weltpolitische Lage, insbesondere in der Ukraine, ist ein weiteres Thema. Da sind Bewegungen von Schutzsuchenden zu uns, die uns sehr stark beschäftigen und uns vor Herausforderungen stellen.
Kleine: Die Komplexität steigt. Das ist auch, was die Mitarbeiter hier merken. Viele reden davon, alles werde leichter. Das ist aber nicht der Fall.
Die Bundesregierung plant, Einbürgerungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Gehen Sie infolgedessen also nicht von Arbeitserleichterung aus?
Wolter: Wir müssen unsere Erfahrungen machen. Aber Stand jetzt bringt das, was da auf uns zukommt, wahrscheinlich keine Erleichterungen mit sich. Es werden mehr Menschen einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Die Folge wird sein, dass die Fallzahlen steigen. Damit steigen auch die Bearbeitungszeiten, wenn da nicht personell noch etwas geschieht. Auch die Voraussetzungen werden geändert, da muss man also tiefer in die Prüfung – allein im Bereich der Sozialleistungen. Lediglich die Prüfung der Mehrstaatlichkeit entfällt. Ein weiterer Punkt: Es wird voraussichtlich Einbürgerungsveranstaltungen im Landkreis geben.
Kleine: Man wird nicht nur eine zentrale Veranstaltung machen, sondern mehrere. Wer im Januar seinen Antrag auf Einbürgerung stellt, wird nicht elf Monate warten wollen.
Wie viele Einbürgerungen hat es 2023 im Landkreis gegeben? Und wie viele wurden abgelehnt?
Wolter: Im Jahr 2023 haben wir um die 700 Anträge gehabt und 325 Personen eingebürgert. Ein großer Teil ist in Bearbeitung. Im Moment beträgt die Dauer sechs bis neun Monate. 13 Anträge wurden abgelehnt. Gründe können sein: Vorstrafen, nicht ausreichende Sprachkenntnisse oder mangelnde Mitwirkung. 22 Anträge wurden aufgrund geringer Erfolgsaussichten von den Antragstellern freiwillig zurückgenommen.
Kleine: Nicht jeder, der zu uns kommt, möchte eingebürgert werden. Der Großteil will dauerhaft hierbleiben. Es gibt aber auch Menschen, die flüchten und später, wenn die Fluchtgründe weg sind, wieder zurück wollen. Beispiel Iran. Viele Iraner, die hier sind, wollen zurück in ihr Heimatland, aber momentan ist es für sie keine Perspektive, dort zu leben.
Wie viele Doppelstaatler leben eigentlich im Kreis?
Wolter: Dazu wird keine Statistik geführt. Kleine: Auch wenn wir die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, gilt das nicht für jedes Herkunftsland.
Haben Sie Beispiele?
Wolter: Unter anderem lassen Indien, Nepal und Usbekistan derzeit keine doppelte Staatsangehörigkeit zu. Teilweise erfolgt automatisch der Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft. Die geltenden Regeln sind von Land zu Land unterschiedlich.
Im Nachbar-Landkreis Osnabrück erteilte eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde laut Presse-Berichten in mehr als 300 Fällen Einbürgerungen ohne Prüfung. Haben Sie nach dem Bekanntwerden Ihre Verfahren überprüft?
Wolter: Wir kommen regelmäßig zusammen und hinterfragen uns, ob unsere Verfahrensweisen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Gibt es etwas, das wir verbessern müssen? Da sind wir in einem lernenden Prozess. Wir wenden im Anordnungs- und Kassenwesen konsequent das Vier-Augen-Prinzip an. Und wir nehmen keine Barzahlungen an. Das läuft über die Konten des Landkreises.
Kleine: Es ist meist das Wesen von kriminellem Verhalten, im Verborgenen zu passieren. Da kann man Hürden aufbauen, manches entdecken Sie einfach erst später.
Sind bei Ihnen im Haus mal Fälle von Unregelmäßigkeiten bei der Einbürgerung bekannt geworden?
Wolter: Eindeutig nein.
Wie unabhängig ist Ihre Behörde bei der Einbürgerungsprüfung? Gab es mal Weisungen, bei bestimmten Voraussetzungen nicht so genau hinzuschauen?
Wolter: Auch dazu ein eindeutiges Nein. Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz: Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Eine Behörde darf nur aufgrund und im Rahmen des Gesetzes handeln. Daran halten wir uns. Wenn Weisungen ergehen, wird das immer öffentlich.
Kleine: Der Eindruck ist, dass Strukturen manchmal von Weisungen abhängen. Dass man mal Weisungen kriegt, kommt kaum vor. Die Stellschrauben sind beim Gesetzgeber. Wenn Sie etwas ändern wollen, dann durch Gesetze und Verordnungen. Das geht durch, die Behörden setzen das sofort um. Wir haben eine sehr gute Bürokratie in Deutschland. Das ist nicht in allen Ländern so.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich in der Kreisstadt Diepholz regelmäßig zwei Clans bekämpfen. Warum sind diese Leute noch im Land?
Wolter: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese Frage nicht beantwortet werden. Bei bundesweiter Betrachtung stellen wir fest, dass es in Deutschland durchaus Clan-Strukturen gibt. Aber eine Rückführung ist nicht in jedem Fall möglich. Es kann so sein, dass die Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Die meisten angesetzten Abschiebungen scheitern eh, unter anderem weil die Betroffenen untertauchen. Vermuten Sie eine undichte Stelle bei Ihnen?
Wolter: Ein ganz klares Nein. Von uns werden im Vorfeld keine Rückführenden gewarnt. Es liegt aber in der Natur der Sache. Wir leben in einem Rechtsstaat. Das heißt, der Personenkreis bekommt im Vorfeld einen Bescheid. Da steht drin, dass die Ausreise erfolgen muss. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, dass eine Rückführung erfolgt, soweit die Ausreise nicht freiwillig erfolgt. Dieses erforderliche Schreiben führt dann dazu, dass der Personenkreis seine Schlüsse daraus zieht.
Kleine: Was auch verständlich ist. Wenn der Staat mit Zwang handelt, versuchen sich die Menschen, dem oft zu entziehen. Aber die Strukturen funktionieren. Die Untergetauchten haben keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen. Sie müssen irgendwo hin, brauchen Obdach, Geld. Das führt in der Regel dazu, dass sie sich von selbst bei den Behörden melden.
Haben Sie eine Zahl, wie viele Untergetauchte 2023 wieder auftauchten?
Wolter: Nein, da habe ich keine Zahl. Es ist auch die Frage, wo tauchen sie wieder auf: im Landkreis Diepholz oder in Rosenheim als Beispiel. Kleine: ... also dort, wo familiäre Strukturen bestehen, wo Anbindung besteht.
Immer wieder greift auch die Autobahnpolizei Personen auf, die kein Aufenthaltsrecht besitzen und in die Zuständigkeit Ihrer Behörde fallen. Wie oft passiert so etwas?
Wolter: Der Autobahnabschnitt der A 1, der uns da im Norden streift, ist relativ klein, sodass die Aufgriffszahlen nicht hoch sind. Das sind etwa 10 bis 15 Fälle jährlich. Die Menschen stellen sich dann hier vor, die Pässe werden abgenommen und sie bekommen eine Grenzübertrittsbescheinigung. Die Ausreiseverfügung klappt zu nahezu 100 Prozent. Der Rücklauf funktioniert.
Kleine: Rücklauf bedeutet, die Personen erhalten ein Dokument, das aus dem Ausland von den dortigen Behörden an uns zurückgesendet wird. Das System funktioniert. Die Personen reisen aus.
Mit welchen Herausforderungen rechnet die Ausländerbehörde in Zukunft?
Wolter: Wir rechnen weiter aufgrund der weltpolitischen Lage mit steigenden Fallzahlen. Außerdem werden uns die rechtlichen Änderungen beschäftigen, sowohl die in unserem Land als auch im Ausland.
